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Dieses Thema hat 35 Antworten
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 Allgemeines Forum
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ursula Offline



Beiträge: 3.879

03.05.2007 21:24
#16 RE: Titel (DM 53000) nach 10 Jahren nochmal einfordern? Antworten

jepp.Was da läuft ist eine bodenlose Unverschämtheit.



W650 - DoW und WWL-Befugte

Blechroller Offline



Beiträge: 447

03.05.2007 21:54
#17 RE: Titel (DM 53000) nach 10 Jahren nochmal einfordern? Antworten
.
Geheimrat Offline




Beiträge: 926

03.05.2007 22:11
#18 RE: Titel (DM 53000) nach 10 Jahren nochmal einfordern? Antworten
Sorry für die Abschweife.
Leidtragend sind die wirklich ehrlichen und schutzbedürftigen Schuldner, die tatsächlich mal unverschuldet in eine miese Situation geraten und heute schon zur Seltenheit gehören. Das Schuldenmachen ist gesellschaftsfähig und nicht mehr ehrenrührig.
Schuldbewusstsein und Ehrbarkeit sind zu großen Teilen abgeschafft.
Gruss
St

Verehrter Meister Blechroller. Die Schutzvorschriften sind das eigentliche Problem.
Sie schützen zu 90 % den Schuldner und mit den restlichen 10% hat es der Gläubiger auch nicht leichter. Kannste glauben.
Wännä Offline




Beiträge: 17.494

03.05.2007 22:57
#19 RE: Titel (DM 53000) nach 10 Jahren nochmal einfordern? Antworten

In Antwort auf:
Hat jemand nen Tip oder weiss wo ich mich schlau machen könnte?

Beim Inkassbüro nachfragen. Den Titel irgendwelchen Russen verkaufen ist Blödsinn. Das wirst Du kaum jemanden finden. Außerdem kann ein Titel nicht so ohne weiteres übereignet werden.

Möglicherweise findest Du aber ein interessiertes Inkassounternehmen, welches auch auf eigene Beziehungen zu Detekteien etc. zurückgreifen kann. Bei 53000 DM beißt vielleicht jemand an. Du machst einen Vertrag und bei Erfolg behält er halt seinen Teil ein. Bei Nichterfolg wars halt ein Versuch.

Schwierig ist, daß der Schuldner vermutlich niemals gleichzeitig soviel Geld hat, so daß man, wenn überhaupt, das Geld in mehreren Phasen "absaugen" muß. Das dauert, nervt, und kostet. Gleichzeitig stumpfen diese Jungs aber auch derart ab, daß man sich in der längeren Phase der Zwischeneintreibungen ständig neue Heiterkeiten einfallen lassen muß, um ausreichend zu motivieren. Diese Menschen stellen halt keine Daueraufträge aus, die dann z.B. 53 Monate lang 500 EUR überweisen

Taste Dich mal ran, aber groß sind die Chancen nicht, meine ich. Wenn Du allerdings Informationen zusammen kriegst über den Schuldner, daß dort tatsächlich einiges an Werten zu holen ist, gelingt evtl. doch der ganz große Coup! Überleg Dir aber, ob Du das dann wirklich so wolltest. Ich habe schon Klienten gehabt, die erst vor lauter Rache alles mögliche wollten und dann hinterher ziemlich bedröppelt waren, wenn jemand mal so richtig "aus dem Leim" gegangen ist.


Gruß

Wännä

Geheimrat Offline




Beiträge: 926

03.05.2007 23:05
#20 RE: Titel (DM 53000) nach 10 Jahren nochmal einfordern? Antworten

In Antwort auf:
Außerdem kann ein Titel nicht so ohne weiteres übereignet werden.

... doch! Abtretung schreiben, zustellen (z.Not öffentlich zustellen) und basta.
Passiert ca. 2.500 mal am Tag in Deutschland. (Rechtsnachfolge, Abtretung, Übergang, ... alles dto)

Wännä Offline




Beiträge: 17.494

03.05.2007 23:07
#21 RE: Titel (DM 53000) nach 10 Jahren nochmal einfordern? Antworten
.
Da schau! Dat wußte ich nicht. Wir haben es mal versucht, aber der Betrag war wohl zu klein

Gruß

Wännä

Edit sagt: Wännä, nimm den "Blödsinn" zurück!

Blechroller Offline



Beiträge: 447

03.05.2007 23:13
#22 RE: Titel (DM 53000) nach 10 Jahren nochmal einfordern? Antworten
.
ursula Offline



Beiträge: 3.879

03.05.2007 23:14
#23 RE: Titel (DM 53000) nach 10 Jahren nochmal einfordern? Antworten

In Antwort auf:
Wie ich meine zu Recht.


Genau!! Weil der blöde Handwerker ja gerne mal umsonst arbeiten kann, der hats ja.....
Und Material und Lohnkosten schüttelt der sich ja auch ganz einfach aus dem Ärmel....

War übrigends ein "Säckel" bei uns, der hat uns als Schuldner bei seinem 3ten !!! Anlauf Restschuldbefreiung noch nichtmal mehr als Gläubiger genannt, was ansich schon Grund für ein Scheitern der Privatinsolvenz wäre, aber das Geicht hat entschieden, bei der Menge an Schulden die der sich ( in nur 3 Monaten ) angehäuft hat wäre da so unerheblich ( waren ja mit Gerichts und Vollsreckungskosten nur 18tsd Mark )da könne man das unter den Tisch fallen lassen.
Meine Lieferanten und meine Arbeiter hab ich für die Baustelle bezahlt....

für mich liegt
In Antwort auf:
Recht
da woanders.....

Aber ich bin ja Unternehmer, also sowieso keiner von denen
In Antwort auf:
mit eher "rührendem" Hintergrund,


und wenn wegen solcher Gesetze die Säcke recht bekommen dann kann einen Handwerker auch
In Antwort auf:
ganz schnell die Pleite treffen. Schneller, als mancher glaubt.


Und das Nichtbezahlen von Handwerkerrechnungen entwickelt sich in der Tat zu einem Volkssport.
Wo da der
In Antwort auf:
Gesetzgeber der Entschuldung von Säckeln einen Riegel vorgeschoben.

hat frage ich mich manchmal wirklich.....



W650 - DoW und WWL-Befugte

U-W Offline




Beiträge: 6.367

03.05.2007 23:21
#24 RE: Titel (DM 53000) nach 10 Jahren nochmal einfordern? Antworten

Wenn n kleiner Unternehmer platt geht, weil sein Kunde Privatinsolvenz anmeldet, daraufhin auch alle Angestellten arbeitslos sind, dann kanns passieren, das sich sowohl der Unternehmer als auch die Angestellten nen Strick ummen Hals legen.

Ich sehe es emotionslos: Wer ne Verpflichtung eingeht, sch....egal welche, der hat dieser nachzukommen, wenn der Gegenpart seiner Verpflichtung auch nachgekommen war. Wenn ich klamm bin, dann kauf ich nix, basta.

Und wenn ich mich als armer kleiner Häuslebauer bis zur Halskrause verschulde, nur damit ich mit den großen Hunden pinkeln gehen kann, dann bin ich alleine, und sonst niemand, schuld daran, wenns daneben geht. Wenn ich seriös finanziere, mir genügend Spielraum für Eventualitäten lasse, dann geh ich auch nicht so schnell um.

Und das die Firmen, die mir die Hütte hingestellt haben, ihr Geld für die Arbeit zu bekommen haben, das versteht sich für mich von selbst.

Warum sollte jemand andere vielleicht in finanzielle Nöte kommen, bloß weil irgend so ein Kasper seinen selbst gegebenen Verpflichtungen nicht nachkommt ?

Sorry, meine liebe Blechbüxe, dafür habe ich null Verständnis

.



Motorradlibertin


Es gibt keine deutschen, albanischen oder türkischen Arschlöcher, es gibt nur menschliche Arschlöcher
(Hans Söllner)
..............

Blechroller Offline



Beiträge: 447

03.05.2007 23:48
#25 RE: Titel (DM 53000) nach 10 Jahren nochmal einfordern? Antworten
.
ursula Offline



Beiträge: 3.879

03.05.2007 23:56
#26 RE: Titel (DM 53000) nach 10 Jahren nochmal einfordern? Antworten
In Antwort auf:
aber jede Fa. kann unter Abschreibung ihrer 25 K€ die GmbH in der Insolvenz beerdigen und am nächsten Tag neu anfangen


Großer Irrtum!!!
Als kleiner Handwerksbetrieb mit bis zu sagen wir mal 5 Beschäftigen kannst du nicht am nächsten Tag neu anfangen....
Du hast nämlich selber Verpflichtungen und die Abschreibung kommt erst viel später.Und um ne GmbH zu sein, brauchste auch erstmal Kohle, was die meisten kleinen Selbstständigen nicht haben.
Und die MwSt um ein Beispiel zu bringen zahlst du auch schon am Tage der Rechnungstellung ans Finanzamt und nicht erst, wenn der Kunde zahlt.
Löhne sind meist auch schon bei der Rechnungsstellung weg, und Material meistens schon vorher.....

Als kleiner Handwerker hangelst du dich manchmal mit weniger durch, als der Schuldner als pfändungsfreien Betrag zugestanden kriegt...

Ach übrigends: Arbeitslosengeld kriegt der Handwerker dann auch nicht, wenn er durch Forderungsausfälle pleite gegangen ist...

Mach dir das mal nicht so einfach , Blechroller, so ein kleiner Handwerksbetrieb will auch nur überleben, der hats nicht so dicke in der Hinterhand, daß der sich mit ner Abschreibung retten kann....



W650 - DoW und WWL-Befugte

Blechroller Offline



Beiträge: 447

04.05.2007 00:06
#27 RE: Titel (DM 53000) nach 10 Jahren nochmal einfordern? Antworten

Ursula,

lassen wir es bei; bringt hier nix.

Hast PN

Olli

Martin W. Offline




Beiträge: 2.855

04.05.2007 00:07
#28 RE: Titel (DM 53000) nach 10 Jahren nochmal einfordern? Antworten

Nur mal so nebenbei bemerkt :

Das alles grenzt hier schon langsam an eine Rechtberatung und das dürfen in D. nur die dafür zugelassenen Leute (RA, Rechtsberatungsvereine etc.).

Also Vorsicht walten lassen, der Feind liest ggf. mit

ursula Offline



Beiträge: 3.879

04.05.2007 00:10
#29 RE: Titel (DM 53000) nach 10 Jahren nochmal einfordern? Antworten

bis jetzt noch keine pn angekommen....
... neugierig....



W650 - DoW und WWL-Befugte

Blechroller Offline



Beiträge: 447

04.05.2007 00:18
#30 RE: Titel (DM 53000) nach 10 Jahren nochmal einfordern? Antworten
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