Ich müsste nachschauen, aber soweit ich weiß ist mit der Wiener Konvention von 68 die Vereinheitlichung der europäischen Zulassungen eingeleitet worden und das E-Prüfzeichen wurde eingeführt. Das ist natürlich noch keine EU-Zulassung basierend auf dem COC-Papier, das es ja erst seit Ende des vorigen Jahrhundert gibt. Damals musste ja ein importiertes Fahrzeug noch einzeln abgenommen werden - was aber bei Fahrzeugen aus der EU mit den Jahren immer einfacher wurde. Heute reicht das Cetrificat of Conformity (COC) aus. Grüße falcone Ton-Up Boys Hessia - und Schwarzfahrer!
Lt. TÜV Bremen ist es möglich Hella Ochsenaugen, und nur die, ohne hintere Zusatzblinker eingetragen zu kriegen wenn man eine Zulassung nach der deutschen Stvo. hat. Das kann der Graukittel eures Vertrauens leicht aus der Nummerderennamenichvergessenhabeaberindenpapierensteht rausfinden. Alles was nach 2000 zugelassen wurde hat nur noch eine EU Zulassung. Es soll aber auch da eine Möglichkeit geben wenn die Blinker mit einer speziellen Prüfnummer versehen sind. Da würd ich aber mal ganz einfach einen der possierlichen Graukittel nach fragen. Ich hab ein schlechtes Gedächtnis und Miniblinker dran. Daß man nach Bj. 87 keine Ochsenaugen mehr fahren darf, können wir getrost ins Reich der Fabeln schieben. An meiner 99er Shadow hatte ich auch welche dran, eingetragen und ohne hintere Zusatzblinker.
The piano has been drinking not me, not me, not me, not me, not me
In Antwort auf:Daß man nach Bj. 87 keine Ochsenaugen mehr fahren darf, können wir getrost ins Reich der Fabeln schieben.
Na, dann lies mal in der StVZO nach. Das ist Gesetzestext. Klipp und klar. Also bitte nicht so was verbreiten, wenn irgendwo mal ein Prüfer seinen Job nicht richtig gemacht hat.
§54 StVZO Die nach hinten wirkenden Fahrtrichtungsanzeiger dürfen nicht an beweglichen Fahrzeugteilen angebracht werden.
Es gibt da auch keine Ausnahme außer der genannten für Motorräder vor 1.1.1987.
Und wenn es ein Prüfer trotzdem einträgt, kann es trotzdem von der Polizei und beim nächsten TÜV beanstandet werden (was aber meist nicht passiert).
Also bitte keinen Unfug verbreiten.
Grüße Falcone Ton-Up Boys Hessia - und Schwarzfahrer!
Korrektur: In BW hat der Lenker bei einem Prüfer mal als festes Teil gegolten. Ganz bestimmt gibt es da keine Verordnung zu . Und in Deutschland gibt es zu allem eine Verordnung. Und Zulassungsrecht ist kein Landesrecht, wenn es auch Landesverordnungen dazu gibt. Und gerade BW ist ja bekannt für seine rigide Auslegung der stVZO!
Grüße Falcone Ton-Up Boys Hessia - und Schwarzfahrer!
Hallo, ich kann mich daran erinnern, dass sich der ganze Schwindel ein paar mal geändert hat unter anderem weil die Japaner argumentierten, dass der Lenker ja kein bewegliches Teil ist weil er fest also unbeweglich auf der Gabelbrücke montiert ist. Es gab mal ne Zeit da wurden auch in Verbindung mit hinten keine Ochsenaugen eingetragen wenn die Mühle nicht vor 1987 gebaut war.
Hallo Hinz, das ist ein gundsätzliches Problem, wesegen es immer wieder die tollsten Sachen zu sehen gibt und auch immer wieder falsche Auskünft in Umlauf kommen. Aber die Blinkergeschichte ist inzwischen eigentlich klar. Was aber nicht heißt, dass es immer richtig gehandhabt wird - was ja auch vorteilhaft sein kann
Hallo Thomas
Ich habe soeben die Auskunft von einem Clubkollegen erhalten, der beim KBA für die Motorradzulassungsverfahren zuständig ist. Er muss es wissen und tut es auch, weil Motorräder auch sein Hobby sind. Er hat sogar ein kleines Museum.
Er schreibt: Rücklicht mit nationalem Prüfzeichen an aktuellem Fahrzeug mit EG Gesamttypgenehmigung: nein, da hier die Beleuchtung der EG Rili 93/92/EG (Anbau der Beleuchtung) und 97/24/EG bzw Kapitel 2 (Beleuchtungseinrichtungen) bzw. der ECE entsprechen muss, und die "Wellenlinie" lediglich eine nationale Bauartgenehmigung ist, (eventuell könnte im Einzelfall eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden, wird aber nicht gerne gemacht)
Rücklicht mit EG/ECE Prüfzeichen an altem Fahrzeug mit nationaler ABE: ja, denn es darf die Beleuchtungsanlage insgesamt und die Leuchten im Einzelnen den EG/ECE Richtlinien entsprechen, Voraussetzung ist aber, das die Leuchten wirklich für den entspechenden Einsatzzweck geprüft sind und die Anbaulage gleich bleibt, sonst ist eine Abnahme erforderlich.
Also hattest du auch durchaus recht!
Das heißt also, dass Teile mit E-Prüfzeichen (E mit Ziffer im Kreis) an unseren W verbaut werden dürfen, alte Teile mit der Schlangenlinie jedoch nicht ohne Ausnahmegenehmigung, d.h. kostenpflichtige Prüfung und Erstellung einer Genehmigung durch die Straßenverkehrsbehörde.
Wenn man es jetzt ganz genau nimmt, könnte es Probleme mit der Anbringung der hinteren Blinkern rechts und links neben der Sitzbank geben, weil dadaurch ja die Anbaulage verändert wurde. Zumindest müsste man das eintragen lassen. Aber das wird wohl kaum jemanden stören, denke ich.
Grüße Falcone Ton-Up Boys Hessia - und Schwarzfahrer!
Erinnert mich irgendwie daran,das ein Rettungs-/Notarztwagen im Prinzip die HU auch nicht besteht,wenn er keinen Verbandkasten nach DIN im Führerhaus mitführt... ich glaube,so Einiges an den Vorschriften,was ich nach dem "gesunden Menschenverstand" nicht nachvollziehen kann,ist mir mitlerweile schnurzpiepenegal!
Erfahrungen vererben sich nicht - jeder muß sie allein machen. (Kurt Tucholsky)
Zitat von FalconeAlso hattest du auch durchaus recht!
Das heißt also, dass Teile mit E-Prüfzeichen (E mit Ziffer im Kreis) an unseren W verbaut werden dürfen, alte Teile mit der Schlangenlinie jedoch nicht ohne Ausnahmegenehmigung, d.h. kostenpflichtige Prüfung und Erstellung einer Genehmigung durch die Straßenverkehrsbehörde.
Deswegen habe ich ja erwaehnt, dass die E-geprueften Ersatzglaeser vom Louis auch an die Hellas passen
Zitat von FalconeRücklicht mit EG/ECE Prüfzeichen an altem Fahrzeug mit nationaler ABE: ja, denn es darf die Beleuchtungsanlage insgesamt und die Leuchten im Einzelnen den EG/ECE Richtlinien entsprechen, Voraussetzung ist aber, das die Leuchten wirklich für den entspechenden Einsatzzweck geprüft sind und die Anbaulage gleich bleibt, sonst ist eine Abnahme erforderlich.
Da ich die Fragestellung an deinen Kollegen nicht genau kenne: Heisst das jetzt das eine Eintragung nicht notwendig ist und der TUEV-Pruefer bei der Vollabnahme ein bisschen ueberkorrekt war?
Gruß Thomas _________________________________________ Umwege erweitern die Ortskenntnisse
Hallo Thomas! Die E-geprüften Beleuchtungsteile, die du an deine Blaue gebaut hast, hätten nicht eingetragen werden müssen, wenn die Anbaulage der Teile in etwa der von den Originalteilen entspricht. Er war somit wohl überkorrekt. Ist sogar ein bisserl blöd, denn wenn du mal wieder was ändern willst, müsstets du die Eintragung wieder ändern lassen.
Mit dem Ersatz der StVZO durch die neue FZV ab 1.4.07 wird da sowieso einiges anders werden. Den Entwurf von über 1000 Seiten habe ich schon eine Weile hier liegen und arbeite mich so Stück für Stück durch. Zum Glück ist das jetzt Hobby und kein Job mehr.
Grüße Falcone Ton-Up Boys Hessia - und Schwarzfahrer!
OK, das mit dem Bj. vor 87 lasse ich bis zu einer gewissen Grenze gelten lassen. Da wurde aber, wie ja auch schon von anderen erwähnt in den 90ern einiges geändert. War nicht sogar mal 1989 im Gespräch? Ich hatte doch auf einer 99er Shadow Ochsenaugen drauf und der Typ der mir die eingetragen hat ist gelinde gesagt ein Korithenkacker. Die Vögel bei der Prüfstelle hier in Bremen (bei den 3 Pfählen dürfte hiesigen bekannt sein) sind ziemlich genau und dort ist nämlich auch DER Experte für Moppeds im Land Bremen. Es ist allerdings völlig egal, denn eine Eintragung ist immer auch Ermessenssache des Prüfers. Von einigen Harley-Treibern aus meiner Bekanntschaft hörte ich auch schon von völlig korrekten Eintragungen die dann auf Anraten des grün-weißen Trachtenclubs von einem TÜV-Prüfer wieder ausgetragen wurden und somit die Betriebserlaubnis erloschen war. KEINE Eintragung schützt eindeutig vor Stillegung und es ist in der Tat so, daß nicht jede TÜV-Stelle die Bestimmung gleich auslegt. Also nochmal mein Rat: Bevor ihr die Dinger überhaupt kauft, erstmal mit dem Typen sprechen der die Eintragung machen soll. Die Jungs können auch ganz hilfsbereit sein, ehrlich. Man muß nur freundlich sein.
The piano has been drinking not me, not me, not me, not me, not me
In Antwort auf:habe links das Auge dran. Rechts sehe ich ...
Wenn's ...nicht Technik wäre, und wenn das Problem schon gelöst wäre, dann würde ich fragen: "Wie geht das denn? --- Aber so halte ich mich ganz bescheiden zurück. ... ;-))
1.)Raus: Bohren! Es ist ein Schweißpunkt zuerkennen. Den habe ich aufgebohrt und dann noch mal vorsichtig zwischen Lenker und Stift reingebohrt. Fällt von alleine raus, wenn lose.
Rechts sehe ich einen Metallstift der mir entgegenkommt. kann ich mich nicht mehr dran erinnern, beschreib den ma genauer ! Wie kriege ich den raus? wenn, dann sicherlich ausbohren Muss dafuer dier Gasgriff ab? Ja, der muß ab Wenn ja, wie bekomme ich den vom Lenker runter? Der Gasgriff geht ab über die Schrauben an dem Griffende, am Besten ist es, den Lenker dazu abzubauen, ansonsten mussde den Zug aushängen, sonst kriegste den Griff nicht über das Lenkerende ! Wo muss ich bohren um den Metallstift rauszukriegen?
Muss das Plastik vom Gasgriff ausgebohrt werden? Ja
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1 und 2 und 3 und 4und50, 74, 90, 2010 ..............