Mal eine Frage an die Rechtsexperten und Leidensgenossen. Mir ist 1996 ein Auto abhanden gekommen. Ich hab darüber auch einen Titel gegen eine Person in Höhe von damals DM 53000. Hat alles damals im Hamburger Raum stattgefunden. Der Schuldner hat das ganze Programm abgezogen..Offenbarungseide etc. Gab dann vor Gericht in Lübeck ein Urteil mit der genannten Forderung von DM 53000. Nun weiss ich natürlich weder wo besagte Person lebt(und ob überhaupt noch)und ob es eventuell doch noch was zu holen gibt. Meine alten Kontakte will ich nur ungern bemühen bzw. bin ich auch ganz aus dieser Szene raus. Hat jemand Erfahrung wie man es anstellt Infos über Leute rauszufinden bzw. hat jemnad schon Inkassoerfahrung mit Firmen gemacht. Früher hab ich immer über einen Freund immer Auskunft von der Creditreform einholen können...aber das geht glaub ich nur bei Firmen und nicht bei Privatpersonen. Zumal ich nur alte Angaben habe zu Adresse etc. Hat jemand nen Tip oder weiss wo ich mich schlau machen könnte? Ich meine jetzt nicht physischen Druck ausüben auf denjenigen...ich kenn zwar jemanden dafür aber der will auch immer gleich schlitzen... Ich hab ja noch immer ein bisserl Hoffnung das ich nochmal was von meiner Kohle sehe.....
Nur mal zur kurzen Erklärung wie es passiert ist. Auto zum Tüv machen abgegeben (mit Brief wegen Eintragungen) und dann hat der Arsch das Auto am selben Tag vertickt (wahrscheinlich an seinen Kumpel). Der Käufer hat gutgläubig erworben....und so hab ich nix bekommen. Die Masche hat der noch jahrelang weitergemacht und ist nie in den Knast gekommen. Jedes Jahr ne neue Stadt und dann wieder von vorne los. Offiziell hat dem natürlich nie was gehört...und für den Knast war er halt gesundheitlich nicht fit genug.... Seitdem bin ich ich auf die deutsche Justiz nur sehr schlecht zu sprechen...
Über die Telefonauskunft versuchen. Oder einfach mal den Namen in diverse Suchmaschinen eingeben. Wir verfolgen Schuldner,bei denen die betrügerische Absicht außer frage steht,auch nach 15 Jahren noch.Und wenn es nur hilft andere zu schützen.Diese Jungs brauchen Druck.Taschenpfändungen kannst du regelmäßig veranlassen.Auch eine Steuerrückzahlung läßt sich pfänden. In der Regel kostet das alles Geld,und meist lohnt es sich für einen Privatmann nicht .
Aber schauen was er jetzt macht, würde ich auf jeden Fall mal.
Gruß Norbert
---------------------------------------- Ein Motorrad darf jede Farbe haben,Hauptsache es ist schwarz.
@Falcone. Die Meinung mit den 30 Jahren ist weit verbreitet, jedoch ist das unstrittig FALSCH. Gilt nur wenn in dieser Zeit kein Vollstreckungsversuch erfolgt ist. Ergo: Wer am letzten Tag dieser 30 Jahre noch vollstreckt, für den gelten weitere 30 Jahre. Das wissen leider auch viele Anwälte nicht. Für sehr viele Ra´s ist die Zwangsvollstreckung nicht unbedingt die Lieblingsspielwiese. (weil nicht einfach) ... wer schreibt hier immer: ein leben laaang.
Zitat von Geheimrat@Falcone. Die Meinung mit den 30 Jahren ist weit verbreitet, jedoch ist das unstrittig FALSCH. Gilt nur wenn in dieser Zeit kein Vollstreckungsversuch erfolgt ist. Ergo: Wer am letzten Tag dieser 30 Jahre noch vollstreckt, für den gelten weitere 30 Jahre. Das wissen leider auch viele Anwälte nicht. Für sehr viele Ra´s ist die Zwangsvollstreckung nicht unbedingt die Lieblingsspielwiese. (weil nicht einfach) ... wer schreibt hier immer: ein leben laaang. Gruss st
Das heißt wenn ich mal vollstrecke (erfolglos, logisch) dann ists vorbei??? vasstehh i ned... Kannte auch nur 30 Jahre.
hatte auch so nen "Kunden": leider viel weniger Kohle aber "nur" 3 jahre gewartet..... Zahlen muß in dem Land niemand, wies scheint. aber wehe der Fiskus will 50 € haben!!!
Zitat von Teddyboy Das heißt wenn ich mal vollstrecke (erfolglos, logisch) dann ists vorbei??? vasstehh i ned... Kannte auch nur 30 Jahre.
Das haste falsch verstanden. Wenn Du erfolglos vollstreckt hast, fangen die 30 Jahre, in denen Du vollstrecken kannst, von vorne an.
Aaahhsooo.....darum ein LEEBEEN LAANG!
Also bei mir waren die ersten Vollstreckungen für die Katz. Ich bezahlte diese überflüssigen Vollzieher, doch nix geschah. nach einer 2ten Welle, wo ich auch noch evtl. Quellen nannte wurde es dem Schuldner unangenehm. Logisch, bei Pfändungen gibts immer Nachfragen.
Was ich nur nicht ganz verstehe in dieser "gläsernen Welt": alles ist vernetzt und lebenslang gespeichert, aber die Gerichte ham null durchblick /einblick. Auch ein Gerivollzieher geht hin, klopft, sagt:" ich möchte.." kriegt nix,geht wieder und kassiert beim Gläubiger hab... Ja so ein Bleeeedsinn!!!
Zitat von Teddyboy[Was ich nur nicht ganz verstehe in dieser "gläsernen Welt": alles ist vernetzt und lebenslang gespeichert, aber die Gerichte ham null durchblick /einblick. Auch ein Gerivollzieher geht hin, klopft, sagt:" ich möchte.." kriegt nix,geht wieder und kassiert beim Gläubiger hab... Ja so ein Bleeeedsinn!!!
Sei froh und lach, dass (noch) nicht alle Daten, die gespeichert sind, allen zugänglich sind. Entweder Datenschutz oder nicht; Selektion guter und böser Datenabfrage ist nun mal außerhalb des staatlichen Bereiches nicht.
Du musst unterscheiden: Wenn jemand den Meldepflichten nachkommt, ist er auch auffindbar. Tut er das nicht, begeht er eine OwiG.
Fruchtlose Vollstreckungen können zwei Gründe haben: Schuldner hat nix. Pech gehabt; kein pfändbares Eigentum zu haben, ist nicht strafbar. Oder Schuldner ist schlau; muss man schlauer sein, aber die Legalität setzt wegen dem Schutz anderer (Grund-)Rechte da Grenzen. Der schlaue Schuldner nutzt das aus. Ethisch fraglich, gesetzlich korrekt.
Und lebenslang...? Stichwort Verbraucherinsolvenz...
In Antwort auf:Auch ein Gerivollzieher geht hin, klopft, sagt:" ich möchte.." kriegt nix,geht wieder und kassiert beim Gläubiger hab... Ja so ein Bleeeedsinn!!!
@Teddyboy: wenn nicht mehr beantragt, dann passiert das auch so. Ein rechtskundiger Mensch kann einiges mehr herausholen und den GV mit der Abnahme der eidesstattlichen Versicherung und mehr beauftragen. Erst das ist zielführend, wenn der Schu. seine kompletten Vermögensmassen, wirtschaftlichen Verhältnisse, Erwerbstätigkeiten und Drittschuldner (das Forderungen oder Guthaben die der Schu. selbst hat, z.B. bei Bausparkassen, Versicherungen, Banken etc) unter Eid zu erklären hat. Jeder Gläubiger hat das Recht bei der Vollstreckungshandlung oder im Termin zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung anwesend zu sein. (Bei 10.000 Sachen macht nur 1 Gläubiger oder Rechtsanwalt von diesem Recht Gebrauch) Bei Fluchtschuldnern ohne ladungsfähige Anschrift geht kaum etwas. Das Thema Zwangsvollstreckung ist verdammt undankbar und leider sind die Rechte der Gläubiger eindeutig schwächer. Ein frecher oder pfiffiger Schuldner lacht sich ins Fäustchen und entzieht sich ein Leben lang dem Vollstreckungszugriff und wird vom Gesetzgeber sogar noch durch Insolvenzverfahren löblich entschuldet, damit nach der Wohlverhaltenszeit wieder kräfig neue Schulden gemacht werden können. Vielen Gläubigern ist unbekannt, dass jedes für den Wohnort des Schuldners zuständige Amtsgericht ein Schuldnerverzeichnis hat. Dieses Schuldnerverzeichnis ist ÖFFENTLICH. Wer ein berechtigtes Interesse vorträgt (d.h. im Besitz eines Titels ist) der bekommt dort Auskünfte über evt. bereits vorhandene eidesstattliche Versicherungen oder Verfahren. (Hilf oft und kost nix) Auch kann ein Kontakt zum zuständigen Kuckuck (dto Amtsgericht) oft aufschlussreich oder gar hilfreich sein. Bei Pupsi´s Fall hört sich das nach mehr nach einem schweren Fall mit strafrechtlichem Hintergrund an. Wer nicht irgendwie die Anschrift (oder mehr) herausfinden kann, für den sind legale Wege oft die Sackgasse mit teuren Pflasterkosten. Gruss st