ist es nicht völlig "Wurst", ob nun als Hindernis ein "Anhänger" oder "Motorrad" oder "Fußgänger" erkannt wird? Hauptsache ist, daß man es als Hindernis erkennt! Hindernis bleibt Hindernis, ob nun mit dreieckigem, runden, sternförmigen Rückstrahlern...
Übrigens wusste ich das mit den dreieckigen Rückstrahlern in Verbindung mit Anhängern.
Was soll DAS??? Erschliesst sich mir beim besten Willen nicht!
Immer noch Querulant Monti
Der Bundesgesundheitsminister warnt: Fahren mit der W wird ihr zentrales Nervensystem irreparabel schädigen! Monti meint, auf einem Ast in einer Buche sitzend: "Gagagaga"
Ich sehe es auch so, dass die Bürger versuchen sich an ehedem vernünftigen Verordnungen immer mehr vorbeizuschummeln und diese Verordnungen immer umfangreicher werden, um wasserdicht zu werden. Das manche Prüfer vor Ort dann vielleicht übers Ziel hinausschießen, steht auf einem anderen Blatt.
Der Rückstrahler darf deswegen nicht dreieckig sein, weil diese Form für Anhänger vorbehalten ist. Das ist sinnvoll, weil man dann von hinten leicht erkennen kann, ob man es mit einem längeren Fahrzeug zu tun hat. Rückstrahle sollen deswegen nicht im Rücklichtglas integriert sein, weil die rückstrahlende Wirkung dann nicht immer gewährleistet ist. Rückstrahler sollten auf der Rückseite geschlossen sein, also mit Blech versehen oder versilbert, damit das Licht wirklich gut rückgestrahlt wird. Sind sie durchscheinend, wie bei älteren Rücklichtern manchmal noch zu sehen, ist dieser Effekt deutlich herabgesetzt.
Der Gesetzgeber hat den Verordnungsdschungel zum 1.3.07 ja schon kräftig gelichtet. Leider fallen dem dann auch einige vernünftige Regelungen zum Opfer. Z.B. durften bislang Anhänger in der Landwirtschaft auch ohne Betriebserlaubnis eingesetzt werden, wenn sie vor 1961 erstmals in der verkehr kamen. Das ist nun vorbei. Oder alte Motorräder durften auch kleine Kennzeichen haben (wie Leichtkraftrad), wenn sie vor 1958 erstmals in den verkehr kamen. Auch vorbei. Für den Betroffenen ist das schon sehr ärgerlich.
Grüße Falcone
Reifen sind mir so was von wurscht ... ich hab ja meinen TT100
Zitat von FalconeRückstrahle sollen deswegen nicht im Rücklichtglas integriert sein, weil die rückstrahlende Wirkung dann nicht immer gewährleistet ist.
Wenn das für alle Fahrzeuge gilt, dann fahren ja alle neuen und STVZO-konformen Fahrräder "gesetzwidrig" rum?! ... ... grüße piko
dann nehme ich den "Anhänger" nun als "Aufhänger"...
Ich kenne den genauen Gesetzestext nun leider nicht, aber...
Es gab zu meiner Schulzeit so dreieckige Katzenaugenanhänger für den Schulranzen! Kerle nee, da hab ich doch tatsächlich schon als kleiner Bub gegen geltende Gesetzgebung verstossen! Heidenei!
Nun etwas weiter und spitzfindiger gedacht:
Wenn ich mir einen solchen dreieckigen Katzenaugenanhänger an mein Motorrad hänge, dann warne ich doch auch vor dem Anhänger, der aber an meinem Motorrad hängt?! Oder wie interpretiert der Gesetzgeber denn nun wieder den Anhänger?
Nee, völlig Gaga ist das!
Immer noch und immer wieder ein Querulant Monti
Der Bundesgesundheitsminister warnt: Fahren mit der W wird ihr zentrales Nervensystem irreparabel schädigen! Monti meint, auf einem Ast in einer Buche sitzend: "Gagagaga"
In Antwort auf:Wenn das für alle Fahrzeuge gilt, dann fahren ja alle neuen und STVZO-konformen Fahrräder "gesetzwidrig" rum?! .
Ich kenn solche nicht. Ist es aber nicht eher so, dass der leuchtende Bereich außerhalb des reflektierenden Bereiches ist? ich kenne nur solche modernen Fahrrad-Rückleuchten. Werde mal drauf achten.
Monty, husch, husch aufs Bäumchen und "Gagagaga" machen!
Als bengel warst du sicherlich kein Kraftfahrzeug, der Schulranzen ist auch keines.
Und ein Anhänger am Motorrad muss auch einen dreieckigen Rückstrahler haben.
Und wenn du so einen Schulranzen-Anhänger an dein Motorrad hängst, dann musst du an diesen Anhänger einen dreieckigen Rückstrahler machen - ist doch klar!
Hast du nix zu tun?
Grüße Falcone
Reifen sind mir so was von wurscht ... ich hab ja meinen TT100
Zitat von FalconeIst es aber nicht eher so, dass der leuchtende Bereich außerhalb des reflektierenden Bereiches ist?
Ja, schon - aber in einer Fassung nebeneinander ... übereinander geht ja wohl auch nicht, oder?! Ich dachte ihr meint diese Rückleuchten, in denen der Rückstrahler integriert ist und wußte bisher noch nicht, daß diese nicht zulässig sind - wohl aber, daß die Rückstrahler serienmäßig meist unter dem Kennzeichen sind.
In Antwort auf:...genau das ist der Grund, warum ich es ganz genau nehme!
So wie der Spinner, der des Feuerwehrfahrzeug nich' abgenommen hat, weil er 'ne Vorschrift kennt.... Zum Kotzen.
Oder wie der Hirni, der, um seinen Kombi mit wohnmobiltauglicher Stehhöhe (zulassungs - und steuertechnisch) auszustatten, ein Loch ins Bodenblech geflext hat. Jetzt "steht" er in seiner "Küche" seines "Wohnmobils" aufem Rasen...
Nee nee, ein Heer von Beamten und ein Wust von Vorschriften, Reglementierungen und Einschränkungen, dazu überlastete Gerichtshöfe und, und, und...
Auf das Niveau lass ich mich in Zukunft nicht mehr herab! Und ja, in Zukunft halte ich auch brav bei jeder individualallgemeinen Verkehrskontrolle an!
Ein am Straßenrand abgestellter Anhänger gilt als Kraftfahrzeug? Verstehe ich wirklich nicht, da so ein Anhänger keinen Motor besitzt!? Wie wird denn Kraftfahrzeug definiert?
Gesetz den Fall ein Anhänger ist kein Kraftfahrzeug, dann gilt Dein Einwand "Als Bengel warst du sicherlich kein Kraftfahrzeug, der Schulranzen ist auch keines" genauso wenig!
Jetzt nochmal ein Stückchen weiter gedacht...
...aber wenn ich mir als Moppedfahrer nun ein rieeeeesiges dreieckiges Katzenauge auf den Buckel meiner Motorradjacke kleistere, dann entspricht es doch den Vorschriften, obwohl ich zwar (gesetzlich gesehen) vor einem "Anhänger" warne, aber doch dann wieder nicht, da das dreieckige Katzenauge nicht fest mit dem Kraftrad (..ähhh Anhänger???) verbunden ist??? Wie jetzt??? Versteht das noch irgend jemand??? Geht mir genauso!
Ich verziehe mich am Besten wieder auf meine Buche! Gagagaga
Gerade deswegen immer wieder ein "Querulant"
Gruß Monti
Der Bundesgesundheitsminister warnt: Fahren mit der W wird ihr zentrales Nervensystem irreparabel schädigen! Monti meint, auf einem Ast in einer Buche sitzend: "Gagagaga"
Das fällt nicht unter den Ordnungswidrigkeitenkatalogeintrag "unzutreffende Reflektorenform im Nichtbeitrittsgebiet der SBZ"! Leute, die sich beim Mopedfahren ein Warndreieck um den Hals tüddeln, sind laut Baumschutzverordnung bei ihrer örtlich zuständigen Buche wieder abzugeben...
Kommst mit auf die Buche, dann betrachten wir das Elend von einer gehobenen Warte aus!?
Querulantengruß Monti
Der Bundesgesundheitsminister warnt: Fahren mit der W wird ihr zentrales Nervensystem irreparabel schädigen! Monti meint, auf einem Ast in einer Buche sitzend: "Gagagaga"
So ein bißchen Querulant steckt in jedem! Das ist völlich normal und tut nich weh...
Na gut, dann grüße ich eben mit rebellischem Gruß Monti
Der Bundesgesundheitsminister warnt: Fahren mit der W wird ihr zentrales Nervensystem irreparabel schädigen! Monti meint, auf einem Ast in einer Buche sitzend: "Gagagaga"