Fern- und Abblendlichtscheinwerfer müssen vorne am Motorrad sein. Oberhalb des Versicherungskennzeichns ist in der Regel das Rücklicht. Aber nicht immer, da ein Versicherungskennzeichen nicht beleuchtet sein braucht ...
Fern- und Abblendlichtscheinwerfer müssen vorne am Motorrad sein. Oberhalb des Versicherungskennzeichns ist in der Regel das Rücklicht. Aber nicht immer, da ein Versicherungskennzeichen nicht beleuchtet sein braucht ...
In Antwort auf:Da sind doch alle Teilnehmer gleich.
Ne, ne, das verwechselst du jetzt mit dem Grundgesetz. Im §1 steht nur, dass alle (nicht nur Frauen) dauernd in den Spiegel gucken müssen, von wegen vermeidbarer Rücksicht und so.
Hihi...noch einer der merkt dass solche Fragen hier fast nur auf Unverständniss stoßen ;-) Anlasser fliegt bei mir raus, Killschalter auch, somit gibts Platz für einen schönen Gasgriff mit nur einem Zug, ist bei mir in Arbeit und auch schon ausprobiert, geht also...das linke Element wegzubekommen ist schwer...aber sicher nicht unmöglich
Nen Griff und einen zug habe ich auch schon. Links kann es ruhig bleiben, wenn alles in einen Minischalter (wie von Louis) der nich gerade schön ist, passt.
-------------------------------------------------- Die Umfrage hat ergeben: Ich bin der Jüngste hier!
Sowas in der Richtung überlege ich die ganze Zeit für einen zölligen Lenker. Allerdings tät ich gerne den Killschalter doch mit unterbringen. Irgendwie macht dieses Teil doch Sinn und wenn es nur zum dranrumspielen dient. Und jetzt keine dummen Sprüche wegen rumspielen, klar
Die Realität ist nur eine Halluzination die durch Abwesenheit von Alkohol entsteht
Es ist ja schon fast alles vorhanden, Lenker, Schalter, Gasgriff ist ja da. Nur die Kabel und die Idee für den Killschalter fehlen mir noch. Außerdem ist mal wieder gar nichts drin weil eines meiner kostspieligen Hobbies (mein Neffe der bei mir wohnt) wohl vor hat mich in den finanziellen Ruin zu treiben. Somit kann ich erstmal sämtliche meiner Aktivitäten einstampfen, inkl. dem dringend benötigten neuen Rücklicht.
Die Realität ist nur eine Halluzination die durch Abwesenheit von Alkohol entsteht
In Antwort auf:Aber das wäre doch dann ein Verstoß gegen §1 STVO!
Da sind doch alle Teilnehmer gleich. Können wir dann gleich die ganze STVZO kippen???
Werner kann es sein,das du die StvO mit dem Grundgesetz verwechselst?
§1 Grundregeln
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
Gruß Norbert
---------------------------------------- Ein Motorrad darf jede Farbe haben,Hauptsache es ist schwarz.