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Dieses Thema hat 30 Antworten
und wurde 1.471 mal aufgerufen
 Allgemeines Forum
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pelegrino Offline




Beiträge: 51.249

30.11.2006 12:11
#16 RE: Strafmandate Antworten

In Antwort auf:
...du hast ja ein tolles Auto...mit den Füßen immer gleichzeitig Gas und Bremse...
Nö - das war nicht meins, sondern ein geliehener VW-Pritschenwagen, wie Du schon richtig erkannt hast mit Erdgasantrieb - zog eigentlich keinen Hering vom Teller, aber für die 69 hat's doch gereicht .Und weil der Besitzer nicht gleich gelöhnt bzw. mich nicht sofort mit der Löhnung beauftragt, sondern erst Widerspruch und Anhöhrung (er ist ja nicht selbst gefahren, und einen Flensburger Punkt gab es ja auch noch, weil ich meinen Anhänger dabei hatte) angeleiert hatte, wurden aus den 50,- Öcken dann etwas über 65,- ,wg. Verwaltungsgebühr etc. .
.


Klementine: "Oberflaechlich betrachtet - ja!"

Berndi Offline




Beiträge: 2.522

30.11.2006 22:15
#17 RE: Strafmandate Antworten

Hallo,

würde dem Typen sein Auto geklaut, dann wäre warscheinlich der Ruf nach der staatlichen Exekutive schnell und laut. Oder meint Ihr, der würde dann auf sein "Recht" verzichten um seinen Prinzipien treu zu bleiben?

Gruß
Bernd
der die Volksmotorräder mag...

phaedrus Offline




Beiträge: 4.501

01.12.2006 11:27
#18 RE: Bußgeldbescheide nicht rechtskräftig? Antworten

Zitat von Falcone
Ruhri, verständlich und vielleicht auch vernünftig.
Bedeutet doch aber, dass man mit genug zur Papier gebrachter gequirlter K.... ein solchen Verfahren einstellen lassen kann?
Na ja, verlassen würde ich mich darauf nicht und die Zeit, das alles zusammenzutragen, wäre mir auch zu schade.
Ist aber vielleicht interessant, wenn es um mehr geht. Aber dann wird es sicher auch nicht eingestellt.
Grüße
falcone
Ton-Up Boys Hessia - und Schwarzfahrer!


Ich weiss wirklich nicht, was ihr habt, ich habe selten so gelacht. Es ist tatsächlich so, dass die Annektion der Ost-Länder juristisch auf sehr tönernen Stufen steht und die Argumente so unrichtig nicht sind.

Ich meine nicht, dass hier "Gnade vor Recht" ergangen ist, eher hat man gescheut anhand dieser Bagatelle, diese grundsätzlichen Rechtsfragen diskutieren zu wollen.

Andreas


Photograpiert wird auf Film, alles andere ist blos digital.
Mitglied VfDKV

Opabär Offline



Beiträge: 2.437

01.12.2006 11:45
#19 RE: Bußgeldbescheide nicht rechtskräftig? Antworten

Also ganz ehrlich, der Typ eine Vollmacke. Als Anwalt wäre er sicherlich super und würde jede Nazisau mit einer unglaublichen Leichtigkeit raushauen, aber er hat nunmal eine Vollmeise. Solche Typen habe ich gefressen. Ganz eindeutig, rechts von dem Vogel sitzt keiner mehr. Der ballert eine derartige Sch... raus, das geht auf keine Kuhhaut. Das schlimmst ist, er kommt damit durch. Der Text über ihn sagt nur das aus was ich schon befürchtet hatte. Wahrscheinlich hat er aber ziemlich viele glühende Anhänger für seine gequirtle Sch... Das sind die Typen die Schuld daran sind, daß die Deutschen immer noch als Nazis angesehen werden. Den würde ich gerne mal am eigenen Leib erfahren lassen was bei Holocaust wirklich abging. Vieleicht glaubt er das ja dann. Tschuldigt bitte, ich bin stinkig!


Die Realität ist nur eine Halluzination die durch Abwesenheit von Alkohol entsteht

manx minx Offline




Beiträge: 11.149

01.12.2006 12:22
#20 RE: Bußgeldbescheide nicht rechtskräftig? Antworten
geh, der kerl bringt doch keine sch..., der bringt scheisse! drei punkte sind fuer altjungfern, die >huch< schrein, wenns das wort pimmel hoern.

Opabär Offline



Beiträge: 2.437

01.12.2006 12:51
#21 RE: Bußgeldbescheide nicht rechtskräftig? Antworten

Tschuldige, ich wollt das Niveau wenigstens ein wenig oben halten. Es heißt ja, scheisse sagt man nicht. So hat mir das meine Mami jedenfalls beigebracht.



Die Realität ist nur eine Halluzination die durch Abwesenheit von Alkohol entsteht

pelegrino Offline




Beiträge: 51.249

01.12.2006 13:05
#22 RE: Bußgeldbescheide nicht rechtskräftig? Antworten

In Antwort auf:
...scheisse sagt man nicht....
Das stimmt - da geht die Bildung von in'n Arsch!
.


"Fürchte Dich nicht, langsam zu gehen.Fürchte Dich nur, stehen zu bleiben." (chin. Weisheit)

bleibxund Offline




Beiträge: 12.273

01.12.2006 13:21
#23 RE: Bußgeldbescheide nicht rechtskräftig? Antworten

In Antwort auf:
da geht die Bildung von in'n Arsch!

Bitte etwas mehr Etikette, Du Drecksack!



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pelegrino Offline




Beiträge: 51.249

01.12.2006 13:34
#24 RE: Bußgeldbescheide nicht rechtskräftig? Antworten
Geb' mir alle Mühe werter her Runzer !

Nochmal kurz zu meinem saftigem Bußgeld vom 22.7.'05:

mein Nachbar ist straßenverkehrsrechtlich gesehen mit allen busigen Saftgeldern gewaschen.Das die mir einen Punkt in Flensburg verpaßt haben lag ja daran, das ich einen Anhänger hinter dem Auto hatte - sie müssen das also auf einem Bild gesehen haben (war eine feste Blitze, so'n Starenkasten).
Auf dem Beweisfoto sah man aber ja nix von dem Anhänger.
Mein Nachbar meinte nun gestern, das die bestimmt nicht das Kennzeichen von dem Anhänger gehabt haben, und er hätte an meiner Stelle dann behauptet, das das garnicht mein Anhänger gewesen sei, sondern ein fremder, der sich losgerissen und hinter mir her gerollt wäre (es ging bergab dort), und das ich nur so schnell gewesen wäre, um einen Aufprall und größeres Unheil zu vermeiden !

Der hat sich schon öfters 'rausgeredet - am Ende haben sie ihm aber mal 2 Punkte + Bußgeld verpaßt, weil der Firmen-Anhänger mehr als 12 Monate über die HU war, und er als Firmenchef vergessen hatte, einen Fzg.-Verantwortlichen zu benennen - so kann's kommen!Wie in dem Zuckmayer-Roman "Der Richter und sein Henker".
.


"Fürchte Dich nicht, langsam zu gehen.Fürchte Dich nur, stehen zu bleiben." (chin. Weisheit)

Nisiboy Offline




Beiträge: 5.694

01.12.2006 14:19
#25 RE: Bußgeldbescheide nicht rechtskräftig? Antworten

[quote="pelegrino"]Geb' mir alle Mühe werter her Runzer !
Wie in dem Zuckmayer-Roman "Der Richter und sein Henker".
.

Klugscheiß-Modus an: Friedrich Dürrenmatt
Klugscheißmodus aus.

War eines der wenigen Bücher, die ich während meiner Schulzeit gerne gelesen habe.
Grüße aus dem Norden

Nisiboy


Früher war alles besser - vor allem die Vergangenheit.

pelegrino Offline




Beiträge: 51.249

01.12.2006 15:39
#26 RE: Bußgeldbescheide nicht rechtskräftig? Antworten

In Antwort auf:
...Friedrich Dürrenmatt...
Na klar - Du hast recht!

Irgend so ein Schweizer muß es doch gewesen sein ...
.


"Fürchte Dich nicht, langsam zu gehen.Fürchte Dich nur, stehen zu bleiben." (chin. Weisheit)

phaedrus Offline




Beiträge: 4.501

01.12.2006 16:42
#27 RE: Bußgeldbescheide nicht rechtskräftig? Antworten

Wenn hier jemand Scheisse schreibt, dann ist es dass:

Zitat von Opabär
... jede Nazisau mit einer unglaublichen Leichtigkeit raushauen, ... Das sind die Typen die Schuld daran sind, daß die Deutschen immer noch als Nazis angesehen werden. Den würde ich gerne mal am eigenen Leib erfahren lassen was bei Holocaust wirklich abging. ...


Wenn jemand die offiziellen mit einer solchen formal-juristischen Verarsche die Obrigkeit vorführen kann, dann finde ich das lustig. Humor kann auch so funktionieren und braucht nicht schenkelkopfender anal-sexual Banalitäten sen.

Jemanden deshalb den Holocaust an den Leib zu wünschen ist fehldeplaziert und total daneben.

Es gibt keinen Zusammenhang mit den ewig gestrigen.

mfg

Andreas
Photograpiert wird auf Film, alles andere ist blos digital.
Mitglied VfDKV

Hobby Offline




Beiträge: 41.746

04.12.2006 15:35
#28 RE: Bußgeldbescheide nicht rechtskräftig? Antworten

auch nicht schlecht:

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Hier ein excellentes Beispiel für unsere deutsche Regelungsdichte...




Betreff: Linksfahrer

Wieder mal über 'Linkspenner' auf der Autobahn geärgert?
Seit der neuen Dränglervorschrift:
Drängeln: 250 EUR 4 Punkte 3 Monate Fahrverbot !!!
Sollte man lieber gleich rechts überholen:
Rechts überholen = 50 EUR und 3 Punkte (200 EUR 1 Punkt gespart!).
Einen weiteren Punkt kann man sogar noch sparen, wenn man statt der rechten Spur gleich die Standspur benutzt:
Seitenstreifen zum Zweck des schnelleren Vorwärtskommens = 50 EUR und 2 Punkte
Fazit: Niemanden bedrängt, nicht aufgeregt (Nerven geschont...), sehr schnell vorangekommen - und noch 200 EUR 2 Punkte gespart.
ABER!! -- Das geht noch viel billiger und effektiver! Kauf dir ein Blaulicht und ein Martinshorn,
gebrauche dasselbe und du kannst dir deinen Fahrstreifen aussuchen, der freigemacht werden soll.
Die Verwendung solcher kleinen Hilfen im täglichen Verkehr kostet nur läppische 20 EURO ?!!! Steht so im §
38 StVO geschrieben. Also 230 Euro gespart und - K E I N E - Punkte!!

FAZIT---wie schön doch alles geregelt ist -

!!! GUTE FAHRT !!!

-----------

Quelle unbekannt ?

.
.
Gruß Hobby

Je älter ich werde um so schneller war ich früher...

der W Jörg Offline




Beiträge: 30.299

04.12.2006 16:10
#29 RE: Bußgeldbescheide nicht rechtskräftig? Antworten

In Antwort auf:
Die Verwendung solcher kleinen Hilfen im täglichen Verkehr kostet nur läppische 20 EURO ?!!! Steht so im §
38 StVO geschrieben.


schönes gerücht (wurde z.b. auch beim nikolausi in HBN verbreitet) was das fahren mit blaulicht und martinshorn angeht, über die folgen steht nichts im §38 der StVO (da steht nur wer wann berechtigt ist dieses zu tun) und auch im Busgeldkatalog steht nichts - was mich nicht weiter wundert, da das sicher keine ordnungswidrigkeit mehr ist, sondern eine Straftat Amtsanmaßung (§ 132 StGB), mit sicher auch nicht geringer bestrafung




kalender 2007 890 KB - Kalender 2007 4,3 MB

ein Raucher, man glaubt es kaum,
verpestet einen ganzen Raum.
ein Säufer schafft, soviel ich weiß,
nur zwei Meter im Kreis

Falcone Offline




Beiträge: 112.465

04.12.2006 16:54
#30 RE: Bußgeldbescheide nicht rechtskräftig? Antworten

Richtig, Jörg, das gibt richtig Stress.
Das ist wiedermal so ein netter Beitrag, wie er gerne durch Foren geistert und der nur die halbe Wahrheit beinhaltet.
Übrigens: Sich durch einen Stau vorsichtig durchschlängeln ist kaum beweisbar, wenn man nicht gerade die Zivilstreife überholt.
Rechts auf dem Standstreifen vorbeifahren ist immer ganz leicht und auch schon von ganz weit zu erkennen und zu beweisen. Man ist auf dem Standstreifen also immer gleich eine fette Beute für die Senfmännchen.

Grüße
Falcone
Ton-Up Boys Hessia - und Schwarzfahrer!

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