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Kann jemand dieses Teil zuordnen
Habe eine günstige Bastelgrundlage erstanden, deutlich "schlanker" als das Original. Yamaha ist es wohl nicht, die Suzukiteile sehen ähnlich aus, sind aber einteilig.
Das Plastikteil ist intakt, hat aber leider kein E-Zeichen :-(((
In Antwort auf: ...hat aber leider kein E-Zeichen :-(((...
ist es nicht so schlimm - wenn es denn eine Wellenlinie hat,dann ist es auch gut!Die ECE-Kennzeichnung gibt es ja noch nicht soo lange,das sie auch auf Oldtimerteilen stehen könnte.
Freunde sind Menschen,welche die selben Leute hassen! (Horst Schroth)
Sprüche kann ich mich auch noch vage erinnern - war letztes Jahr beim Schrauben bei einem gewissen srtom , aber Du siehst: irgendwann erwischt's jeden .........
"Was geht mich das an, was ich letztes Jahr gesagt habe.........." _________________________________________________ ____________________________________ -Ein Bier sagt mehr als tausend Worte-
hahaha zwei Doofe ein Gedanke _________________________________________________ ____________________________________ -Ein Bier sagt mehr als tausend Worte-
...ne kawa klr tippen... aber in chrom... und das mit dem umbauen... kenn ich... aber sonst bleibt sie orginal... is hier nen standartspruch bei nem kumpel und mir...
gas
markus . . zum abbau der bürokratie fehlen uns einfach die nötigen beamten
Sieht doch gut aus, das Teil! Aber da wirst Du wohl Löcher ins Schutzblech bohren müssen. Das dürfte unwahrscheinlich sein, dass das passt. Aber das steht der W sicher gut! Schlanker, blanker, ranker... Viel Spaß beim Umbau!
Im Prinzip meine ich das Prüfzeichen "Schlangenlinie",das man hier auf einem Fahrradrücklicht vor dem "K" sieht (habe auf die Schnelle nix Genaueres gefunden - muß jetzt doch mal ernsthaft 'was arbeiten)
In Antwort auf:Bremsleuchte : Es darf nur eine Bremsleuchte vorhanden sein. An Krafträdern, die vor dem 1.1.1988 erstmals zugelassen worden sind, ist eine Bremsleuchte nicht erforderlich. Krafträder, die vor dem 1.1.1983 erstmals zugelassen worden sind, dürfen anstelle einer roten auch mit einer gelb leuchtenden Bremsleuchte ausgerüstet sein. Bremsleuchten gehören gemäß §22a der StVZO zu den bauartgenehmigungspflichtigen Teilen, müssen also das Wellenzeichen oder den Kreis mit Buchstabe E plus Ziffer oder Rechteck mit dem Buchstaben e darin aufweisen. Es genügt, wenn das Bremslicht nur beim Betätigen der Fußbremse aufleuchtet. Nicht vergessen: Ein Rückstrahler ist immer noch Vorschrift!
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