Zitat von OpabärIch denke aber mal, der dürfte keine große Anhängerschaft (ein Wortspiel wie neckisch) hier finden.
Ach, wieso nicht? OK wer will schon mit 60 durch die Heide düsen(wobei düsen wohl übertrieben ist ) ... aber schön sieht sowas aus, finde ich. Für die alten (Berlin)Roller gab es Einspurhänger die dem Design der Fahrzeuge glichen - sowas sollte doch auch bei heutigen Motorrädern möglich sein?! Der Markt dafür ist nur zu klein und dadurch werden die Herstellungskosten sicher so hoch wie für einen Kleinwagen sein.
Hochinteressanter Fred ... Ich werde wohl versuchen, mir einen Moppedanhänger zu bauen / bauen zu lassen. Allerdings zweirädrig. Um am Gardasee attraktive Spots mit meinem Surfgerödel zu erreichen, wo man mit dem Auto nicht (mehr) hinkommt. Das wäre der Hammer! In Italien werden solche Anhänger nicht zugelassen, aber mit deutschem Kennzeichen? Die 60 km/h-Beschränkung stört mich dabei überhaupt nicht. Hoffentlich gelingt mir das Projekt! Das Teil muss vor allem leicht sein und einen niedrigen Schwerpunkt haben. Ich werde berichten, wenns ernst wird.
In Antwort auf:In dem Zusammenhang: Gibts Gespanne wo das Beiwagenrad mit angetrieben ist? Und, darf/muß man dann Klasse 3 haben ( gut, jetzt B) um das zu fahren?
die gibt es (bespiele wurden schon genannt) in der regel werden die als Motorrad zugelassen und brachen Führerschen A bzw. 1, es gibt aber auch einige wenige exotische Gespanne mit PKW Technik (Beiwagenrad und Hinterrad auf einer achse) die als PKW zugelassen sind und dann Führerschein B / 3 brauchen.
Das ganze ist ähnlich wie bei den Trikes, die auf Käferbasis enstandenen brauchen B die auf Goldwingbasis A
Deim einen sitzt meine Nase zu weit links im Gesicht, Zu weit rechts erscheint sie dem anderen und das gefällt ihm nicht. Und flugs ergreift das Wort der Dritte und der bemerk sodann: Sie sitzt zu sehr in der Mitte Und ich sollt was ändern daran.
Die einen hör ich sagen, Ich sei der alte nicht mehr, Und andere wieder sich beklagen, Daß ich noch der alte wär. Dann sagt ein Reifenkritiker, Dems an Argumenten gebricht: "Sie warn doch früher einmal dicker" Und da widersprech ich ihm nicht.
Motorradanhänger kann man in den verschiedensten Formen neu kaufen. Sie sind sowohl ein- als auch zweirädrig erlaubt, dürfen jedoch nur eine Achse haben. Sie sind nicht zulassungspflichtig und erhalten das Kennzeichen der Zugmaschine als Folgekennzeichen. Sowohl Anhänger als auch Anhängerkupplung müssen eine Betriebserlaubnis haben. Das Motorrad mit Anhänger darf maximl 60 km/h fahren und somit nicht auf die Autobahn.
Bei Gespannen kommt es führerscheintechnisch nicht darauf an, wie viele Räder angetrieben werden, sonder als welches Fahrzeug es im Brief bzw der Zulassungsbescheinigung eingetragen ist. In der Regel werden auch komplexe Gespanne als Motorrad mit Beiwagen eingetragen und benötigen dann Führerschein A. Es ist sicher auch möglich, eine Gespann, bei dem sich der Seitenwagen ohnehin nicht mehr abschrauben lässt, auch als Dreiradfahrzeug eintragen zu lassen und es dann mit der Klasse B zu bewegen. Es würde dann sicher wie ein Trike behandelt. Steuerlich und versicherungstechnisch dürfte es sich schlechter stellen.
Grüße Falcone
Reifen sind mir so was von wurscht ... ich hab ja meinen TT100