da sich durch ein anderes Ritzel auch die Geräusch- und Abgasemissionswerte ändern, wirst du es (ohne aufwendige und teure Prüfungen) nicht eingetragen bekommen.
Klar musst du das eintragen, wenn du jemanden findest der es macht.
Aber bei der W hätte ich keine Bedenken es nicht eintragen zu lassen. So verbaut wie der Zugang zum Ritzel ist, kommt da bestimmt keiner auf die Idee zu zählen.
Zum Testen würd ich mal nix eintragen lassen. Ist ja leicht möglich, dass Du schnell wieder zur Original-Beritzelung zurückkehrst. Dann müsstest Du wieder rückeintragen lassen.
--------------------------------------------------------------------------------- --- Einen schlechten Tänzer stören sogar die eigenen Eier. (russ. Sprichwort) --- ---------------------------------------------------------------------------------
Wie Telli ganz richtig schreibt: Die Übersetzung ist Bestandteil der ABE und ein Übersetzungsänderung beeinflusst die Emissionswerte. Die Betriebserlaubnis erlischt bei einem Übersetzungswechsel. Eintragen ist ohne Prüfstandsläufe streng genommen gar nicht möglich. Idealfall wäre, wenn ein einsichtiger Prüfer ohne Prüfstandsläufe die andere Übersetzung "wahlweise" einträgt. In der Praxis kannst du aber davon ausgehen, dass keiner die Ritzelzähne nachzählen wird. Die Gefahr besteht beim Zahnkranz schon deutlich mehr, zumal die Rennleitung durch die Mofas auf so was geschult ist. Grüße Falcone
Jetzt war Falcone schneller als ich, Anwort auf bleibi
das ist so nicht ganz. Wenn man eine ergänzende Prüfung macht für eine andere Endübersetzung und dafür nichts weiter am Motor oder so ändern muß, darf man hinterher beides machen.
In der Sache dürfte eigentlich eine längere Übersetzung nie schief gehen, weil im Schallemissionstest beim Beschleunigen doch höchsten leisere Werte rauskommen dürften, oder sehe ich das falsch?
Vermutlich geht halt mal wieder nix ohne Nachweis und Stempel und den ganzen Kram .
In Antwort auf:die Übersetzung der W ist doch o.k. so wie sie ist!
Nee bestimmt nicht, viel zu lang, ich fahr 15-41 ohne Bedenken aber mit viel Kettenfett. In sonem Schmodder hat bestimmt keiner von der Rennleitung Lust bis 41 zu zählen.
Selbst bei einem Unfall glaube ich kaum, dass sich einer für die Gesamtübersetzung der W kümmert. Ich glaube eher, dass der Zustand der Reifen, Bremsen und Fahrwerk überprüft werden. Aber Du hast recht, theoretisch ist es möglich.
Wenn man sein Mopped anders beritzelt, muß das eigentlich eingetragen werden?
Bei einem Gespann mit "Wahlweiseeintrag" für Beiwagen- und Solobetrieb macht es echt Sinn, zwei verschiedene Übersetzungen eintragen zu lassen! Ich hab`mich dafür entschieden, nicht zuletzt, um `rumprobieren zu können!
In Antwort auf:Und richtig Ärger gibs ( was wir nicht hoffen wollen) bei einem Unfall mit Personenschäden ...
Wenn das Moped sichergestellt und überprüft wird.
Hi,
mal erst: ich dachte immer, W-Fahrer hätten schon vor dem Losfahren einen Schaden
mal zweit: es ist nicht so, daß man grundsätzlich für Unregelmäßigkeiten am Fahrzeug bestraft wird, wenn es einen Unfall gibt. Der Unfall muß schon im ursächlichen Zusammenhang mit der Veränderung am Fahrzeug stehen, ehe diese strafmehrend geltend gemacht wird. Das ist beim Umritzeln nicht gegeben, meine ich.
meinst nicht, daß die Versicherungen -wenn es ans Zahlen gehen soll- alles erdenkliche aus dem Hut zaubern, nur um diese Zahlungen verweigern zu können?
Deren Gutachter/Rechtsverdreher finden bestimmt einen Grund...