In Antwort auf: Wie ist es mit der linken Seite. Muss der Schalter fürs Fernlicht am Lenker sein?
........was ist denn das für eine Frage ?
Wenn Du nachts auf finsterer Straße etwas besser erkennen willst, und zwar möglichst blitzartig, möchtest Du da nach vorne zur Lampe oder nach unten, unter Tank oder Sitzbank, greifen müssen ?
Das gleiche gilt natürlich sinngemäß für Blink-u.Hupenschalter/knopf.
Zitat von moerdockMoin, habe schon die Suche bemüht, jedoch nichts gefunden. Vielleicht kann mir einer von euch sagen, welche Schalter am Lenker pflicht sind und welche evtl verlegt oder weggelassen werden können. An meiner SR habe ich -links: Blinker, Fern- und Abblendlicht, Hupe, Lichthupe -rechts: Notaus und Lichtschalter Lichtschalter muss ja nich umbedingt, wenn das Licht über die Zündung immer an is, oder? Muss der Notausschalter am Lenker sein? Wie ist es mit der linken Seite. Muss der Schalter fürs Fernlicht am Lenker sein? Danke schonmal
Das einzige was ich mir vorstellen kann was Pflicht wäre, ist der Killschalter. Die anderen können auch woanders sein, Hauptsache sie funktionieren!
Ich würd gern die rechte Seite weglassen. Es gibt jedoch keine Schalter, die alle Funktionen aufnehmen aufnehmen. Das ich Schalter am Lenker brauche ist mir schon klar. Nur gibt es Schalter die nicht soooo notwendig sind Z.B Notaus, Lichthupe und Lichtschalter
Mit der SR fahr ich eh nur noch bei schönem Wetter.
Ja genau, cleane Optik!
-------------------------------------------------- Die Umfrage hat ergeben: Ich bin der Jüngste hier!
Zitat von moerdockHey, Du kennst ja die SR. Ich würd gern die rechte Seite weglassen. Es gibt jedoch keine Schalter, die alle Funktionen aufnehmen aufnehmen. Das ich Schalter am Lenker brauche ist mir schon klar. Nur gibt es Schalter die nicht soooo notwendig sind Z.B Notaus, Lichthupe und Lichtschalter Mit der SR fahr ich eh nur noch bei schönem Wetter. Ja genau, cleane Optik!
Hast du deinen rechten Arm verloren???
Kannst dir ja nen Joystick vom C64 aufn Tank kleben: alle Funktionen in einem Stick!
Die Frage nach Sinn und Nützlichkeit ist eine, die Frage nach Pflicht ist eine andere.
Laut StVZO ist kein einziger Schalter am Lenker Pflicht!
Pflicht sind lediglich gewisse Funktionen, die gewährleistet sein müssen. Das ginge aber natürlich auch anders zu lösen. Du brauchst eine Möglichkeit, das Licht abblenden zu können und die Blinker müssen betätigt werden können, ebenso die Hupe. Das sind sozusagen die vorgeschriebenen Grundfunktion.
Beim Blinker und beim Fernlicht kommt noch hinzu, dass eine Kontrollleuchte dann vorgeschrieben ist, wenn die Funktion an der Stellung des Schalters nicht abgelesen werden kann oder dieser nicht im Blickfeld des Fahrers liegt.
Das Einschalten des Lichtes kann automatisch über die Zündung funktionieren, muss bei neueren Motorrädern sogar. Lichthupe und Killschalter sind nicht vorgeschrieben, können also ersatzlos gestrichen werden. Den Anlasserknopf, so denn notwendig, kannst du natürlich auch unter die Sitzbank legen
Mit vier Minitastern am Lenker lassen sich alle Funktionen zulassungskonform abdecken.
Das diese notwendigen Funktionen am Lenker sinnvoll sind, wurde ja schon dargestellt - aber vorgeschrieben sind sie am Lenker nicht.
In Antwort auf:...hat keinen Sinn solche Fragen hier zu stellen...
Das stimmt nicht. Ich finde Deine Idee zwar auch etwas spinnert, aber meine Meinung ist ja kein Dogma !
Lichtschalter kannste entweder woanders hinmachen oder weglassen (Zwangsschaltung bei Licht an bei Motor an, wie bei den neuen Motorrädern), Killschalter ist, glaube ich, gar nicht vorgeschrieben.Blinker schon, und somit auch ein Schalter dafür.Der macht woanders aber wirklich keinen Sinn, denke ich.Hupe und Fernlicht muß sein. Vielleicht kannst Du Druckschalter oder Taster (gehen in Verbindung mit einem Schrittschalt- oder Stromstoßrelais auch als Schalter durch) in die Lenkerenden basteln, da fallen sie nicht so auf?
edit:immer diese Schnellschreiber aus Hessen ...
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"Das Problem mit der Jugend von heute ist, das ich nicht mehr dabei bin." (Manni Breuckmann)
@Falcone, ist Fernlicht überhaupt Vorschrift? Oder ist das nice-to-have? Wenn ich meine Fahrweise nachts so anpasse, daß ich mit Abblendlicht klarkomme, könnte doch niemand was dagegen haben oder?