---------------------- Gruß aus der Südpfalz W DCL ----------------------------------------------- --jo geh fodd !-- -----------------------------------------------
Lasst uns jetzt aber zu den wirklichen Fakten zurückkommen !
Was mich interessiert ist, wie es denn in Zukunft mit der Vergaserheizkosten-Abrechnung gehalten werden soll ?
Bekommen die von der Aluschieber-Fraktion eine Rückerstattung ? Wenn ja , in welcher Höhe ? Müssen die, von der Plasteschieber-Fraktion einen Malusbeitrag zu Gunsten der "Aktion Sorgenkind" entrichten ? Sollte denen nicht auch eine Wärmerückgewinnungs-Batterie zwangsweise vorgeschrieben werden ? Müsste nicht an den gemeinten Modellen, nach der neuesten Richtlinie, ein Verlustwärme-Auffanggefäss installiert werden ?
All das sind Fragen, die sicher am ehesten Mister Dow N. Load, einer der wärmsten Experten, beantworten kann.
Paulle.
_________________________________________________ Die Spatzen von den Dächern pfeifen: "S'wird Frühling, lasst die Nippel schleifen !" _________________________________________________
nach meinem Verständnis muß das so gehandhabt werden:
Heizbrennstoffkosten sind nicht mit der Mineralölsteuer belegt. Somit muß der Sprit, der verbrannt wird, damit die Lichtmaschine die Mehrleistung für die Vergaserheizung aufbringt von der Mineralöl-Steuer befreit werden. Für die Betreiber von Maschinen, die mit Vergaserheizungen ausgerüstet sind, empfiehlt sich also eine geeignete Meßeinrichtung, die über den W-Lan diese Daten am Ende eines jeden Monats ausgibt, damit der Betreiber über spezielle Formblätter und Vordrucke sich die Steuer wiederholen kann. Um Manipulationen vorzubeugen müssen die Vergaser logischerweise verplombt werden und dürfen nur durch geschultes Fachpersonal in der Werkstatt unter Anwesenheit des Finanzministers und des regionalen Energieversorgers geöffnet werden. Der Betreiber bekommt hinterher ein Zertifikat ausgestellt, was die Unversehrtheit der Messung bestätigt.
Die Kosten für diese Einrichtungen und Überprüfungen können leider nur von der Steuer abgesetzt werden, wenn das Fahrzeug gewerblich genutzt wird.
Gruß
Wännä
Gleiches müßte im übrigen auch für die Griffheizungen gelten.
Edit sagt: hoffentlich hält Paolo den Wännä jetzt nicht für einen warmen Experten
Wännä, Du machst Dir's ja wirklich leicht, mein Lieber !!!
Kein einziges Wort, dass Du über das Verlustwärme-Gefäss verlieren würdest.....!?
Wo soll DAS im Übrigen denn hin ? Gibt es einen Platz, ausserhalb des Batteriekastens, wo Mann das platzieren könnte ? Das sind Fragen, die es zu klären gilt, bevor der Finanzminister erscheint.... !
Paulle.
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In Antwort auf:Kein einziges Wort, dass Du über das Verlustwärme-Gefäss verlieren würdest.....!?
Moin,
ich dachte, über sowas spricht man nicht . Da kommt doch die Wärme rein, die der Fahrer abgibt bzw. nicht mehr halten kann, oder nicht? Vielleicht könnte man die ja am Vergaser vorbeiführen und den damit vor dem Einfrieren schützen, oder?
In Antwort auf:dabei ne frage: ist der sprit fuer die vergaserheizung rot eingefaerbt?
Moin Wahljapaner,
klingt haarspalterisch, aber da gibt es Prozesse noch und nöcher drüber. Mal erst habe ich das mit der Vergaserheizung nicht steuerrechtlich korrekt beschrieben. Die Vergaserheizung ist eine sog. Betriebsheizung für den Motor und kann nicht steuervergünstigt betrieben werden. Bei den Griffheizungen sähe das schon anders aus. Die sollen ja den Fahrer warm halten.
Wenn man eine Standheizung im Auto hat, darf man die theoretisch mit Heizöl betreiben. Wenn die aber auch den Motor mit vorwärmt, damit der besser anspringt, dann schon nicht mehr .
Ganz toll treiben es die Heizölfahrer. Früher hatten sie elektrische Pumpen, was mitunter lästig war, wenn der Kunde keine Steckdose in der Nähe hatte. Es gibt aber noch einen ganz anderen Grund für den Wechsel: wenn die Pumpe nämlich vom Motor angetrieben wird, braucht dieser während der Pumpzeit nicht mit Diesel betrieben werden, sondern darf vom Heizöl aus dem großen Tank hintendrauf nippen. Also gab es schnell die Technik mit der Motorkupplung. Der LKW-Motor als Antriebsaggregat ist naturgemäß so kräftig, daß es das Heizöl vermutlich auch im festen Zustand pumpen könnte, also total überdimensioniert. Dazu muß er noch ziemlich hoch und laut drehen, wenn gepumpt wird ==> alles nicht gerade ökonomisch. Aber darum geht es ja auch nicht. Es geht um die Leitung zum großen Tank. Die ist da legal dran und wird nach Beendigung des Füllvorgangs auch gleich wieder geschlossen.