Falls man vorn und hinten Reifen betreibt, die unterschiedliche Geschwindigkeitsindizes aufweisen (z.B. vorne H und hinten V), ansonsten aber typgleich sind (z.B. BT 45), ist das zulässig, sofern nur der 'langsamere' in den Papieren steht und somit konform ist?
Oder bedeutet allein diese Abweichung im Geschwindigkeitsindex schon sowas wie unzulässige Mischbereifung?
--------------------------------------------------------------------------------- --- Es lohnt nicht, gegen den Wind zu kämpfen, aber man kann Windmühlen bauen --- ---------------------------------------------------------------------------------
wichtig ist das die reifen den mindestanforderungen wie in den Papieren entsprechen. wenn du welche mit höherem Geschwindigkeit-index drauf machst spielt das keien rolle, nur nicht mit weniger. das darf nicht sein. mit besten BT grüssen BRUNO.
In Antwort auf:na solange es keine tt's sind is das egal
Wegen dem "V" hab ich ja extra den Mädchenreifen als Beispiel angeführt. Den Männer-TT gibt's doch nicht in der rasanten V-Version, oder?
--------------------------------------------------------------------------------- --- Es lohnt nicht, gegen den Wind zu kämpfen, aber man kann Windmühlen bauen --- ---------------------------------------------------------------------------------
In Antwort auf:wenn du welche mit höherem Geschwindigkeit-index drauf machst spielt das keien rolle
Dankeschön an Markus und Bruno - zwei Männer, ein Wort, so muss es sein!
--------------------------------------------------------------------------------- --- Es lohnt nicht, gegen den Wind zu kämpfen, aber man kann Windmühlen bauen --- ---------------------------------------------------------------------------------
Na das ist ja mal interessant. Gibt es tatsächlich "Geschwindigkeitsindizes" für Reifen? Was genau heisst das denn? Es handelt sich hier um eine ernstgemeinte Anfrage welche bitte wenigstens mit einer der folgenden 5 Beiträge wissenschaftlich fundiert beantwortet wreden möge. Es dankt eine Unwissende.... --- WWL-Befugte und Anführerin des Pott-Chapters DOW ---
Noch'n Hinweis: Deswegen gibt es z.b. extra Aufkleber mit der zul. Höchstgeschwindigkeit bei montierten Winterreifen. Es ist erlaubt, Winterreifen zu fahren, die einen niedrigeren Geschwindigkeitsindex haben, als in den Fahrzeugpapieren vorgeschrieben. Nur muss es eben durch einen gut sichtbaren Aufkleber im Sichtfeld des Fahrers kenntlichgemacht sein.
D.h. also, wenn ich Reifen bestelle muss ich in den Papieren die zul. Höchstgeschwindigkeit der W ermitteln udn den dazu passenden Buchstaben aus dem Geshwindigkeitsindex suchen. Und der bestellte Reifen darf dann schneller zugelassen sein als die W kann, nicht aber langsamer. Richtig? --- WWL-Befugte und Anführerin des Pott-Chapters DOW ---
Fast richtig. Schau mal in Deine Papiere. Da steht der Buchstabe bereits dabei. Du musst also nicht lange rumsuchen, sondern nach den vorhandenen Angaben bestellen. Ich mach mirs noch einfacher:
Tut....tut..."Dötsch" "Moin Bruno, haste n Satz BTs für meine W?" "Klar, komm vorbei".. Ich weiß echt nicht, welchen Geschwindigkeitsindex ich jetzt drauf hab...fährt sich aber gut