In Antwort auf: ...damit es auch aussieht als wenn ich ohne bremsen um die ecken bügel...
Den Effekt mache ich mir (beim Autofahren) auch immer zu nutze - wenn auf der Autobahn einer hinter mir aufblendet und auf 2 Meter 'ran fährt ziehe ich immer die Handbremse (da ist in der Regel kein Bremslichtschalter dran) ...
Ja - am Liebsten hätte ich aber einen Schalter,der
1. die Bremslichter aufleuchten läßt und 2. so Juxstoßdämpfer,die mit Hilfe von Pumpen ruckzuck auf- oder niedergefahren werden können (hab' ich mal im TV bei so Spinner-Showveranstaltungen gesehen,die lassen ihre Kisten damit tanzen):vorn in die Knie und hinten hoch - das wär'n Spaß!
In Antwort auf: auch immer gut kommt,ist: kurz Licht einschalten
Hab ich auch ganz gerne mal gemacht. Bis ich schmerzlich lernen musste, dass das ein "gefährlicher Eingriff in den Strassenverkehr" ist und u.U. teuer für mich werden kann.... Somit beschränke ich mich jetzt auf wüste Beschimpfungen oder machs wie meine Freudin, die so einen Fall mal hatte. Sie war die Dränglerin, der Fahrer vor ihr fuhr bei der Polizei raus, sie hinterher und hat ihn sofort (bevor er ganz aus dem Auto raus war) aufs Übelste beschimpft, dass es eine Frechheit sei, so dicht vor ihr herzufahren und ob er ein Spanner sei und dass sie ihn hier und jetzt anzeigen will.... Hat funktioniert. Er ist wieder eingestiegen und abgehauen, der Schuft....
--- WWL-Befugte ---
Eifersucht ist eine Leidenschaft, die mit Eifer sucht, was Leiden schafft.
In Antwort auf: ...gefährlicher Eingriff in den Strassenverkehr...
Jetzt mal ohne Jux - klar,ist mir natürlich Alles viel zu gefährlich.Aber ein Auto mit Schiebedach ist prima,da kann man wenigstens die geballte Faust 'raushalten!Habe auch schon an eine fernbediente Heckjalousie gedacht,mit einem schönen Piktogramm (Arsch mit Ohren oder so) drauf.
In Antwort auf: ...gefährlicher Eingriff in den Strassenverkehr...
... sowas nennt sich Nötigung im Straßenverkehr, für den gefährlichen Eingriff fehlt das Tatbestandsmerkmal "Pervertierung des Straßenverkehrs". Anbremsen oder doppelseitige Nebelschlussleuchte einschalten greift in §4(1) Satz 2 StVO .... Bremsen ohne triftigen Grund und ist zumindest bußgeldbewehrt, wenn der Drängler eine Vollbremsung hinlegt und dabei einen Unfall baut, dann ist nicht er SELBER schuld, sondern der Bremsende. Mittelfinger oder erhobene Faust sehen die Gerichte inzwischen als Beleidigung bzw. als Bedrohung an und auch das steht unter Strafe.
Viel besser kommt es, irgendwann einfach den Drängler vorbei zu lassen, nachdem man ausgiebig den Einscherabstand zum überholten Fahrzeug rausgearbeitet hat und dann einfach nur den Daumen hebt und dabei lächelt, wenn der Drängler fluchend und glotzend an einem vorbeifährt. Kennzeichen des Dränglers merken, Kennzeichen des Überholten merken (als Zeuge) und an der nächsten Polizeiwache anfahren und Anzeige wegen Nötigung erstatten. Da gibt es inzwischen Urteile, die gehen von Geldstrafe und 3 Monaten Führerscheinentzug bis hin zu Freiheitsstrafen und Lappen komplett weg
In Antwort auf: ...Mittelfinger oder erhobene Faust sehen die Gerichte inzwischen als Beleidigung bzw. als Bedrohung an und auch das steht unter Strafe...
Mittelfinger war mir klar (da mußte unsere Ex-Sekretärin schon mal wg. zahlen!),aber die Faust auch? Da muß ich mir was Neues überlegen - dachte schon an den ausgestreckten kleinen Finger.Den spreizt man beim Kaffeetrinken ja auch vornehm ab...
Die Faust ist als Bedrohung zu werten. Auch das erfüllt einen Straftatbestand. Die Entscheidung obliegt aber immer dem Richter und wird für den Einzelfall getroffen.
In Antwort auf: Da muß ich mir was Neues überlegen
mensch pelle, wie waers denn mit lustvoll ignorieren. anlaecheln, freundlich nicken und sich denken "ich hab zuhaus ne W und du nur haemorrhoiden, aetsch!"
rumgefummel mit den fingern, das unter umstaenden auch noch teuer werden kann, da stehen wir doch drueber.
Na Prost, Mahlzeit: ... Arsch vorne, ... Eier auch im Arsch. Und wer weiß, was sonst noch wo rauskommt. Mappen hat Recht, ich bau den Schalter auch aus - den braucht die Welt nicht. ... Allenfalls die Schweiz.
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