In Antwort auf:wir ham aber Sommerauto und Winterauto
wo liegt da das Problem Bei uns hier fahren jede Menge Autos mit Saisonkennzeichen z.b. von Oktober - bis März ( Winterfahrzeug). Am 31. 03. stellen sie das Teil ab und fahren ab 01.04. mit ihrem Sommerauto ( Cabrio ) wieder bis 30.09. Mußt natürlich auf beiden ein entsprechendes Kennzeichen haben. Ist auf alle Fälle billiger und schneller als die Lauferei und warten auf der Zulassungsstelle. Vor allem haben es ja nicht alle so gut, daß sie die Zulassungsstelle direkt im Ort haben. Manche müssen da ganz nette Strecken, dank der Gebietsreform, zurücklegen.
ich schrieb doch, das die betrieblichen Gegebenheiten keine solch starre Regelung zulassen. Je nach Auftragslage brauche ich ein Auto länger oder weniger lang, daher sind Saisonkennzeichen nicht praktikabel. Wir müssen immer auf die jeweilige Situation reagieren.
Das ist jedoch etwas, was dem öffentlichen Dienst leider heute immer noch fremd ist. .
Motorradlibertin
Es gibt keine deutschen, albanischen oder türkischen Arschlöcher, es gibt nur menschliche Arschlöcher (Hans Söllner) ..............
In Antwort auf:...dem öffentlichen Dienst leider heute immer noch fremd...
Naja, ist aber doch schon viel besser geworden.Früher mußte ich mir zum Auto An-/Ummelden immer einen Tag frei nehmen - mittlerweile geht das auf jeder Bezirksverwaltungsstelle und vorab mit Reservierung per Internet. Am Besten fände ich aber echte Wechselkennzeichen - also ein auf mich registriertes Kennzeichen, das ich nach eigenem Ermessen wahlweise an ein beliebiges Fahrzeug schrauben, und dann damit 'rumfahren könnte.Mit mehr als einem Fzg. kann ich eh nicht zeitgleich fahren.Schön wär's ... .
"Mit ehrlicher Arbeit ist noch nie jemand zu Geld gekommen!" (pelegrino)
Ich muss noch mal auf den Anfang zurückkommen. Die Vollabnahme soll also entfallen, gut. Was ich noch nicht geschnallt habe ist, gilt das generell für alle auch schon länger abgemeldete Fahrzeuge? Ich frage deshalb, weil ich gerade dabei bin, der XL500R meines Bruders wieder Leben einzuhauchen. Die steht jetzt seit 8-9 Jahren abgemeldet im Keller und soll dieses Jahr, ca April, wieder zugelassen werden. Braucht die dann auch schon keine Vollabnahme, oder hab ich da etwas falsch verstanden?
Leider nicht. Es gilt für Fahrzeuge, die ab Oktober 2005 abgemeldet wurden (Angabe noch ohne Gewähr), also zum Stichtag 1.4.07 noch nicht länger als 18 Monate abgemeldet waren. Dann brauchst du nur eine normale HU zur Wiederzulassung. Fahrzeuge, die jetzt länger als 18 Monate stillgelegt sind, müssen eine Vollabnahme nach §21 StVZO machen lassen. Das ist aber gar kein Problem, denn die technische Prüfung der Vollabnahme bei einem Fahrzeug mit noch vorhandenen deutschen Papieren ist exakt die gleiche wie bei einer HU. Es wird also nicht, wie oft behauptet, genauer geprüft. Lediglich die Erfassung der Fahrzeugdaten und das Gutachten kommt dazu, deswegen kostet die Vollabnahme über 80 Euro.
Grüße Falcone Ton-Up Boys Hessia - und Schwarzfahrer!
He Pele, ich meinte auch die fehlende Flexibilität ! Auf unsere Zulassungsstelle lass ich nix kommen, die sind freundlich, so schnell als möglich, gut organisiert, das passt schon. Benötige selten länger als eine Stunde, dann bin ich wieder weg.
Ich meine damit eher, das die Gesetzgebung und die übergeordnete Umsetzungsbehörde sich solche Situationen nicht vorstellen können. Die haben 30 Jahre lang jeden Morgen um die gleiche Zeit Dienstbeginn, jeden Abend um die gleiche Zeit Schluss. Haben jedes Jahr um die gleiche Zeit ihren Urlaub, und wissen jetzt schon genau, an welchem Tag sie in Pension gehen.
Die wissen garnicht, wie der Rest der Welt sich in den ständig ändernden Gegebenheiten anpassen muß, wie er auf Situationen kurzfristig reagieren muß. Daher fällt denen im Traum nicht ein, das jemand mit nem Saisonkennzeichen nix anfangen kann. Aber naja, denen fällt noch viel mehr nicht ein. Leider.
M.E. ist die Politik hier die einzige Konjunkturbremse, aber das ist wieder n ganz anderes Thema und gehört sicherlich nicht hier in den Thread.
Freuen tut mich die Regelung trotzdem irgendwie, kann ich nun doch endlich die Hercules und die Honda abmelden, ohne später mich mit ner Vollabnahme rumzuärgern. TÜV hat die eine schon bald 10 Jahre nicht mehr, die andere wenigstens 4 .
Motorradlibertin
Es gibt keine deutschen, albanischen oder türkischen Arschlöcher, es gibt nur menschliche Arschlöcher (Hans Söllner) ..............
Na, dann pass aber gut auf beim Abmelden! Ich weiß nicht wie es bei euch gehandhabt wird, aber in den letzten Jahren ist es des Öfteren vorgekommen, dass du dann schön zahlen musstest, weil der TÜV überzogen war und Punkte gibt es auch. Einer aus dem Oldtimerforum hat alle Instanzen durchgespielt und ist leider hinten runter gefallen. Auch ein Fahrzeug, dass nicht am Verkehr teilnimmt, muss regelmäßig zur HU. Widersinnig, aber es ist so. Die Rechtsprechung ist da eindeutig. Manche Zulassungsstellen sehen allerdings locker drüber hinweg, andere verknacken dich sofort. Grüße falcone Ton-Up Boys Hessia - und Schwarzfahrer!
wenn man ein altes Motorrad kauft, das zwar immer angemeldet herumstand, aber der TÜV schon seit 1994 abgelaufen ist? Gibts da gleich bei der Ummeldung für den Käufer Probleme? Gruß, TheoW