In Antwort auf: ...müssen also das Wellenzeichen oder den Kreis mit Buchstabe E...
Sehr gut recherchiert,Eberhard! Eins,setzen...
Genau das wollte ich damit gesagt haben. Ein Rückstrahler ist m.E. auch im eigenen Interesse gut für den Fall,das die Rücklichtlampe mal kaputt ist.Man kann zwar dann mit leichtem Druck auf das Bremspedal zur Not noch beleuchtet nach Hause kommen,aber dazu muß man das auch erstmal registriert haben...
Freunde sind Menschen,welche die selben Leute hassen! (Horst Schroth)
Na, da bin ich aber anderer Meinung! Seit wir reflektierende Kuchenbleche haben, muss sowohl das Rücklicht aausfallen als auch das Blech verlorengehen, damit ein Rückstrahler Sinn macht. Das Teil ist absolut überflüssig, seit die Schilder reflektieren. Sorry! Vielleicht merken das die Gesetzgeber auch irgendwann mal...
Das war mein erster Verdacht, aber YAMAHA Rücklichtträger sind wohl einteilig - bei meinem ist der horizontale Teil abnehmbar - und die Unterkante des Plasteteiles ist nicht gerade.
In Antwort auf:Das Teil ist absolut überflüssig, seit die Schilder reflektieren. Sorry! Vielleicht merken das die Gesetzgeber auch irgendwann mal...
Da muß ich Dir leider widersprechen. Wenn's soweit kommt, kannste einen drauf lassen, daß Du den TÜV-Papper nur noch bekommst, wenn das Kennzeichen im Winkel von 89,5° bis 90,5° zur Fahrbahnoberfläche angebracht ist, nicht verbogen und die weise Fläche einer Mindestgröße an cm² entspricht...