Verstanden hab ich nicht viel - aber fasziniert hat es mich doch, vor allem der Ausgang der ganzen Geschichte. Gibt´s hier einen Juristen, der was dazu sagen kann?
Grüße falcone Ton-Up Boys Hessia - und Schwarzfahrer!
oh Mann so einen ähnlichen Schwachsinn lese ich auch dann und wann - ein armer Irrer -
Das verfahren ist nach 47 / 2 OWiG eingestellt worden, soll heissen ER war zu schnell, aber die Richterin hat dann wohl Gnade vor Recht ergehen lassen (schon wg. der Kosten)und das Verfahren eingestellt, evtl. auch um den Betroffenen zu schützen.(möglicherweise hätte man ihn sonst zwangseinweisen müssen)
Ruhri, verständlich und vielleicht auch vernünftig. Bedeutet doch aber, dass man mit genug zur Papier gebrachter gequirlter K.... ein solchen Verfahren einstellen lassen kann? Na ja, verlassen würde ich mich darauf nicht und die Zeit, das alles zusammenzutragen, wäre mir auch zu schade. Ist aber vielleicht interessant, wenn es um mehr geht. Aber dann wird es sicher auch nicht eingestellt. Grüße falcone Ton-Up Boys Hessia - und Schwarzfahrer!
Denke auch eher dass hier das Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt wurde, um die Staatskasse nicht über Gebühr zu strapazieren.
Schlimm nur dass sich der Typ in seinem Handeln jetzt bestärkt fühlt und das sicher auch auf andere Bereichen ausdehnen wird ?!
Kann klappen, muß aber nicht !
Ich hatte da gerade selbst so einen Fall bei dem der Beklagte durch diverse Umzüge, Verstösse gegen das Meldegesetzt, Nichtzustellbarkeiten etc. das Verfahren erfolgreich über mehrere Jahre gestreckt hat. Irgendwann hat er sich zu sicher gefühlt und da hing er am Haken. Hat versucht den angesetzten Termin mit Zusendung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen erneut platzen zu lassen, merkwürdigerweise waren sowohl er als auch seine Frau zur gleichen Zeit plötzlich erkrankt.
Antwort des zuständigen Richters : Der Termin wird nicht verlegt, denn
1. Könne er sich ja per Vollmacht vertreten lassen 2. Sei nicht beabsichtigt dass er oder seine Frau an diesem Tag arbeiten sollen
Termin fand statt, Beklagter erschien nicht, Versäumnisurteil erging !
Der Typ ist bestimmt Jurastudent oder sowas in der Art , die haben Spaß an sowas.
pelegrino, der heute morgen 40,- Öcken überwiesen hat: 25,- für Parken auf dem Gehweg und 15,- für 37 Km/h bei erlaubten 30 .Vielleicht scann' ich diesbezgl. heute abend noch'n Foto ein. .
solche Typen sind früher mit dem Pritschenwagen abgeholt worden !!
was ich aber schon gehört habe ist, wenn Du zb. 60Euro zu löhnen hast und ein neues Formular nimmst und einfach nur 20Euro bezahlst kommt auch nix mehr.... . . Gruß Hobby
Je älter ich werde um so schneller war ich früher...
In Antwort auf:was ich aber schon gehört habe ist, wenn Du zb. 60Euro zu löhnen hast und ein neues Formular nimmst und einfach nur 20Euro bezahlst kommt auch nix mehr....
OHA!! Dann kommt die 1. Mahnung über den Rest plus 5€ Mahngebühr, dann die 2. + Mahngebühr, dann kommt ein Vollstreckungsbeamter mit diversen weiteren Forderungen und schlußendlich bei weiterer Ignoranz verfügt der freundliche Amtsrichter eine Erzwingungshaft von 1 - 3 Tagen. Diese E-Haft befreit dich natürlich nicht von der Zahlung, macht sich aber unheimlich gut in der Schufa Auskunft... thats it
kunde von mir hat grad nach jahren... ein particket bekommen... ettliche male umgezogen, nu führerschein wech und wieder beantragt... schade... zuzüglich inzwischen glaub 140 oi ticket... sie kriegen einen fast immer...
In Antwort auf:...ne, im Ernst, Knolle mit der Dose?...
Genau!
Da, wo Ihr meine W stehen seht, hatte ich neulich abends zum Spiel BVB : VfL Bochum (grausames Spiel, 1 :1 ) mein Auto abgestellt.Ich park' dort schon seit Jahren, aber ab und an müssen sie wohl ein Exempel statuieren ... ja, ich weiß: Parken auf Gehwegen ist verboten - hätte ich mich auf die Straße gestellt, wäre vermutlich alles O.K. gewesen (naja - oder doch nicht, die Stelle ist relativ eng.Außerdem darf man wohl auch keine Markierungen auf der Fahrbahn zustellen ). Noch schlimmers ist es dem Bochumer (jetzt nicht unser Norbert) hinter mir ergangen - den hatten sie abgeschleppt (Bordsteinabsenkung und somit noch schlimmere Verkehrsbehinderung als ich, denke ich).
Aber eigentlich wollte ich Euch zu dem Thema dieser lustige Bildchen präsentieren:
Es zeigt einen mißgelaunten W-Fahrer, der 2 Stunden zuvor sein Motorrad in der Auffahrt zur A45 in die Leitplanke abgelegt hat auf dem Weg zurück zum Tatort, um das Wrack einzusammeln. Erwischt wurde er mit 69 Km/h bei erlaubten 50 außerorts - kurz vorher hatte er nachgegrübelt, ob die 70 noch gelten oder nicht ...
Und dann noch mein Lieblingscartoon zum Thema Juristerei bzw. Anwälte:
Moin Pelegrino, mensch, du hast ja ein tolles Auto ! Original Rallyausstattung, 3-Punkt Gurt + Hosenträger-Gurt, wahrscheinlich auch noch einen Überrollbügel, echt, damit könnte ich auch 69 km/h fahren Gruß Wolli
Edit sagt, die schwedischen Rallyfahrer auf dem Saab 96 (Freilauf) bedienten mit den Füßen immer gleichzeitig Gas und Bremse, kamen damit schneller durch die Kurven . "Heute ist die gute, alte Zeit von morgen." Karl Valentin