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Dieses Thema hat 38 Antworten
und wurde 2.241 mal aufgerufen
 Motorrad
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bleibxund Offline




Beiträge: 12.273

20.01.2007 22:21
#16 RE: Gute Nachrichten vom Gesetzgeber ! Antworten

Sparen kannst Du nur dann was, wenn Du die Mühle von Juni bis September abmeldest.



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3-Rad Offline



Beiträge: 34.798

21.01.2007 12:57
#17 RE: Gute Nachrichten vom Gesetzgeber ! Antworten



Das versteh ich jetzt aber wirklich nicht.

Gruß Norbert
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Ein Motorrad darf jede Farbe haben,Hauptsache es ist schwarz.

Falcone Offline




Beiträge: 113.673

21.01.2007 18:01
#18 RE: Gute Nachrichten vom Gesetzgeber ! Antworten

In Antwort auf:
Sparen kannst Du nur dann was, wenn Du die Mühle von Juni bis September abmeldest.


Was du an Sprit sparst, gibst du für Weißbier wieder aus ... lohnt nicht.

Grüße
Falcone
Ton-Up Boys Hessia - und Schwarzfahrer!

bochumer Offline



Beiträge: 3.003

21.01.2007 21:43
#19 RE: Gute Nachrichten vom Gesetzgeber ! Antworten

Ich schätze das Weißbier von Juni bis september wird teurer als Fahren. Allein schon wegen dem Frustsaufen.
Gruß vom Nobbi .

ALLES WIRD GUT

BO NZ 4

3-Rad Offline



Beiträge: 34.798

21.01.2007 22:16
#20 RE: Gute Nachrichten vom Gesetzgeber ! Antworten

Sach mal Bleibi,
fährst du nur von Juni bis September



Gruß Norbert
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Ein Motorrad darf jede Farbe haben,Hauptsache es ist schwarz.

bleibxund Offline




Beiträge: 12.273

22.01.2007 19:14
#21 RE: Gute Nachrichten vom Gesetzgeber ! Antworten

Schuljunck, ... bin leider zu dumpfbackig-blödgesoffen, um die
letzten paar pfiffigen Beiträge hier angemessen subtil zu kommentieren.



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Charly Offline




Beiträge: 442

22.01.2007 19:43
#22 RE: Gute Nachrichten vom Gesetzgeber ! Antworten

Hallo U-W

In Antwort auf:
wir ham aber Sommerauto und Winterauto


wo liegt da das Problem
Bei uns hier fahren jede Menge Autos mit Saisonkennzeichen z.b. von Oktober -
bis März ( Winterfahrzeug). Am 31. 03. stellen sie das Teil ab und fahren ab 01.04.
mit ihrem Sommerauto ( Cabrio ) wieder bis 30.09. Mußt natürlich auf beiden
ein entsprechendes Kennzeichen haben. Ist auf alle Fälle billiger und schneller
als die Lauferei und warten auf der Zulassungsstelle. Vor allem haben es ja nicht
alle so gut, daß sie die Zulassungsstelle direkt im Ort haben. Manche müssen da
ganz nette Strecken, dank der Gebietsreform, zurücklegen.

Gruß Karl

U-W Offline




Beiträge: 6.367

22.01.2007 20:03
#23 RE: Gute Nachrichten vom Gesetzgeber ! Antworten

HI Charly,

ich schrieb doch, das die betrieblichen Gegebenheiten keine solch starre Regelung zulassen. Je nach Auftragslage brauche ich ein Auto länger oder weniger lang, daher sind Saisonkennzeichen nicht praktikabel. Wir müssen immer auf die jeweilige Situation reagieren.

Das ist jedoch etwas, was dem öffentlichen Dienst leider heute immer noch fremd ist.
.



Motorradlibertin


Es gibt keine deutschen, albanischen oder türkischen Arschlöcher, es gibt nur menschliche Arschlöcher
(Hans Söllner)
..............

pelegrino Offline




Beiträge: 51.606

22.01.2007 23:23
#24 RE: Gute Nachrichten vom Gesetzgeber ! Antworten

In Antwort auf:
...dem öffentlichen Dienst leider heute immer noch fremd...
Naja, ist aber doch schon viel besser geworden.Früher mußte ich mir zum Auto An-/Ummelden immer einen Tag frei nehmen - mittlerweile geht das auf jeder Bezirksverwaltungsstelle und vorab mit Reservierung per Internet.
Am Besten fände ich aber echte Wechselkennzeichen - also ein auf mich registriertes Kennzeichen, das ich nach eigenem Ermessen wahlweise an ein beliebiges Fahrzeug schrauben, und dann damit 'rumfahren könnte.Mit mehr als einem Fzg. kann ich eh nicht zeitgleich fahren.Schön wär's ...
.


"Mit ehrlicher Arbeit ist noch nie jemand zu Geld gekommen!" (pelegrino)

Schindi Offline




Beiträge: 328

23.01.2007 12:56
#25 RE: Gute Nachrichten vom Gesetzgeber ! Antworten

Ich muss noch mal auf den Anfang zurückkommen. Die Vollabnahme soll also entfallen, gut. Was ich noch nicht geschnallt habe ist, gilt das generell für alle auch schon länger abgemeldete Fahrzeuge? Ich frage deshalb, weil ich gerade dabei bin, der XL500R meines Bruders wieder Leben einzuhauchen. Die steht jetzt seit 8-9 Jahren abgemeldet im Keller und soll dieses Jahr, ca April, wieder zugelassen werden. Braucht die dann auch schon keine Vollabnahme, oder hab ich da etwas falsch verstanden?

Gruss Michael

Falcone Offline




Beiträge: 113.673

23.01.2007 13:04
#26 RE: Gute Nachrichten vom Gesetzgeber ! Antworten

Leider nicht.
Es gilt für Fahrzeuge, die ab Oktober 2005 abgemeldet wurden (Angabe noch ohne Gewähr), also zum Stichtag 1.4.07 noch nicht länger als 18 Monate abgemeldet waren.
Dann brauchst du nur eine normale HU zur Wiederzulassung.
Fahrzeuge, die jetzt länger als 18 Monate stillgelegt sind, müssen eine Vollabnahme nach §21 StVZO machen lassen.
Das ist aber gar kein Problem, denn die technische Prüfung der Vollabnahme bei einem Fahrzeug mit noch vorhandenen deutschen Papieren ist exakt die gleiche wie bei einer HU. Es wird also nicht, wie oft behauptet, genauer geprüft. Lediglich die Erfassung der Fahrzeugdaten und das Gutachten kommt dazu, deswegen kostet die Vollabnahme über 80 Euro.

Grüße
Falcone
Ton-Up Boys Hessia - und Schwarzfahrer!

Schindi Offline




Beiträge: 328

23.01.2007 13:39
#27 RE: Gute Nachrichten vom Gesetzgeber ! Antworten

Danke für die Info, Falcone. Wäre ja zu schön und günstiger gewesen.

Gruss Michael

U-W Offline




Beiträge: 6.367

23.01.2007 17:31
#28 RE: Gute Nachrichten vom Gesetzgeber ! Antworten

He Pele,
ich meinte auch die fehlende Flexibilität ! Auf unsere Zulassungsstelle lass ich nix kommen, die sind freundlich, so schnell als möglich, gut organisiert, das passt schon. Benötige selten länger als eine Stunde, dann bin ich wieder weg.

Ich meine damit eher, das die Gesetzgebung und die übergeordnete Umsetzungsbehörde sich solche Situationen nicht vorstellen können. Die haben 30 Jahre lang jeden Morgen um die gleiche Zeit Dienstbeginn, jeden Abend um die gleiche Zeit Schluss. Haben jedes Jahr um die gleiche Zeit ihren Urlaub, und wissen jetzt schon genau, an welchem Tag sie in Pension gehen.

Die wissen garnicht, wie der Rest der Welt sich in den ständig ändernden Gegebenheiten anpassen muß, wie er auf Situationen kurzfristig reagieren muß. Daher fällt denen im Traum nicht ein, das jemand mit nem Saisonkennzeichen nix anfangen kann. Aber naja, denen fällt noch viel mehr nicht ein. Leider.

M.E. ist die Politik hier die einzige Konjunkturbremse, aber das ist wieder n ganz anderes Thema und gehört sicherlich nicht hier in den Thread.

Freuen tut mich die Regelung trotzdem irgendwie, kann ich nun doch endlich die Hercules und die Honda abmelden, ohne später mich mit ner Vollabnahme rumzuärgern. TÜV hat die eine schon bald 10 Jahre nicht mehr, die andere wenigstens 4
.



Motorradlibertin


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(Hans Söllner)
..............

Falcone Offline




Beiträge: 113.673

23.01.2007 17:55
#29 RE: Gute Nachrichten vom Gesetzgeber ! Antworten
Na, dann pass aber gut auf beim Abmelden!
Ich weiß nicht wie es bei euch gehandhabt wird, aber in den letzten Jahren ist es des Öfteren vorgekommen, dass du dann schön zahlen musstest, weil der TÜV überzogen war und Punkte gibt es auch.
Einer aus dem Oldtimerforum hat alle Instanzen durchgespielt und ist leider hinten runter gefallen.
Auch ein Fahrzeug, dass nicht am Verkehr teilnimmt, muss regelmäßig zur HU. Widersinnig, aber es ist so. Die Rechtsprechung ist da eindeutig.
Manche Zulassungsstellen sehen allerdings locker drüber hinweg, andere verknacken dich sofort.
Grüße
falcone
Ton-Up Boys Hessia - und Schwarzfahrer!

TheoW Offline



Beiträge: 5.381

23.01.2007 18:35
#30 RE: Gute Nachrichten vom Gesetzgeber ! Antworten

Wie ist es denn

wenn man ein altes Motorrad kauft, das zwar immer angemeldet herumstand, aber der TÜV schon seit 1994 abgelaufen ist? Gibts da gleich bei der Ummeldung für den Käufer Probleme?
Gruß, TheoW




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