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Dieses Thema hat 38 Antworten
und wurde 2.251 mal aufgerufen
 Motorrad
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Charly Offline




Beiträge: 442

19.01.2007 15:03
Gute Nachrichten vom Gesetzgeber ! Antworten

Hallo an alle Liebhaber alten Blechs,

lese gerade in "Motorrad News 2/2007" : Neuabnahme abgeschafft .
Bisher galt: Wer sei Motorrad länger als 18 Monate abgemeldet hatte, muß vor der Wiederzulassung eine neue Betriebserlaubnis nach § 21 StVZO erwirken - eine "Vollabnahme". Ende Februar 2007 läuft diese für den Fahrzeughalter teure Vorschrift aus. Ab dann reicht für einen neuen Stempel aufs Nummernschild eine normale Hauptuntersuchung, wie sie alle KFZ turnusmäßig absolvieren müßen.
Doch was geschieht mit den oft speziell auf Halter oder Fahrzeug abgestimmten Kennzeichenkombinationen? Damit es keine "Ungleichbehandlung in gleichen Fällen" gibt, haben die zuständigen Verkehrsministerien für die Übergangsfrist beschloßen, alle derzeit stillgelegten Fahrzeuge zum Termin der Umstellung so zu behandeln, als würde die bisherige 18-monatige Frist weiter gelten.

Wohl bekomms...
Karl

Falcone Online




Beiträge: 113.823

19.01.2007 17:15
#2 RE: Gute Nachrichten vom Gesetzgeber ! Antworten

Karl, das Thema hatten wir j schon mal auführlich.
Aber mit deinem zweiten Absatz habe ich Verständnisprobleme. Worum geht es da?
Nach der Neuregelung ist es so, dass das Kennzeichen weg ist, wenn das Fahrzeug abgemeldet ist. Angeblich kann man es gegen Gebühr für eine Zeit reservieren lassen. Darüber habe ich aber noch nichts gefunden.
Der Vorteil ist, das Kennzeichen nach dem Abmelden sofort wieder zur Verfügung stehen. Sie können also von Fahrzeug zu Fahrzeug mit übernommen werden.
Der Nachteil ist, dass das Behalten von persönlichen Kennzeichen zwar möglich ist, aber eben Geld kostet (was auber jetzt auch schon so war).
Grüße
Falcone
Ton-Up Boys Hessia - und Schwarzfahrer!

bochumer Offline



Beiträge: 3.003

19.01.2007 20:57
#3 RE: Gute Nachrichten vom Gesetzgeber ! Antworten

Ich dachte immer Kennzeichen müßten nach der Abmeldung 1 Jahr ruhen und man könnte sein jetztiges Kennzeichen nicht an ein neues Fahrzeug übernehmen?
Oder konkreter: wenn mein altes Auto verschrottet wird oder verkauft, besteht die Möglichkeit das Kennzeichen an der neuen Dose zu behalten?
Gruß vom Nobbi .

ALLES WIRD GUT

BO NZ 4

Falcone Online




Beiträge: 113.823

19.01.2007 21:07
#4 RE: Gute Nachrichten vom Gesetzgeber ! Antworten

Künftig ruht es nicht mehr (18 Monate) und man kann es gleich von Fahrzeug zu Fahrzeug übernehmen. Das geht auch jetzt schon, kostet aber die Gebühr für eine Umkennzeichnung.

Grüße
Falcone
Ton-Up Boys Hessia - und Schwarzfahrer!

bochumer Offline



Beiträge: 3.003

19.01.2007 21:15
#5 RE: Gute Nachrichten vom Gesetzgeber ! Antworten

Das kommt dem Dr.Alzheimer entgegen. Und Geld kostet ein Wunschkennzeichen ja sowieso.
Gruß vom Nobbi .

ALLES WIRD GUT

BO NZ 4

WBiker Offline




Beiträge: 1.636

20.01.2007 10:36
#6 RE: Gute Nachrichten vom Gesetzgeber ! Antworten

Meines Wissens, ist oder war es bisher so, dass Kennzeichen dann garnicht ruheten, wenn das Fzg., welches das Kennzeichen getragen hat, in einen anderen Zulassungsbereich (also ne andere Stadt oder Kreis) verkauft oder anders dort wieder zugelassen wurde.
Dann konnte man das vorherige Kennzeichen ziemlich schnell wieder (je nach Verwaltungsdauer) für ein anderes Fzg. bekommen.

Gruß,

Chris


W-fahren ist Pflege des Seelenfriedens!

Falcone Online




Beiträge: 113.823

20.01.2007 11:44
#7 RE: Gute Nachrichten vom Gesetzgeber ! Antworten

Richtig!

Grüße
falcone
Ton-Up Boys Hessia - und Schwarzfahrer!

U-W Offline




Beiträge: 6.367

20.01.2007 15:52
#8 RE: Gute Nachrichten vom Gesetzgeber ! Antworten

wie bei allem, gibts dabei aber auch wieder n Pferdefuß !

Wenn nun also jetzt die Kennzeichen nicht mehr gelöscht (so heißt das im Zulassungsjargon) werden, sondern an den Fahrzeugen verbleiben, dann gibts irgendwann mal keine kleinen Kombinationen mehr, weilse dann alle in irgendner Garage anner Wand schlummern, obwohl das dazugehörige Fahrzeug bereits seit Langem in Teilen im Regal daneben liegt.

Wird dazu führen, das wir irgendwann mal alle mit Schildern in der Größe eines Ortsschildes umherfahren.

Ehrlich gesagt, so als alter Zulassungsangestellter fand ich die bisherige Regelung ziemlich OK. Bei Stillegung ne gewisse Zeit für das Fahrzeug reserviert (erst n Jahr, später 18 Monate, von mir aus hättense noch die Möglichkeit einer Ausnahme für einzelne Fz. machen können), danach die Kiste ad acta gelegt und das Kennzeichen neu vergeben.

Ist das Fahrzeug entgültig abgemeldet, oder innen anderen Kreis, dann war es ja bisher sowieso schon klar, das das Kennzeichen sofort wieder frei war. Vor der bundesweiten Einführung der Datenverarbeitung musste ne Karenzzeit eingeräumt werden, weil der ganze Gulasch zwischen Finanzamt, Versicherung, anderer Zulassungsstelle und KBA einfach ne Weile brauchte. Heute mit Datenaustausch isses am nächsten Tag erledigt. Daher gehts heute umgehend.


.



Motorradlibertin


Es gibt keine deutschen, albanischen oder türkischen Arschlöcher, es gibt nur menschliche Arschlöcher
(Hans Söllner)
..............

Falcone Online




Beiträge: 113.823

20.01.2007 17:59
#9 RE: Gute Nachrichten vom Gesetzgeber ! Antworten

Falch, Uwe. genau andersrum.
Die Kennzeichen werden genau aus diesem Grunde künftig immer sofort gelöscht bzw. wieder frei gegeben.
Wenn du es behalten willst, dann kostet es Gebühren.
Diese Auskunft ist aber noch nicht absolut wasserdicht, es sieht aber ganz so aus.
Grüße
falcone
Ton-Up Boys Hessia - und Schwarzfahrer!

U-W Offline




Beiträge: 6.367

20.01.2007 18:32
#10 RE: Gute Nachrichten vom Gesetzgeber ! Antworten

Und wie soll das gehen bei einer Stillegung, bspw. Winterfahrzeug/Sommerfahrzeug ?

Immer wieder n neues Kennzeichen für das gleiche Fahrzeug ???
.



Motorradlibertin


Es gibt keine deutschen, albanischen oder türkischen Arschlöcher, es gibt nur menschliche Arschlöcher
(Hans Söllner)
..............

Falcone Online




Beiträge: 113.823

20.01.2007 18:53
#11 RE: Gute Nachrichten vom Gesetzgeber ! Antworten

Hab ich doch gesagt. Wenn du nix blechst, isses Kennzeichen wech.
Wenn du es z.B. ein halbes Jahr später wieder haben willst, musst du löhnen.
Das ist der wirkliche Pferdefuß an der Sache!
Aber es gibt ja Saisonkennzeichen.

Grüße
falcone
Ton-Up Boys Hessia - und Schwarzfahrer!

3-Rad Offline



Beiträge: 34.857

20.01.2007 22:12
#12 RE: Gute Nachrichten vom Gesetzgeber ! Antworten

Ne W abmelden über den Winter?

Ist doch viel zu teuer.
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Ein Motorrad darf jede Farbe haben,Hauptsache es ist schwarz.

U-W Offline




Beiträge: 6.367

20.01.2007 22:16
#13 RE: Gute Nachrichten vom Gesetzgeber ! Antworten

Ne,
wir ham aber Sommerauto und Winterauto ! Warum soll ich also dauernd neue Kennzeichen holen ? Kennzeichenübernahme geht nicht, weil Ab-und Anmeldung betriebsbedingt nicht immer taggleich funktionieren können
.



Motorradlibertin


Es gibt keine deutschen, albanischen oder türkischen Arschlöcher, es gibt nur menschliche Arschlöcher
(Hans Söllner)
..............

bleibxund Offline




Beiträge: 12.273

20.01.2007 22:16
#14 RE: Gute Nachrichten vom Gesetzgeber ! Antworten
In Antwort auf:
Ist doch viel zu teuer.

Jo, und auch ein breites Saisonkennzeichen kommt übers Jahr gemessen verbrauchsmäßig fast schon teuerer als die paar gesparten Versicherungsgroschen.

(Wännä, rechne mal nach )



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Bernhard Sch. Offline




Beiträge: 1.451

20.01.2007 22:18
#15 RE: Gute Nachrichten vom Gesetzgeber ! Antworten

In Antwort auf:
Ne W abmelden über den Winter?

Ist doch viel zu teuer.


.........genau, eine 50PS Maschine abzumelden,
wenn man dann auch noch Prozente hat, lohnt den
Weg zum Amt nicht.

Selbst mit offener PS-Zahl halte ich die Abmelderei für fragwürdig.

Gruß B.


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