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Dieses Thema hat 34 Antworten
und wurde 1.973 mal aufgerufen
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PeWe Offline




Beiträge: 21.925

06.07.2011 07:37
#31 RE: die Patientenverfügung für alle Antworten

Wer gesetzlicher Betreuer ist sollte wirklich alle Einnahmen und Ausgaben genaustens belegen und jeden noch so kleinen Bon aufheben...

Am Ende der Betreuung muss eine genaue Rechnungslegung beim Amtsgericht erfolgen!

Grüße
PeWe

"W 650 - a real motorcycle in a sea of shit."

Nisiboy Offline




Beiträge: 5.695

06.07.2011 10:05
#32 RE: die Patientenverfügung für alle Antworten

Nicht nur am Ende.
Einmal im Jahr muss ein Jahresbericht geschrieben werden, der unter anderem den Nachweise aller Vermögensfragen hat. Es muss aber auch über die Lebenssituation Auskunft geben und beschreiben. Außerdem muss man als Betreuer ohne gültige Generalvollmacht auch die Freigabe vom Amtsgericht einholen, wenn es um bestimmte medizinische Maßnahmen geht, bei Immobilienverkäufen, Vermietung usw. Das kann – je nach konkreter Situation - schon mal ganz schön lästig und arbeitsaufwändig sein.

Grüße aus dem Norden

Nisiboy

pelegrino Online




Beiträge: 51.618

06.07.2011 11:22
#33 RE: die Patientenverfügung für alle Antworten

Schön, daß Falcone diesbezüglich Glück gehabt hat - das kann aber auch ganz schnell ganz doof ausgehen, wenn man Pech hat und an die falsche Stelle gerät ! Die pelegrina hatte eine notarielle Patientenverfügung für ihre alte Tante, und das war auch gut so! Die Leute im Krankenhaus waren übrigens anscheinend ganz froh, daß sie eine "zertifizierte" Ansprechpartnerin in der Sache hatten, glaube ich ...
als es uns dann vor knapp 4 Monaten auch betraf, war ich froh, daß wir auch eine solche Patientenverfügung/Pflegevollmacht gemacht hatten - obwohl ich die letztlich garnicht gebraucht habe. Leider hatten wir kein Testament - das war doof . War nicht wirklich schlimm, aber mit wäre auf alle Fälle besser gewesen .


PS: zuletzt Online 24.03.2008

wo ist Meggy abgeblieben ?

"Das Streicheln eines Hundes senkt den Blutdruck und baut Streß ab."

Falcone Online




Beiträge: 113.678

06.07.2011 11:30
#34 RE: die Patientenverfügung für alle Antworten

Ja, ich habe eine notarielle Generalvollmacht, bin zudem seit gestern als gesetzlicher Vertreter vom Amtsgericht eingesetzt und es liegt ein Testament vor.
Ich hoffe, es wird nicht allzu viele Probleme geben.

Mein Vater hat zudem testamentarisch verfügt, dass sein Körper der Wissenschaft zur Verfügung gestellt wird. Bin gespannt, was da dann geschehen wird.

Grüße
Falcone

pelegrino Online




Beiträge: 51.618

06.07.2011 11:57
#35 RE: die Patientenverfügung für alle Antworten

Zitat
...bin gespannt, was da dann geschehen wird...

Mal davon abgesehen, daß wir jetzt thematisch ein wenig der Zeit vorausgelaufen sind ... man hatte mich, ganz leise und vorsichtig, gefragt, ob ich einer Obduktion des Körpers meiner Frau zustimmen würde. Ich habe gleich eingewilligt, weil die pelegrina (als früher einmal gelernte MTA) das genauso gesehen hätte wie ich: aus reinem Interesse und Neugier am Resultat einer solchen Untersuchung. Man hatte zugesagt, mir eine Kopie des Berichtes zukommen zu lassen. Es hat dann aber etwa 3 Monate gedauert, bis der dann tatsächlich unaufgefordert kam - ich wollte in der Woche eigentlich schon einen angesäuerten Brief diesbezüglich schreiben, weil ich schon dachte, die hätten mich "vergessen" ...

als ich noch im Rettungsdienst aktiv war, hatten wir immer regelmäßig Fortbildungen. Einmal auch mit dem Thema "Obduktion", bzw. "Rechtsmedizin" - das war 'ne ausgesprochen interessante Woche, muß ich sagen! Damals klagte der Referent darüber, daß sie viel zu wenig Obduktionen machen konnten, weil es zum einem zuwenig Einwilligungen gäbe (angeordnet wird eine Laichenschau ja nur bei Straftaten, bzw. Verdacht auf eine), und zum anderen natürlich auch, weil es am Geld fehlte. Die sind jedenfalls immer froh, wenn sie genug "Übungsmaterial" für die Forschung und Lehre haben. Und die gehen übrigens auch stockkonservativ und würdevoll mit diesem "Material" und den Resten davon um (ja, ich weiß: es gab Skandale und Ausnahmen - ist aber echt ganz, ganz selten)!

"Das Streicheln eines Hundes senkt den Blutdruck und baut Streß ab."

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