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Dieses Thema hat 30 Antworten
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Falcone Offline




Beiträge: 113.818

29.11.2006 13:03
Bußgeldbescheide nicht rechtskräftig? Antworten

Wie man aus einem "kleinen" Bußgeldbescheid ein dickes Ding machen kann, zeigt diese Seite:

http://www.aeschmaenn.de/aeschmaenn-webs...ebertretung.pdf

Verstanden hab ich nicht viel - aber fasziniert hat es mich doch, vor allem der Ausgang der ganzen Geschichte.
Gibt´s hier einen Juristen, der was dazu sagen kann?

Grüße
falcone
Ton-Up Boys Hessia - und Schwarzfahrer!

Nisiboy Offline




Beiträge: 5.695

29.11.2006 13:32
#2 RE: Bußgeldbescheide nicht rechtskräftig? Antworten

... und gilt das dann auch für Hamburg?
Na das wäre goil...


Grüße aus dem Norden

Nisiboy


Früher war alles besser - vor allem die Vergangenheit.

ruhri Offline




Beiträge: 331

29.11.2006 14:24
#3 RE: Bußgeldbescheide nicht rechtskräftig? Antworten

oh Mann so einen ähnlichen Schwachsinn lese ich auch dann und wann - ein armer Irrer -

Das verfahren ist nach 47 / 2 OWiG eingestellt worden, soll heissen ER war zu schnell, aber die Richterin hat dann wohl Gnade vor Recht ergehen lassen (schon wg. der Kosten)und das Verfahren eingestellt, evtl. auch um den Betroffenen zu schützen.(möglicherweise hätte man ihn sonst zwangseinweisen müssen)

Grüße,
ruhri



EN-DW4

Falcone Offline




Beiträge: 113.818

29.11.2006 14:32
#4 RE: Bußgeldbescheide nicht rechtskräftig? Antworten

Ruhri, verständlich und vielleicht auch vernünftig.
Bedeutet doch aber, dass man mit genug zur Papier gebrachter gequirlter K.... ein solchen Verfahren einstellen lassen kann?
Na ja, verlassen würde ich mich darauf nicht und die Zeit, das alles zusammenzutragen, wäre mir auch zu schade.
Ist aber vielleicht interessant, wenn es um mehr geht. Aber dann wird es sicher auch nicht eingestellt.
Grüße
falcone
Ton-Up Boys Hessia - und Schwarzfahrer!

ruhri Offline




Beiträge: 331

29.11.2006 15:01
#5 RE: Bußgeldbescheide nicht rechtskräftig? Antworten

In Antwort auf:
Bedeutet doch aber, dass man mit genug zur Papier gebrachter gequirlter K.... ein solchen Verfahren einstellen lassen kann?


nach meiner langjährigen Erfahrung !mit Sicherheit nicht! Wenn es um mehr geht helfen solche "Argumente" mal gar nicht, da ist Sachlichkeit gefragt!

Grüße,
ruhri



EN-DW4

Martin W. Offline




Beiträge: 2.855

29.11.2006 15:26
#6 RE: Bußgeldbescheide nicht rechtskräftig? Antworten

Denke auch eher dass hier das Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt wurde, um die Staatskasse nicht über Gebühr zu strapazieren.

Schlimm nur dass sich der Typ in seinem Handeln jetzt bestärkt fühlt und das sicher auch auf andere Bereichen ausdehnen wird ?!

Kann klappen, muß aber nicht !

Ich hatte da gerade selbst so einen Fall bei dem der Beklagte durch diverse Umzüge, Verstösse gegen das Meldegesetzt, Nichtzustellbarkeiten etc. das Verfahren erfolgreich über mehrere Jahre gestreckt hat. Irgendwann hat er sich zu sicher gefühlt und da hing er am Haken. Hat versucht den angesetzten Termin mit Zusendung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen erneut platzen zu lassen, merkwürdigerweise waren sowohl er als auch seine Frau zur gleichen Zeit plötzlich erkrankt.

Antwort des zuständigen Richters :
Der Termin wird nicht verlegt, denn

1. Könne er sich ja per Vollmacht vertreten lassen
2. Sei nicht beabsichtigt dass er oder seine Frau an diesem Tag arbeiten sollen

Termin fand statt, Beklagter erschien nicht, Versäumnisurteil erging !

pelegrino Offline




Beiträge: 51.660

29.11.2006 15:32
#7 RE: Bußgeldbescheide nicht rechtskräftig? Antworten
Der Typ ist bestimmt Jurastudent oder sowas in der Art , die haben Spaß an sowas.

pelegrino, der heute morgen 40,- Öcken überwiesen hat: 25,- für Parken auf dem Gehweg und 15,- für 37 Km/h bei erlaubten 30 .Vielleicht scann' ich diesbezgl. heute abend noch'n Foto ein.
.


Klementine: "Oberflaechlich betrachtet - ja!"

Wolli52 Offline




Beiträge: 10.004

29.11.2006 15:43
#8 RE: Bußgeldbescheide nicht rechtskräftig? Antworten

Zitat von pelegrino
25,- für Parken auf dem Gehweg und 15,- für 37 Km/h bei erlaubten 30


Das versteh ich nicht, biste doch so langsam und wiederrum so schnell auf dem Standstreifen der Bahn gewesen

Ne, im Ernst, Knolle mit der Dose?

Gruß
Wolli

"Heute ist die gute, alte Zeit von morgen." Karl Valentin

Serpel Offline




Beiträge: 48.441

29.11.2006 15:44
#9 RE: Bußgeldbescheide nicht rechtskräftig? Antworten

Gebt mal "Christian Joswig" in Google ein und ihr werdet staunen!
Gruss
Stephan

Falcone Offline




Beiträge: 113.818

29.11.2006 16:07
#10 RE: Bußgeldbescheide nicht rechtskräftig? Antworten

Allerdings!
Na, das erklärt ja Einiges.
Hier ein Link:
http://www.krr-faq.de/reg4.php

grüße
falcone
Ton-Up Boys Hessia - und Schwarzfahrer!

Hobby Offline




Beiträge: 42.405

29.11.2006 20:30
#11 RE: Bußgeldbescheide nicht rechtskräftig? Antworten

solche Typen sind früher mit dem Pritschenwagen abgeholt worden !!


was ich aber schon gehört habe ist, wenn Du zb. 60Euro zu löhnen
hast und ein neues Formular nimmst und einfach nur 20Euro bezahlst kommt auch nix mehr....
.
.
Gruß Hobby

Je älter ich werde um so schneller war ich früher...

ruhri Offline




Beiträge: 331

29.11.2006 20:46
#12 RE: Bußgeldbescheide nicht rechtskräftig? Antworten

In Antwort auf:
was ich aber schon gehört habe ist, wenn Du zb. 60Euro zu löhnen
hast und ein neues Formular nimmst und einfach nur 20Euro bezahlst kommt auch nix mehr....

OHA!! Dann kommt die 1. Mahnung über den Rest plus 5€ Mahngebühr, dann die 2. + Mahngebühr, dann kommt ein Vollstreckungsbeamter mit diversen weiteren Forderungen und schlußendlich bei weiterer Ignoranz verfügt der freundliche Amtsrichter eine Erzwingungshaft von 1 - 3 Tagen. Diese E-Haft befreit dich natürlich nicht von der Zahlung, macht sich aber unheimlich gut in der Schufa Auskunft... thats it

Grüße,
ruhri



EN-DW4

mappen Offline




Beiträge: 15.035

30.11.2006 09:06
#13 naja... Antworten

tach

kunde von mir hat grad nach jahren... ein particket bekommen... ettliche male
umgezogen, nu führerschein wech und wieder beantragt... schade... zuzüglich inzwischen
glaub 140 oi ticket... sie kriegen einen fast immer...

halbgas

m..,-


out of order

pelegrino Offline




Beiträge: 51.660

30.11.2006 09:42
#14 Strafmandate Antworten
In Antwort auf:
...ne, im Ernst, Knolle mit der Dose?...
Genau!

Da, wo Ihr meine W stehen seht, hatte ich neulich abends zum Spiel BVB : VfL Bochum (grausames Spiel, 1 :1 ) mein Auto abgestellt.Ich park' dort schon seit Jahren, aber ab und an müssen sie wohl ein Exempel statuieren ... ja, ich weiß: Parken auf Gehwegen ist verboten - hätte ich mich auf die Straße gestellt, wäre vermutlich alles O.K. gewesen (naja - oder doch nicht, die Stelle ist relativ eng.Außerdem darf man wohl auch keine Markierungen auf der Fahrbahn zustellen ).
Noch schlimmers ist es dem Bochumer (jetzt nicht unser Norbert) hinter mir ergangen - den hatten sie abgeschleppt (Bordsteinabsenkung und somit noch schlimmere Verkehrsbehinderung als ich, denke ich).



Aber eigentlich wollte ich Euch zu dem Thema dieser lustige Bildchen präsentieren:



Es zeigt einen mißgelaunten W-Fahrer, der 2 Stunden zuvor sein Motorrad in der Auffahrt zur A45 in die Leitplanke abgelegt hat auf dem Weg zurück zum Tatort, um das Wrack einzusammeln.
Erwischt wurde er mit 69 Km/h bei erlaubten 50 außerorts - kurz vorher hatte er nachgegrübelt, ob die 70 noch gelten oder nicht ...

Und dann noch mein Lieblingscartoon zum Thema Juristerei bzw. Anwälte:


.


Klementine: "Oberflaechlich betrachtet - ja!"

Wolli52 Offline




Beiträge: 10.004

30.11.2006 11:17
#15 RE: Strafmandate Antworten

Moin Pelegrino,
mensch, du hast ja ein tolles Auto !
Original Rallyausstattung, 3-Punkt Gurt + Hosenträger-Gurt, wahrscheinlich auch noch einen Überrollbügel, echt, damit könnte ich auch 69 km/h fahren
Gruß
Wolli

Edit sagt, die schwedischen Rallyfahrer auf dem Saab 96 (Freilauf) bedienten mit den Füßen immer gleichzeitig Gas und Bremse, kamen damit schneller durch die Kurven .
"Heute ist die gute, alte Zeit von morgen." Karl Valentin

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