bin 42 Jahre jung und komme aus Neu-Isenburg. Besitze zwar seit einigen Jahrzehnten den 1er Führerschein, doch fuhr ich seltenst Motorrad. Habe mich hier angemeldet, da wir (mehr meine Frau) eine aus Neuteilen aufgebaute W 650 an diesem Wochenende ersteigerten. Baujahr des Rahmens 2001, Motor mit 0 km, sieht aus wie aus dem Laden. Kostete 3100 Euro. War dies jetzt zuviel bezahlt ;)? Zuvor besichtigten wir natürlich die Maschine, konnten aber keine Probefahrt machen, da nicht angemeldet. Ich möchte die "W" auf ihren eigenen Rädern überführen, doch was brauche ich dafür bei der Erteilung eines Überführungskennzeichens?
Ich werde dann mal ein paar Fotos des Maschinchens einstellen...
Vom Versicherer eine entsprechende Doppelkarte für ein rotes Überführungskennzeichen (früher rote Nummer). Dann mit Ausweiß zur Zulassungsstelle..da muss man noch nen Nummernschild machen lassen. Wenn Du dann das Fahrzeug auch beim Versicherer zuläßt von dem Du die Doppelkarte hast kostet das nur die Gebühren bei der Zulassungsstelle und die Nummernschilder (ca. 50€). Ansosnten kostet das noch mal € 75.- wenn Du die Doppelkarte benutzt und nicht das Fahrzeug später bei dem Versicherer zuläßt. Gibt bestimmt auch ne homepage von Deiner Zulassungsstelle wo das steht.
Herzlich Willkommen im Kreis der W-Fahrer und als Verstärker der Hessen-Fraktion! Pupsi hat das Wesentliche schon gesagt. Neben Ausweis und der Versicherungsbescheinigung für Überführungskennzeichen (04er-Nummer, "gelbes" Kennzeichen - rot sind die schön länger nicht mehr) brauchst du entweder die Fahrzeugpapiere Zulassungsbescheinigung I und II) oder zumindest die folgende Fahrzeugdaten: Fahrzeugart (Krad), Hersteller (Kawasaki), Ident-Nr., Tag der ersten Zulassung, zulässiges Gesamtgewicht (395 kg). Da jeder Landkreis so seine Eigenarten bei der Vergabe entwickelt hat, obwohl alles genau geregelt ist, ist Pupsis Tipp genau richtig: Frage bei deiner Zulassungsbehörde nach oder schau auf deren Internet-Seite. Grüße Falcone, den auch interessiert, warum jemand ein 5 Jahre altes Motorrad neu aufgebaut hat und vor allem: Wo hat er einen Motor mit 0 km her? Sehr sonderbar, das ...
Hallo Manfred, hatte dich bereits im anderen Fred begrüßt und wollte kurz das Prozedere mit der Überführung aus einer anderen Sicht darstellen. Vorausgesetzt, Du wohnst nicht allzuweit weg, wg der Fahrerei.
Mit den Fahrzeugbrief, Abmeldebescheinigung und Deckungskarte sowie Personalausweis meldest du die W bei deiner für dich zuständigen Behörde an, kriegst ein Kfz.-Zeichen zugeteilt (Wunschkennzeichen möglich), bezahlts, holst dir die Schilder und dann Siegel beim Amt. Dann mit Schilder und Papieren zur W, montieren und ab nach Hause.
Wichtig bei der Zulassung: letzten TÜV-Bericht mitbringen !!! Nochmals viel Spaß und erzähl uns mehr. Gruß W-olli
@ Pewe Das "Überführungskenzeichen" heißt ganz offiziell jetzt Kurzzeitkennzeichen, hat schwarze Schrift auf weißem Grund und ein gelbes Feld rechts, auf dem seine Gültigkeit eingeprägt ist. Diese beträgt 5 Tage. Die Ziffernfolge nach den Kreiskennbuchstaben beginnt immer noch mit 04, wie früher beim roten Überführungskennzeichen. Etwas verwirrend, gebe ich zu ...
@ Wolli Das kann, muss aber nicht funktionieren. Gerade in Hessen wollen viele Landkreise das Fahrzeug erst sehen, bevor es Stempel auf das Kennzeichen gibt. Ausserdem ist das Überführen mit ungestempeltem Kenzeichen aber bestehender Zulasung (auch das gibt es) nur auf dem direkten Weg und maximal aus Nachbarkreisen zulässig.
Das dieses Thema sehr vielschichtig ist (trotz klarer Regelungen in der StVZO) kann ich immer nur empfehlen, bei der Zulassungsbehörde vor Ort nachzufgen, wie man es dort handhabt. Das spart Nerven und dazu sind die ja auch da.
Hey Falcone, bei uns ins Hessen ist das anders. Jetzt habe ich mich geoutet, als alter Nordhesse. Da sagt man ja auch dreiviertel Neun. [grins]
Also in NRW ist die Verfahrensweise wie beschrieben, Anmeldung ohne körperliche Vorführung des Kfz. Selbst erlebt in den letzten Wochen, 2 Moped´s und 1 Dose.
Leider haben die Kreise da gewisse Spielräume oder nehmen sie sich einfach raus. Das Neueste hier in Marburg ist, dass Fahrzeuge, deren TÜV älter als 1 Jahr ist, vorgeführt werden müssen - und zwar vor der Ausstellung der Papiere, weil sie ja falsche Reifen drauf haben könnten und wenn man das nach der Austellung der Papiere erst feststellt, ist das Fahrzeug schon zu gelassen. Das ist wohl vorgekommen und der Fahrzeughalter hat geklagt, sein Auto sei doch schon zugelassen und er wolle jetzt auch fahren und hat Recht bekommen. Im Nachbarkreis Wetterau muss man in Nidda nicht vorführen, in Friedberg schon. Und im Vogelsbergkreis muss man gar nicht vorführen. Es ist zum junge Hunde kriegen ... Dabei steht in der StVZO alles drin, wie es sein soll. Aber mach was gegen die kleinen "Kreis-Fürsten" auf den Zulassungsstellen ... Grüße Falcone
Danke für die die freundliche Begrüssung und die Hinweise.
Leider ist das Moped etwas länger abgemeldet und eine Neuabnahme fällig... Was muß ich denn bei einer Neuabnahme beachten? Welche chronologische Reihenfolge der Amts-/TÜV-Besuche muß ich denn einhalten, d.h. mit meinen Papieren/der Maschine erst zum TÜV oder erst zur Zulassung? Was wäre Deutschland ohne Bürokratie? >Lebenswert!?< ;)
In Antwort auf:Das Neueste hier in Marburg ist, dass Fahrzeuge, deren TÜV älter als 1 Jahr ist, vorgeführt werden müssen - und zwar vor der Ausstellung der Papiere, weil sie ja falsche Reifen drauf haben könnten und wenn man das nach der Austellung der Papiere erst feststellt, ist das Fahrzeug schon zu gelassen.
Hi,
bei uns in Bonn (NRW) ist das gang und gäbe, seit ich denken kann.
Im Rhein-Sieg-Kreis war es ebenfalls so. Da mußte der Mann dann mit dem Klebemarkenkästle mit rauskommen und das Märkchen kleben. Irgendwann hammse ihn überfallen, den ärmsten und die ganzen Plaketten waren futsch . Da mußte man dann erst vorführen mit Schild ohne Plakette und dann Schild abmachen und mit reintragen zum Kleben. Die Anmeldenden sind nach eine Woche auf die Barrikaden gestiegen und plötzlich brauchte nicht mehr vorgeführt zu werden.
Vor der Vollabnahem (korrekt Untersuchung nach §21 StVZO) braucht man gar keine Angst zu haben - es ist zu 100% die gleiche Untersuchung wie zweijährige HU. Insofern brauchst du auch keinerlei besonderen Vorbereitungen zu treffen. Du gehst mit den vorhandenen Papieren (abgelaufener Kfz-Brief) zum TÜV, der Prüfer gibt die Briefnummer oder den Typcode in den Computer ein und bekommt die Daten fertig in der neuen Form für die Zulassungsbescheinigung II auf den Bildschirm. Dann schaut er sich deine W an, prüft wie bei eine HU, fährt wahrscheinlich noch ein Stück auf dem Prüfgelände und füllt ein Gutachten aus, dass dir bescheinigt, dass alles in Ordnung ist. Mit diesem Gutachten, den alten Papieren (Kfz-Brief, Abmeldebescheinigung), deinem Ausweis und der Versicherungsbescheinigung gehst du zu Zulassungsbehörde. Dort musst du in der Regel noch eine Vollmacht fürs Finanzamt ausfüllen, damit die die die Steuer vom Konto holen dürfen. Auf der Zulassungsbehörde bezahlst du deinen Obolus, holst dir das Kennzeichen (Aufschlag für Wunschkennzeichen in Hessen 11,20 Euro, vielleicht ist ja W650 oder W65 noch frei? ) lässt es in der Behörde abstempeln und bekommst Zulassungsbescheinigung I und II ausgehändigt. Das wars. Kein Vorführen nötig, denn du hast ja ein brandneues Gutachten. Viel Erfolg Falcone
es ist auch vorgekommen, daß der Kleber nur mit einer Marke rausgegangen ist und dann mit Gewalt gezwungen wurden, das Ding auf ein anderes Fahrzeug zu kleben. Rauhe Sitten damals im Rhein-Sieg-Kreis!