Sie sind vermutlich noch nicht im Forum angemeldet - Klicken Sie hier um sich kostenlos anzumelden Impressum 
W650.deW650 ForumW-Tour/Treff-Kalender
Sie können sich hier anmelden
Dieses Thema hat 9 Antworten
und wurde 1.251 mal aufgerufen
 W650/W800 Technik Bereich
ingo_n Offline




Beiträge: 746

12.04.2007 15:23
Position der Blinker? Antworten

Hallo zusammen,

gibts Richtlinien bezgl. der Blinkerposition ausser Bodenabstand, Abstand zueinander, bzw zur Mitte oder Scheinwerfer? Z.b. Vor oder hinter der Achse seitlich gesehen? Oder gibts da keine Richtlinien?

doppelt soviel Zylinder aber auch Luftgekühlt
http://svwda.blogspot.com/

Dummy! Offline




Beiträge: 1.157

12.04.2007 15:24
#2 RE: Position der Blinker? Antworten

ja die gibts: entweder du hast alle 4 blinker oder keine - nur 2 vorne oder 2 hinten sind strafbar - ich hab mich entschieden, die dingers weg zu lassen

.............
VINTAGE!
.............

der W Jörg Offline




Beiträge: 30.899

12.04.2007 15:43
#3 RE: Position der Blinker? Antworten

StVO §54 :
Fahrtrichtungsanzeiger

Kraftfahrzeuge müssen mit Blinkern ausgerüstet sein. Diese müssen mit einer Frequenz von 1,5Hz (+-0,5Hz) in gleicher Phase blinken, ausgenommen an Krafträdern mit Wechselstrom-Lichtanlage. Sie müssen so angebracht und beschaffen sein, daß die Anzeige der beabsichtigten Richtungsänderung unter allen Beleuchtungs- und Betriebsverhältnissen von anderen Verkehrsteilnehmern deutlich wahrgenommen werden kann.
Eine Blinker-Kontrolleuchte im Blickfeld des Fahrers ist an Krafträdern nicht vorgeschrieben.
Erforderlich sind an Krafträdern paarweise angebrachte Blinkleuchten vorn und hinten. Der Abstand des inneren Randes der Lichtaustrittsfläche der Blinker muß von der durch die Längsachse des Kraftrades verlaufenden senkrechten Ebene bei den hinteren Blinkern mindestens 12cm, bei den vorderen Blinkern mindestens 17cm und vom Rand der Lichtaustrittsfläche des Scheinwerfers mindestens 10cm betragen.
Alternativ sind Blinkleuchten an beiden Längsseiten möglich (Ochsenaugen). Dann muß der Abstand des inneren Randes der Lichtaustrittsfläche der Blinkleuchten von der erwähnten Ebene mindestens 28cm betragen.
Der untere Rand der Lichtaustrittsfläche muß in beiden Fällen mindestens 35cm über der Fahrbahn liegen.
Nach hinten wirkende Fahrtrichtungsanzeiger dürfen bei Motorrädern, die ab dem 1.1.87 zugelassen worden sind, nicht an beweglichen Fahrzeugteilen angebracht werden.





kalender 2007 890 KB - Kalender 2007 4,3 MB Pin Up Kalender

ein Raucher, man glaubt es kaum,
verpestet einen ganzen Raum.
ein Säufer schafft, soviel ich weiß,
nur zwei Meter im Kreis

mini Offline



Beiträge: 281

12.04.2007 15:44
#4 RE: Position der Blinker? Antworten

moin,

jo gibts. sowohl der abstand zueinander als auch der abstand zu rücklicht bzw. scheinwerfer sind geregelt.
schau mal hier: § 54 StVZO
genauer: Absatz 4, Satz 2

gruß
klaus

ingo_n Offline




Beiträge: 746

12.04.2007 15:51
#5 RE: Position der Blinker? Antworten

genau diese Infos sind mir bekannt, danke! Aber darüber hinaus gibts wohl nix...

doppelt soviel Zylinder aber auch Luftgekühlt
http://svwda.blogspot.com/

der W Jörg Offline




Beiträge: 30.899

12.04.2007 17:16
#6 RE: Position der Blinker? Antworten
In Antwort auf:
Vor oder hinter der Achse seitlich gesehen? Oder gibts da keine Richtlinien?



da ist die einzige Richtlinie das sie sichtbar sein müssen (viel weiter vorn als Ochsenaugen kann man die hinteren Bliker sowieso nicht anbringen, oder ?)


kalender 2007 890 KB - Kalender 2007 4,3 MB Pin Up Kalender

ein Raucher, man glaubt es kaum,
verpestet einen ganzen Raum.
ein Säufer schafft, soviel ich weiß,
nur zwei Meter im Kreis

W_Werner2 Offline



Beiträge: 4.992

13.04.2007 08:24
#7 RE: Position der Blinker? Antworten

In Antwort auf:
ausgenommen an Krafträdern mit Wechselstrom-Lichtanlage

Jetzt ist mir endlich klar warum die Blinker an der Zapp abwechselnd Vorn/Hinten blinken dürfen.
Die hat eine AC Lichtanlage ohne Batterie.

Werner

"Schließlich wurde das Leben uns gegeben, um es zu entdecken."

Falcone Offline




Beiträge: 113.693

13.04.2007 23:34
#8 RE: Position der Blinker? Antworten

Zur Ergänzung: Nach diesem Paragrafen dar die W zwar Ochsenaugen nur in Verbindung mit hinteren Blinkern haben, weil die Ochsenaugen an beweglichen Teilen (hier Lenker) angebracht sind. Würde man aber zwei Blinker z.B. am Sturzbügel montieren, so könnten die hinteren wegfallen.
Ist aber eher eine theoretische Überlegung
Grüße
falcone

Ton-Up Boys Hessia - und Schwarzfahrer!

Opabär Offline



Beiträge: 2.437

16.04.2007 17:18
#9 RE: Position der Blinker? Antworten
Soweit ich weiß ist diese strarre Regelung nach der alten Stvzo durch die EU-Zulassungen mal eh gekippt. Ich habe Miniblinker von Louise dran und diese mit hilfe einer Hülse (die man sich natürlich noch zurechtsägen muß) so breit gemacht, daß sie zumindest am Ende meines Kennzeichens angekommen sind (wo ist diese besch... Digicam wenn man sie braucht?). Das hat der TÜV Mokel dann aber auch gleich eingesehen. OK, erst hatte er noch Rücksprache halten müssen. Vorne habe ich sie schlicht und einfach an die originalen Halter am Lampenhalter festgemacht, ganz ohne verbreiterungen. Ich hatte damit noch keine Probleme. Allerdings darf ich mit meiner EU Zulassung Ochsenaugen nur mit hinteren Zusatzblinkern fahren. Verdammt, hatten wir das nicht schon oder habe ich ein Dejavu?


Edit meint, ich sollte nochmal vermerken, daß ich noch nüchtern bin, keinen Tropfen, ehrlich!

Die Realität ist nur eine Halluzination die durch Abwesenheit von Alkohol entsteht

Elric Tengwar Offline




Beiträge: 1.793

17.04.2007 08:01
#10 RE: Position der Blinker? Antworten

Demnach wären Ochsenaugen an den Sturzbügeln ohne hintere Blinker erlaubt. Das macht Sinn! Und sieht bestimmt so ätzend aus, dasdas sowieso keiner macht

«« Seitendeckel
getunte w? »»
 Sprung  
Der-Amazon-LinkW650 ForumAsbest
Xobor Einfach ein eigenes Forum erstellen
Datenschutz