Falcone, was denkst du denn, das Kennzeichen iss verloren, oder aber irgendwie so untern Traktor gekommen, das man die Plakette garnicht mehr erkennen kann, und den Schein, den hab ich irgendwie verlegt. Blöderweise iss da auch noch der TÜV-Bericht mit drinne .
Motorradlibertin
Es gibt keine deutschen, albanischen oder türkischen Arschlöcher, es gibt nur menschliche Arschlöcher (Hans Söllner) ..............
In Antwort auf:...jeden Morgen um die gleiche Zeit Dienstbeginn...
...hab' ich auch meistens, manchmal aber auch später - ganz selten früher,das hängt von diversen Faktoren ab .
In Antwort auf:...jeden Abend um die gleiche Zeit Schluss...
Naja, seit dem neuen Tarifvertrag nicht mehr ...
In Antwort auf:...und wissen jetzt schon genau, an welchem Tag sie in Pension gehen...
Noch 542 Wochen und 2 Tage - allerdings nur, wenn ich mit 65 fertig habe.
In Antwort auf:...auch ein Fahrzeug, dass nicht am Verkehr teilnimmt, muss regelmäßig zur HU. Widersinnig, aber es ist so. Die Rechtsprechung ist da eindeutig...
Das war mir jetzt aber neu - wenn ich einen technischen Defekt am Fahrzeug habe und es auf den Hof abstelle, um es im Frühjahr (wenn es warm ist) zu reparieren, kommt dann auch einer und kratzt mir die Plakette ab, weil es ja nicht mehr verkehrstüchtig ist?Ich dachte immer, solange ich auf dem Hof bleibe (also nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnehme, geht das die Behörden einen Scheißdreck an. Die sind ja bekloppt - erinnert mich stark an den Mann, der wg. Vergewaltigung angeklagt werden müßte, weil er die Voraussetzungen dazu immer dabei hat ... hier in NRW habe ich zumindest bisher noch nix davon gemerkt/gehört.
pelegrino, dessen alter Polarbär auch auf dem Hof steht und im Februar (2006) zur HU mußte ... .
"Mit ehrlicher Arbeit ist noch nie jemand zu Geld gekommen!" (pelegrino)
Ne Pele, so nicht. Natürlich kannst du es auf dem Hof abstellen, so lange du willst und es nicht die Umwelt verschmutzt. Das entbindet dich aber nicht von der gesetzlich vorgeschriebenen Pflicht, alle zwei Jahre eine HU machen zu lassen, so lange das Fahrzeug zugelassen ist. In aller Regel wird das auf dem Privatgelände ja nicht kontrolliert, falls man nicht einen Verstoß gegen die Abfallbeseitungsgesetze vermutet. Aber wenn du das Auto abmelden willst und der TÜV ist entsprechend lang überzogen, dann kann (kann!) es passieren, dass man dir einen Bussgeldbescheid zukommen lässt. Ist jedenfalls schon einige Male passiert, vor einiger Zeit erst wieder bei einem Bekannten in Braunschweig mit einem Citroen CX mit Getriebeschaden. Irgendwie ist das schon Schwachsinn. Ich glaube auch, dass viele Zulassungsstellen-Angestellte einfach drüber hinweg sehen. Trotzdem kommt es vor. Wenn man also weiß, dass es geahndet wird, dann sollte man so handeln, wie von U-W vorgeschlagen. Um das zu klären, reicht ein Anruf bei der Zulassungsstelle. Grüße Falcone Ton-Up Boys Hessia - und Schwarzfahrer!
In Antwort auf:...wenn du das Auto abmelden willst und der TÜV ist entsprechend lang überzogen, dann kann (kann!) es passieren, dass man dir einen Bussgeldbescheid zukommen lässt...
Da muß ich mich nochmal selbst zitieren:die sind doch bekloppt!Die sollen doch froh sein, das man für die Zeit Steuern zahlt und sich da ansonsten 'raushalten ... aber, wie gesagt, hier in NRW (oder bei uns im Kreis) habe ich da glücklicherweise noch nix von bemerkt/bemerken müssen. .
"Mit ehrlicher Arbeit ist noch nie jemand zu Geld gekommen!" (pelegrino)
Weiter oben wurde gefragt, ob für alle abgemeldeten Fahrzeuge jetzt nur noch eine Hu bei der wiederzulassung nötig ist und ich hatte geantwortet:
In Antwort auf:Es gilt für Fahrzeuge, die ab Oktober 2005 abgemeldet wurden (Angabe noch ohne Gewähr), also zum Stichtag 1.4.07 noch nicht länger als 18 Monate abgemeldet waren. Dann brauchst du nur eine normale HU zur Wiederzulassung. Fahrzeuge, die jetzt länger als 18 Monate stillgelegt sind, müssen eine Vollabnahme nach §21 StVZO machen lassen.
Das scheint schon wieder überholt zu sein. Ich hatte mit meinem Bekannten beim KBA gesprochen und er meint, dass der Gesetzgeber keine Übergangsfrist festgelegt hat und die Regelung, ab 1.3. nur noch eine HU von einer beliebigen Prüforganisation zu brauchen, für alle Fahrzeuge gelte, der Daten in Form eines Briefes vorliegen.
Im Klartext heißt das: Egal wie lange das Fahrzeug abgemeldet ist, einfach eine Hu machen lassen und dann wieder anmelden.