In Antwort auf:Der Wännä hat schon Recht, so einfach können sich die Versicherer kein Geld beim Versicherten zurück holen.
kinners, ihr argumentiert falsch, naemlich basierend auf gesundem menschenverstand, und das is bei versicherungen, zulassungsstellen et. al. doch immer ein fehler.
wenn ich mich recht erinnere, ging die logik der versicherungszahlungsverweigerer so: - gewisse aenderungen am fahrzeug beduerfen der eintragung. - wird die veraenderung ohne eintragung vorgenommen, erlischt die betriebserlaubnis fuer das gesamte fahrzeug. - ein fahrzeug ohne betriebserlaubnis darf auf oeffentlichen strassen nicht ohne sondergenehmigung (rotes kennzeichen etc.) bewegt werden. - das in den unfall verwickelte fahrzeug (ob schuld oder nicht) haette also per definitionem garnicht auf der strasse sein duerfen, da keine betriebserlaubnis. - haette der fahrer also den buchstaben des gesetzes befolgt und das fahrzeug brav zuhaus gelassen, waere der unfall auch nicht passiert.
ergo: nachdem der auf die lampe geklebte gummi-gasch-schlumpf eintragungspflichtig, aber nicht eingetragen war, liegt die schuld ganz klar beim moppettfahrer und nicht bei der dose, die ihm ohne zu blinken beim abbiegen in die mangel genommen hat.
Deine Ausführungen entsprechen wohl eher der Realität, oder glaubt wirklich jemand, daß solche "Institutionen" (in dem Fall Versicherungen) davon existieren, daß sie "freiwillig" und ohne Prüfung zahlen?
Mit der Dose hatte ich diesbezüglich mit Versicherungen und deren Ausreden zur Zahlungsverweigerung die schönsten Schriftwechsel/Telefonate. War definitiv am Dosenunfall völlig unschuldig und die Schuldfrage geklärt, doch der gegnerischen Versicherung fielen immer neue Zahlungsverzögerungen ein, Hauptsache die Zahlung wird bis zum Exzess hinausgezögert... (Zinsgewinn der Versicherung!!!)
Die Versicherungen stellen sich doch schon quer, wenn nur im Versicherungsvertrag ihrer Meinung vom Versicherungsnehmer etwas vermeintlich "falsch" angegeben ist.
Jetzt kommt Ihr mit Ritzeländerungen und erloschenen ABE....
Ich sach mal so: "Wo kein Kläger, da kein Richter" und "Man darf ALLES, nur darf man sich dabei nicht erwischen lassen."
Also, bei meinem letzten Unfall mit dem total umgebauten SR-Cafe Racer hat sich keine Sau um die Umbauten des Motorrad gekümmert. Während ich mit dem Rettungswagen zum Krankenhaus gebracht wurde, hat die Polizei das Motorrad mit dem ADAC nach Hause bringen lassen........
Auch später wollte keiner irgendwelche Eintragungen oder Ähnliches sehen oder kontrollieren.
Ausnahme oder Regel ???
Grüße PeWe
"Nicht alles was zwei Backen hat, ist ein Gesicht"
In Antwort auf:daß solche "Institutionen" (in dem Fall Versicherungen) davon existieren, daß sie "freiwillig" und ohne Prüfung zahlen?
Hi,
na logisch, dafür haben die doch den ganzen Apparat. Ich bin auch ein absoluter Versicherungsfeind und wenn ich sehe, mit welchen Geldern die sich ihre Prachtbauten hinstellen, dann sag ich nur: das Geschäft mit der Angst.
Aber trotzdem ist ein Unfall nicht von einem Verkehrsteilnehmer verschuldet, nur weil die BE erloschen ist. Allerdings wird im Strafrecht auch unterschieden nach Fällen. Wer also mit einer defekten Bremse unterwegs ist oder nachts ohne Licht oder mit abgefahrenen Reifen oder mit ohne Führerschein, handelt grob fahrlässig und beweist im Fall des Unfalls seine besondere Verantwortungslosigkeit, die allerdings nur in ganz extremen Fällen die gegnerische Seite von der Zahlungsverpflichtung entbindet.
Bei der Schuldfrage wird erst geklärt, wie der Unfallablauf zustande kam. Hat da z.B. einer nicht gebremst, wo er es gemußt hätte, ist er der Schuldige. Er kann dann - wenn die Bremse sowieso kaputt war ("Herr Richter, bremsen hab ich ja versucht, aber das Scheißding geht ja schon seit drei Wochen nicht mehr!"), noch zusätzlich verknackt werden. Dieser Anteil ist dann aber Strafrecht und kein Zivilrecht. Außerdem kann die eigene Versicherung im Vertrag ihre Leistungen einschränken, wenn der Unfall durch grobe Fahrlässigkeit oder durch eine Straftat zustande kam, kommt ein Paragraph im Vertrag zur Anwendung, der die Versicherung freistellt. Zu deutsch: der Fahrer hat es selbst an der Backe.
Aus meinem Gefühl heraus würde ich das Fahren mit falschem Ritzel als Ordnungswidrigkeit einstufen, für die die Polizei eine Mängelkarte ausstellen kann - wenn sie sich überhaupt dafür interessiert. Ich werde aber mal meinen Bekannten bei der DEKRA fragen. Der ist allerdings Autofreak und hat es nicht so mit Motorrädern.
In Antwort auf:Außerdem kann die eigene Versicherung im Vertrag ihre Leistungen einschränken, wenn der Unfall durch grobe Fahrlässigkeit oder durch eine Straftat zustande kam, kommt ein Paragraph im Vertrag zur Anwendung, der die Versicherung freistellt. Zu deutsch: der Fahrer hat es selbst an der Backe.
und da werden die rechtsverdreher wohl ansetzen: ist es juristisch als grobe fahrlaessigkeit einzustufen, wenn der fahrer ein fahrzeug ohne betriebserlaubnis im strassenverkehr bewegt? in augen der versicherung wohl schon. spart ihnen viel geld.
pewes fall spricht dagegen, manfreds erfahrung dafuer...
Es ist tatsächlich in der einschlägigen Rechtsprechung so, dass ein mangel am Fahrzeug in ursächlichem Zusammenhang stehen muss, damit eine Teilschuld an einem Unfall begründet werden kann. Das dürfte im Falle eines Ritzels wohl kaum einmal gegeben sein. Dass beim Tausch des Ritzels die ABE erlischt, hat damit zu tun, dass diese grundsätzlich erlischt, wenn Änderungen am Emissionsverhalten vorgenommen werden. Und dazu zählt neben Vergaser (Dynojet, K&N-Filter), Auspuff (Siebrohre) eben auch die Übersetzung. Deswegen bekommt man aber noch lange nicht die Schuld, wenn man in einem Verkehrsunfall verwickelt ist. Die ABE erlischt ferner bei Änderungen am Bremssystem (Beläge, Scheiben, Stahlflexleitungen ohne ABE etc.) und beim Anbringen von verkehrsgefährdenden Teilen. Insofern ist das Zulassungsrecht viel liberaler als früher geworden. Falsche Blinker, zu kleine Spiegel oder ein anderer Lenker lassen z.B. die ABE nicht mehr erlöschen sondern stellen lediglich einen technischen Mangel dar.
wie sieht es denn dann mit z.B. den nicht mit der Prüfnummer versehenen Helmen aus? Wenn ich nun einen solchen trage und ein anderer Verkehrsteilnehmer nimmt mir beispielsweise die Vorfahrt und es kommt zu einem Crash, bei dem ich mir den Kopf verletze?
Obwohl nicht "schuldig" am ursächlichen Unfall wird die gegnerische Versicherung die Zahlungen wohl um einen bestimmten Prozentsatz mindern, da ich die Unfallfolgen mit einem "zugelassenen" Helm eventuell hätte verhindern können. "Schuld am Unfall" bin ich in dem Sinne nicht, aber ich werde nicht das mir "Zustehende" von der Versicherung bekommen...
Wer prüft denn eigentlich in dem oben geschilderten Fall die "Rechtmäßigkeit" des Helms? Wird dieser konfisziert? Was geschieht denn sonst?
Ist doch sicher dasselbe in "grün", ob anderes Ritzel oder Helm mit fehlender Prüfnummer?
Wenn sie Dir ein Versäumnis nachweisen, dann sieht es düster aus... Versicherungen haben zudem allerbeste Rechtsanwälte beschäftigt.
In dem weiter oben (anderer Beitrag von mir) angesprochenen Unfall und der Zahlungsunwilligkeit der gegnerischen Versicherung lenkte diese erst ein und zahlte, als ich einen Rechtsanwalt einschaltete und mit weiteren Folgekosten für die Versicherung drohte. Berufen sich dann sehr gerne auf die "Schadenminderungspflicht"...
Da vergleichst du Äpfel mit Birnen. Schutzkleidung wie auch Sicherheitsgurte sind anzulegen, wenn vorgeschrieben. Tust du es nicht, kann die Versicherung die Leistung in deinem Schadensfalle kürzen. Das hat aber nichts mit den technischen Kausalzusammenhängen bei Unfallursachen zu tun.
bedeutet dies, daß ich an meinem Mopped Umbauten/Veränderungen auch ohne "Genehmigung" oder "Prüfzeichen" durchführen kann, ohne den Versicherungsschutz zu verlieren? Also nach dem Motto: "Was schert mich die ABE!" Wozu ist eine ABE denn überhaupt "gut", um den blaubemäntelten Herrn alle zwei Jahre eine Freude zu machen?
Zitat von montcorbier ohne den Versicherungsschutz zu verlieren?
Hier muss ich doch noch mal kurz ganz ernst antworten: Den Versicherungsschutz der Haftpflicht verlierst du nie!!! Sie ist gesetzlich dazu verpflichtet, den Geschädigten zu entschädigen - ohne wenn und aber. Sollte man dir aber vorsätzliches oder grob fahrlässiges Mitverschulden nachweisen könen, dann kann man dich in Regress nehmen - aber auch das nicht in unbegrenzter Höhe. Für details wird es mir dann jetzt aber zu juristisch. Jedenfalls ist es falsch, zu sagen, man verlöre den Versicherungsschutz wegen Veränderungen am Motorrad.
Und die Sache mit dem Erlöschen der ABE und lediglich einem Mängelbescheid bei einer Verkehrskontrolle ist eigentlich nur relevant hinsichtlich des Strafmaßes. Mit der Versicherung hat das nichts zu tun.
Sicher ist das alles ein recht diffiziles Thema ...