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Dieses Thema hat 4 Antworten
und wurde 719 mal aufgerufen
 W650/W800 Technik Bereich
Heiko Offline




Beiträge: 1.657

15.07.2007 12:58
Eintragungspflicht Antworten

Moin Gemeinde,

wollte mal fragen, ab wann man etwas eintagen lassen muss... wenn ich zB ein neues Rücklicht an meine W schraube... muss ich dann zum TÜV? oder Blinker?
Und wenn ja, was kostet so ne Eintragung ca.?

Gruß
Heiko

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Wer sagt: Hier herrscht Freiheit, der lügt, denn Freiheit herrscht nicht!

der W Jörg Offline




Beiträge: 30.299

15.07.2007 17:09
#2 RE: Eintragungspflicht Antworten

das kommt darauf an ... wie so oft

wenn rücklicht/blinker eine schlange drauf haben (~~) und entsprechend der StVZO angebracht werden brauchst du nicht zum TÜV, für alles andere brauchst du eine sondergenemigung und ist eintragungspflichtig je nach aufwand den der TÜVfi treiben will kann das richtig teuer werden (>1000€), oder du hast einen der selber gerne Bastelt der schaut einmal drauf nickt ab und du bist mit 40€ dabei ...




das Aussehen des Profils sollte nicht der Hauptgrund
für die Entscheidung bei der Reifenwahl sein

Heiko Offline




Beiträge: 1.657

15.07.2007 18:02
#3 RE: Eintragungspflicht Antworten
Das heißt, wenn ich so Schlangen habe und die nach Norm anbringe kein Thema.... hat das "E"-Prüfzeichen ne bestimmte Bedeutung?


Edith:

Habs gefunden:

Grundlage für diese Prüfungen sind die so genannten ECE-Regelungen der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (Economic Commission for Europe, ECE). Das so gekennzeichnete Bauteil darf in Deutschland und Österreich ohne speziellen Eintrag in die Fahrzeugpapiere mitgeführt und betrieben werden – es bedarf also weder eines „TÜV-Gutachtens“, d. h. Teilegutachten (TGA), noch einer EG-BE/ABE.
(Quelle: Wikipedia)

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Wer sagt: Hier herrscht Freiheit, der lügt, denn Freiheit herrscht nicht!

U-W Offline




Beiträge: 6.367

17.07.2007 20:20
#4 RE: Eintragungspflicht Antworten

Es kommt halt auch drauf an, wie Jörg schrieb, wo du die Teile anbaust.

Wenn es an der gleichen Position iss, isses kein Problem. Bei Oxnaugenblinkern bspw. musste aber eintragen lassen, weilde dann ja die Position vom Gabelholm zu den Lenkerenden verlegst.

Bei allen sicherheitsrelevanten Teilen wie Blinker und Lampen gibts darüber hinaus eine Mindesthöhe sowie eine Höchsthöhe (blödes Wort )

.



Motorradlibertin


Es gibt keine deutschen, albanischen oder türkischen Arschlöcher, es gibt nur menschliche Arschlöcher
(Hans Söllner)
..............

pelegrino Offline




Beiträge: 51.254

19.07.2007 14:26
#5 RE: Eintragungspflicht Antworten
In Antwort auf:
...weilde dann ja die Position vom Gabelholm zu den Lenkerenden verlegst...
Uwe, ich hab' jetzt nicht die Straßenverkehrszulassungsordnung vor mir oder im Kopf - aber wenn die gesetzlich geforderten Abmessungen/Abstände stimmen, isses doch egal ob die Fahrtrichtungsanzeiger am Gabelholm, an der Lampe oder den Lenkerenden sind, oder?

pelegrino, der mit den Ochsenaugen (an der W) in den Enden seines Originalhochlenkers - nicht ganz legal, weil der Lenker etwas zu sehr nach hinten gekröpft ist, und weil die Ochsenaugen ihr Blinklicht in einen bestimmten Winkel zur Seite nicht zu schräg leuchten lassen sollten/dürfen, wo aber noch nie einer was zu gesagt hat - auch nicht anläßlich der HU bei der DEKRA, und bei dem die Dinger auch garnicht extra in den Papieren eingetragen sind .

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