okay, okay....ist umstritten in der Scene, pell ich mir aber nen Ei drauf...
Zur Sicherheit gebe ich zu bedenken...
wenn Dich einer der verkehrsteilnehmer wegputzt und hinterher anhebt: "den hab ich nich gesehn...der hatte hinten keine Blinker..." bist Du am Arsch und klagst Dir nen wolf...
meine lösung ist:
ich mach mir trotzdem hinten welche dran... so klein wie möglich...
damit bin ich auf der sicheren seite....
Gruss M
ps:
blinker sieht man nur wenn sie blinken....
"Die 2... Das kann kein Zufall sein...."
Angefügte Bilder:
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war gestern gerade eine Antwort am tippeln nach dem Motto "Habe mal gelesen das die von Tante Louise zwar E-Nummer haben aber schlecht halten und die Hellas (nicht von Sinnen) besser halten, kann aber den Thread nicht mehr finden", drueck ich speichern und schon kommt ne Fehlermeldung = Sie haben nicht das Recht bla bla bla ....
Ich gehe nochmal in den Thread rein und zu! Anhand der Resonanz sehe ich, das meine Fraege auch noch ander interressiert.
Thread wurde wohl zu TESTZWECKEN zugemacht
Ich fass nochmal zusammen: gehe ich zur Tante, hole die billigen wegen der E-Nummer, die mache ich dann bei Hella rein und dann brauche ich keinen TÜFler wenn hinten noch (mini)Blinker dran sind?
Bohren werde ich in der Mitte, danke fuer den Tipp mit dem Gummipopel!
Harry von Simson Schwalbe 4 x Schalten bis 65 Km/h zu W650 5 x schalten bis 180 Km/h
In Antwort auf:Was solln auf einmal die Kacke, bisher ham wir das noch nie gemacht, selbst nicht bei 367. TT-Thread !!! Warum um Himmels Willen jetzt auf einmal ???
es war wie gesagt nur ein test - und er zeigt das die Idee mit der Forumspolizei nicht praktikabel ist - ich bin halt zufällig als zweiter auf diesen Thread gekommen und mir ist das spontan eingefallen, aber mir war klahr das es hier genug anarchie gibt damit das nicht so einfach geschluckt wird (und zack haben wir im technikbereich eine diskusion die garnichts mit blinkern zu tun hat )
es war nur ein Baloon und nicht der beginn einer neuen Praxis !!!!
Zitat von ruhrider Guru hat den Beitrag so schnell geschlossen, aber ich hätte da noch ´ne Frage:
Ich hätte da noch ´ne Antwort zum Thema Loecher bohren:
Mit dem original Lenker kannst Du dir das Bohren auch komplett sparen, nutz' einfach die Bohrungen in denen die Kabelbinder eingeklipst sind. Zumindest beim Flachlenker baumeln die Kabel auch ohne die Fixierung nich sonderlich rum.
Auf der rechten Seite musst Du uebrigens noch einen Stopfen, der als zusaetzliches Gasgrifflager dient, ausbohren. Bohr aber nur den Seitlichen Schweispunkt aus, dann kannst du den Zapfen rausziehen. Das Lenkerrohr ist in dem Bereich dan etwas aufgebohrt, ob sich da die Hellas vernuenftig klemmen lasse weiss ich nicht, denn ich habe folgenden Tip angewendet:
Uebrigens kann man selbst Hella Ochsenaugen mit abgebrochenen Gusszungen (die brechen bei den Dingern gerne ab) mit Alulenkeradaptern (gibts bei POLO) prima am Orginallenker befestigen.
ps. das haette ich ja gerne in den anderen Thread geschrieben, aber Joerg hat ihn ja nicht wieder freigegeben
Gruß Thomas _________________________________________ Umwege erweitern die Ortskenntnisse
@ Thos, das mit den Alulenkeradaptern interessiert mich sehr, hüpfen doch hier noch ein paar Ochsenaugen ohne Ochsenzungen rum kannst du das mal genauer beschreiben.
@ U-W Hier ein paar relevante Daten zur StVZO: Bremsleuchte an Krafträdern (§53) Pflicht ab EZ 1.1.1988 Bremslicht gelb (§53) nur bei EZ vor 1.1.1983 Blinker an Krafträdern (§54) Pflicht ab 1.1.1962 Blinker hinten rot (§54) nur bei EZ vor 1.1.1970 Blinker ohne Bauartgenehmigung (§22a) nur bei EZ vor 1.4.1957 Blinker an bewegl FZ-Teilen nur in Komb. mit Blinker hinten nur bei Ez vor 1.1.87 Spiegel nur links bei Krafträdern (§56) nur bei EZ vor 1.1.1990
Die LOUIS-O-Augen passen so ganz einfach auch nicht in den Originallenker.Ich mußte die großen Gummistopfen etwas konisch anspitzen,damit sie 'reingingen,und ein wenig Silikonöl war dann auch noch hilfreich.Seither sind sie fest (genug) im Lenkerende - man kann sie allerdings auch noch etwas verdrehen.Zuerst wollte ich sie ja mit Hilfe einer Bohrung mit Gewinde im Lenker und einer Madenschraube sichern,habe das dann aber als unnötig empfunden und bisher darauf verzichtet.
Ich habe innerhalb der Klemmung zwei kleine Löcher gebohrt (und sorfältig entgratet,wie Falcone schon erwähnte ) und die Leitungen dort herausgeführt.Durch das originale Loch passten die Leitungen nicht (ich habe aus optischen Gründen andere,schwarze Leitungen genommen,und die sind außen etwas dicker als die roten LOUIS-Leitungen).Das Originalloch in der Mitte blutet manchmal eine rostige Brühe aus,und ich vermute mal,das das auch dafür (bzw. als Belüftung) gedacht ist,weil bei so Motorrädern wie meiner W,die immer draußen stehen,doch immer wieder mal Wasser durch irgendwelche Öffnungen am Lenkerende oder an den Kabel-Halteclipsen in das Innere des Lenkers dringt.Und deshalb würde ich auch keine Gummitülle dort verwenden - zumindest keine,die dort richtig dicht macht.
Außerdem weiß ich garnicht,warum manche hier auf Teufel komm 'raus hinten keine Blinker dran haben wollen - ein blinkendes,ochsenbeäugtes Motorrad schräg von hinten gesehen hat (für mich jetzt) nicht nur eine harmonische Optik,sondern auch ein erhöhtes Sicherheitspotential,was doch an sich nicht unbedingt verkehrt sein kann.
pelegrino,der sich im Winter auch hinten Ochsenaugen an die W basteln wird !
PS:tja,Jörg - so isses ...
edith - PS2:weiß von keiner Eintragungspflicht (die LOUIS-Dinger haben eine ABE) und bin auch zuletzt bei der DEKRA ohne Probleme damit gewesen.
Erfahrungen vererben sich nicht - jeder muß sie allein machen. (Kurt Tucholsky)
Zu: W650huebi : Schönes Motorrad, klasse gemacht!!! Du fährst auch unten ohne, wie man sieht!
Zu: Eintragung/Tüv : Das ist je nach Bundesland verschieden. Wollte mal in Rheinland-Pfalz O-Augen eintragen lassen (ohne hintere Blinker), an einer bekannten Stelle wo wirklich viel geht! Hatte keine Glück!
In Baden Württemberg hat es dann geklappt.
In einem Land zählt der Lenker als bewegliches- im anderen Land als festes Fahrzeugteil.
Zitat von Falcone@ Thos, das mit den Alulenkeradaptern interessiert mich sehr, hüpfen doch hier noch ein paar Ochsenaugen ohne Ochsenzungen rum kannst du das mal genauer beschreiben.
Die Alulenkeradapter sind die schlanken Dinger oben in der Mitte. Ich habe an den Hella's die Zungenreste entfernt. den Spreitzkonos mit den dazugehoerigen Hohlschrauben kannst Du wegschmeissen und durch den Adapter ersetzen. Obwohl der Adapter ja eigentlich fur den duenneren Innendurchmesser des Alulenkers gedacht ist, kann mann das Gummi so weit quetschen das es auch im Stahllenker gut haelt. Die Teile kosten uebrigens mittlerweile 11,95 Euro das Paar.
ps. Die E-geprueften Ersatzglaeser von Louis (2.95 Euro) passen auch auf die Hellas, damit kann man sich das Eintragen sparen
für geprüfte (!) Beleuchtungsteile, also mit E-Prüfzeichen oder mit der alten Schlangenlinie und der K-Nummer, besteht grundsätlich keine Eintragungspflicht, wenn die Richtlinien der StVZO und die Anbauvorschriften eingehalten werden!
Ein Lenker, wie auch der gesamte gelenkte Vorderbau ist immer ein bewegliches Fahrzeugteil - in allen Bundesländern und sogar in ganz Europa
Weicht man aber von den Richtlinien und Anbauvorschriften ab, zum Beispiel in dem man Ochsenaugen montiert und keine hinteren Blinker hat, dann muss man das abnehmen und eintragen lassen.
So würde zumindest der gesetzestreue Bürger verfahren.
Die originalen Hella-Gläser haben schon immer ein Prüfzeichen. Nur sind leider auch viele Nachbau-Taiwan-Gläser ohne Prüfzeichen unterwegs.
Zitat von Falconefür geprüfte (!) Beleuchtungsteile, also mit E-Prüfzeichen oder mit der alten Schlangenlinie und der K-Nummer, besteht grundsätlich keine Eintragungspflicht, wenn die Richtlinien der StVZO und die Anbauvorschriften eingehalten werden!
Da ist mein Kenntnissstand aber anders: Bei E geprueften Teilen stimmt das so, aber die Teile mit der alten Schlangenlinie und der K-Nummer muessen eingetragen werden.
Streng genommen ist es wohl sogar so das alle Beleuchtungsmittel nach einem Standard sein muessen. Also ein aelteres Motorrad das eine ABE zur Zulassung erhalten hat, muss auch alle Beleuchtungsmittel nach ABE bzw "altem Stand" haben. Wenn man hier einen neuen E geprueften Blinker anbaut muesste dieser mit Pruefnummer eingetragen werden. Das macht zum Glueck im Normalfall kein Pruefer. ( Als meine "Blaue" zur Vollabnahme musste hat der Pruefer nicht nur die Blinker und das Ruecklicht mit E-Nummer eingetragen, sondern auch noch den Rueckstrahler. Da das Mopped von 1982 ist und selbst keine EG-ABE hat, hat der sich also voll an die Vorschriften gehalten. Das der Motor aufgebohrt ist hat ihn aber nicht interessier) Mitlerweile hab ich ein ander Ruecklicht verbaut... das muss jetzt noch eintragen lassen
Gruß Thomas _________________________________________ Umwege erweitern die Ortskenntnisse
In Antwort auf:Bei E geprueften Teilen stimmt das so, aber die Teile mit der alten Schlangenlinie und der K-Nummer muessen eingetragen werden.
Jain. An ein E-geprüftes Motorrad (und das ist die W ja zum Glück) kann jedes E-geprüfte Teil angebaut werden. Anbauteile, die nach einem alten Prüfverfahren ein Mustergutachten bekommen haben, dürfen nicht mehr angebaut werden. Teile mit ABE, also dem K und der Schlangenlinie, dürfen aber angebaut werden und müssen nicht eingetragen werden, es sei denn, eine Begutachtung durch den Prüfer ist vorgeschrieben. Das ist mein Kenntnisstand. Ich frage aber gene und sicherheitshalber noch mal nach.
Richtig ist, dass ABE-Motorräder auch entsprechend den alten deutschen Vorschriften ausgerüstet sein müssen und EU-Motorräder nach den neuen. Ein Mix ist nicht erlaubt. Aber keiner scheint sich dran zu halten, sonst müssten alle alten Harley-Chopper hinten Schuzbleche runter bis kurz vor die Radachse haben
E-geprüft sind Motorräder in Deutschland aber schon seit Ende der 60er Jahre.
Zitat von FalconeE-geprüft sind Motorräder in Deutschland aber schon seit Ende der 60er Jahre.
Das bezweifel ich aber mal - in meinen Briefen steht immer nur was von nach ABE bla bla bla - ich habe natuerlich gerade keinen Brief zur Hand. Aber bei meinen Kuehen (Bj 77 und 82) steht mit Sicherheit keine EB-ABE drin. Und bei der XT (bj 87) wahrscheinlich auch nicht.
Gruß Thomas _________________________________________ Umwege erweitern die Ortskenntnisse