wollte mal fragen, ab wann man etwas eintagen lassen muss... wenn ich zB ein neues Rücklicht an meine W schraube... muss ich dann zum TÜV? oder Blinker? Und wenn ja, was kostet so ne Eintragung ca.?
Gruß Heiko
------------------------------------------------- Wer sagt: Hier herrscht Freiheit, der lügt, denn Freiheit herrscht nicht!
wenn rücklicht/blinker eine schlange drauf haben (~~) und entsprechend der StVZO angebracht werden brauchst du nicht zum TÜV, für alles andere brauchst du eine sondergenemigung und ist eintragungspflichtig je nach aufwand den der TÜVfi treiben will kann das richtig teuer werden (>1000€), oder du hast einen der selber gerne Bastelt der schaut einmal drauf nickt ab und du bist mit 40€ dabei ...
das Aussehen des Profils sollte nicht der Hauptgrund für die Entscheidung bei der Reifenwahl sein
Das heißt, wenn ich so Schlangen habe und die nach Norm anbringe kein Thema.... hat das "E"-Prüfzeichen ne bestimmte Bedeutung?
Edith:
Habs gefunden:
Grundlage für diese Prüfungen sind die so genannten ECE-Regelungen der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (Economic Commission for Europe, ECE). Das so gekennzeichnete Bauteil darf in Deutschland und Österreich ohne speziellen Eintrag in die Fahrzeugpapiere mitgeführt und betrieben werden – es bedarf also weder eines „TÜV-Gutachtens“, d. h. Teilegutachten (TGA), noch einer EG-BE/ABE. (Quelle: Wikipedia)
------------------------------------------------- Wer sagt: Hier herrscht Freiheit, der lügt, denn Freiheit herrscht nicht!
Es kommt halt auch drauf an, wie Jörg schrieb, wo du die Teile anbaust.
Wenn es an der gleichen Position iss, isses kein Problem. Bei Oxnaugenblinkern bspw. musste aber eintragen lassen, weilde dann ja die Position vom Gabelholm zu den Lenkerenden verlegst.
Bei allen sicherheitsrelevanten Teilen wie Blinker und Lampen gibts darüber hinaus eine Mindesthöhe sowie eine Höchsthöhe (blödes Wort )
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Motorradlibertin
Es gibt keine deutschen, albanischen oder türkischen Arschlöcher, es gibt nur menschliche Arschlöcher (Hans Söllner) ..............
In Antwort auf:...weilde dann ja die Position vom Gabelholm zu den Lenkerenden verlegst...
Uwe, ich hab' jetzt nicht die Straßenverkehrszulassungsordnung vor mir oder im Kopf - aber wenn die gesetzlich geforderten Abmessungen/Abstände stimmen, isses doch egal ob die Fahrtrichtungsanzeiger am Gabelholm, an der Lampe oder den Lenkerenden sind, oder?
pelegrino, der mit den Ochsenaugen (an der W) in den Enden seines Originalhochlenkers - nicht ganz legal, weil der Lenker etwas zu sehr nach hinten gekröpft ist, und weil die Ochsenaugen ihr Blinklicht in einen bestimmten Winkel zur Seite nicht zu schräg leuchten lassen sollten/dürfen, wo aber noch nie einer was zu gesagt hat - auch nicht anläßlich der HU bei der DEKRA, und bei dem die Dinger auch garnicht extra in den Papieren eingetragen sind .