An meiner W ist ja ein sog. Saisonkennzeichen 03/11 angeschraubt,und das ist gar nicht soo doof,weil ich so nicht in Versuchung komme zur Salzzeit auf die Straße zu gehen! Dementsprechend bekam mein Winterauto ein 12/02-Kennzeichen - aber das war schon eher doof.Noch dööfer war es allerdings von mir,heute morgen gutgelaunt zum Straßenverkehrsamt zu fahren,im vorwitzigen Glauben,dort etwas zu erreichen... Ich also pünktlich zum Dienstbeginn 7:30 dort die junge Frau am Schalter gefragt,ob sie mir weiterhelfen könne.Ich wäre,wie sie unschwer erkennen könne,ein alter Mann und möchte mein Saisonkennzeichen auf 10/03 ausdehnen - das Motorradfahren würde im Alter doch beschwerlicher bei miesem Wetter (außerdem brauche ich mein Auto dringend als Zugfahrzeug). Ob ich denn auch dieFahrzeugpapiere dabei hätte? Nun,da eine Saisonanmeldung in den Papieren vermerkt sei,hätte ich mir schon sowas gedacht und vorsorglich den Brief,die Kennzeichen und außerdem auch den Schein und eine Versicherungsdoppelkarte dabei! Und eine AU-Bescheinigung? Nun,schon - obwohl diese,wie sie unschwer erkennen könne,diese (genau wie die Prüfplakette von 2'04) nicht mehr so ganz aktuell wäre... Uiuiui,das ist ja 8 Monate her - das geht nicht,da kann sie mir aber beim besten Willen nicht weiterhelfen! Tja,im Februar hätte ich ja eigentlich zur AU bzw. DEKRA gewollt,aber leider war ich etwas malade bzw. der Februar hatte gar nicht,wie ich irrtümlich geglaubt hatte,30 Tage,und normalerweise wäre ich ja auch daraufhin ein paar Tage später sofort da hin gefahren - aber ging ja nicht,im März darf ich ja nicht mehr fahren,und normalerweise würde ich jetzt ja nun am 1. Dezember alles erledigen und gut is.So gesehen bin ich ja genaugenommen erst einen Tag über die Zeit!? Ne,also bis zu 2 Monaten könne man das schon überziehen,das ist kein Problem,dann bekäme ich neue Kennzeichen mit den entsprechenden (alten) Plaketten,aber bei 8 Monaten geht das natürlich nicht! Warum nicht - siehe oben!?Wenn ich jetzt bis Dezember warte und dann mit den abgelaufenen Plaketten erwischt werde und wie ich damit bei einer Kontrolle klar komme,ist doch mein Problem? Ne,das geht nicht.Können Sie nicht eben nach nebenan fahren und eine AU machen lassen? Wieso (ich bin in schwarze Lederklamotten gehüllt) - was soll ich bzw. mein Motorrad mit einer AU? Tja,dann bleiben nur noch Kurzzeitkennzeichen. Also gut (Scheißendreck,das kostet doch schon wieder extra!) dann geben Sie mir ein Kurzzeitkennzeichen. Dann brauchen Sie aber einen Versicherungsnachweis,eine Doppelkarte! Hab' ich doch - hier! Ne,die ist ja für ein Saisonkennzeichen 10/03,die können Sie nicht nehmen. Sie meinen,die Versicherung ist mit der Deckung eines Risikos von (einschließlich) Oktober bis März einverstanden,aber nicht für die nächsten fünf Tage? Ne,das geht nicht,da müssen Sie eine andere,passende Doppelkarte haben!
Danke,es war wieder einmal sehr interessant bei Ihnen...
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das wundert mich gar nicht! solche geschichten passieren bei denen sicher 10 mal am tag
mir gings so ähnlich, als wir meine W gekauft haben. wir ham sie mit ner roten nummer hergekarrt, dann wollten wir sie anmelden, war aber kein tüv mehr drauf (höchstens ein monat überzogen). tja anmelden ging nicht. und ohne kennzeichen zur werkstatt, um tüv machen zu lassen geht aucht nicht. n hänger hat ja nicht jeder. also zur werkstatt, rote nummer holen (war natürlich an dem tag nicht da), wieder zurück, nummer dran, mopped hin. dann, als tüv fertig war, bescheinigung abholen, zum landratsamt, wieder zur werkstatt und endlich fertig. es wäre ja mein problem gewesen,wenn sie uns mit abgelaufenem tüv erwischt hätten. hätt mer eben zahlen müssen. wär aber alles einfacher gewesen, als dieses theater. und dann ham die eh nur zu ner bestimmten zeit auf.... aber so sind se, das landratsamt hab ich eh gefressen (führerscheinnatrag lag ja auch fast 10 wochen rum).
du hast mein mitgefühl!! nach rechtslage hat sich die junge dame korrekt verhalten und einen spielraum hat sie sicher auch nicht. ist doch schön, dass in deutschland alles so gründlich geregelt ist. das sorgt dafür, dass ganz viele menschen in zulassungsstellen und beim tüv und anderen technischen überwachungsorganisationen beschäftigt sind. ist zwar ein bisschen dumm, dass uns das direkt - über gebühren - und indirekt über steuern eine ordentlihe stange geld kostet und so mancher hitzkopf in unüberlegten momenten frustriert abwägt, entweder zum outlaw zu werden oder auszuwandern, aber der ordnung ist zum recht verholfen.
........dito TÜV: Letzten Monat (mit 5 Jahre alter Dose) Plakette nur "mit geringen Mängeln" gerade noch ohne Wiedervorführung bekommen, weil in (IN!) dem Verbandskasten eine (EINE!) Mullbinde seit einem (EINEM!) Monat abgelaufen war. Der TÜV-Drache meinte, eigentlich müsste Wiedervorführung sein, weil viele das danach gar nicht machen lassen. Sonst fällt mir meistens was Lustiges ein, aber da war ich sprachlos. Erst viel später fiel mir ein, dass der doch die Anzahl der Mullbinden gar nicht kennt und kontrolliert. Also muss die nicht drin sein, aber wenn dann bitte haltbar. Und seither frage ich mich, wieso die Päckchen verschiedene Haltbarkeiten haben. Gibt es H-Binden und Frischbinden?
"Wherever I am not is the place where I am myself."
In Antwort auf: weil in (IN!) dem Verbandskasten eine (EINE!) Mullbinde seit einem (EINEM!) Monat abgelaufen war.
Auf was man alles achten muß.
Da schau ich schon immer nach allen Lichtern, der Hupe, den Reifenprofilen, dem Warndreieck und ob der Verbandskasten auch drin ist, aber den Inhalt des Verbandkastens habe ich noch nie überprüft (weil nie benutzt). Jetzt also noch ein Prüfpunkt mehr, bevor es zum TÜV geht. Am meisten hat mich mal geärgert, daß auf dem Weg zum TÜV mir ein Kieslaster entgegenkam und einige Steinchen prasselten auf die Straße und trafen auch mein Auto. Angehalten, nachgesehen, alles okay, doch der TÜV fand einen Kieselstein im linken Scheinwerfer der das Lampenglas durchschlagen hatte. Den hatte ich nicht bemerkt und mußte deshalb nochmal vorfahren. Und dafür war ich 2 Stunden unterwegs....
Was wäre, wenn bei Peles Auto die Bremsen nicht richtig funktionieren würden, und er, mit dem Segen der Straßenverkehrsbehörde mit nem 8 Monate TüV-abgelaufenen Auto jemanden, sagen wir mal nen netten W-Fahrer hier ausm Forum zum Krüppel gefahren hätte.
Wäre dann immer noch das gleiche Unverständis für die Entscheidung, nur dieses Mal in die andere Richtung. Wie kann man nem 8 Mon. abgelaufenen Fz. neue Plaketten geben, man hätte doch zumindest sich denken können, das an der Kiste was faul sein könnte.
Ne Bernd, den Schuh haste dir alleine angezogen, das Fz. ist in der Tat 8 Mon. TüV abgelaufen, weil es hätte spätestens im Febr. wieder hätte vorgefahren werden können. Hätte dich sicherlich keiner gehindert, schon im Jan. drüber zu fahren. So leid es mir für dich persönlich tut, aber ich find dies OK. AU iss lächerlich, keine Frage, aber da hat die Frau keinen Spielraum, TüV iss nich lächerlich.
Und die Deckungskartengeschichte iss ganz einfach eine Rechtsverdreherei. Èrinnerste dich noch an Ursuleykas Thread über den Brandstifter. Stell dir vor, die hätte diese DK anerkannt, und es wäre in der Tat was passiert und die Vers. hätte gesagt, wir haben diese DK ausdrücklich nur für eine ordnungsgemäße Zulassung ausgegeben, denn für Kurzzeitkz. haben wir ganz andere Tarife, weil da man nicht mit den Prozenten hochgeht, blablabla, dann hätte die Frau eben wieder alt ausgesehen, weil man dann gesagt hätte, wie kann die das eigenmächtig ändern. Iss krux, aber das hat was mit der Rechtsprechung hier zu tun.
da postest Uwe. Manchmal hat man als ÖDler keine Wahl und MUSS nach Vorschrift handeln. So leid einem das auch persönlich tut, weil man sich ja auch in die Lage des "vor dem Schalter stehenden" hineindenken kann. Wem als ÖDler ist es nicht schon so oder ähnlich ebenfalls ergangen. Man kann ja nicht alle Vorschriften in der Birne haben, besonders wo sich alle Schiet lang was ändert.
So wie ich den TÜV kennengelernt habe ist TÜV sogar sehr lächerlich... Normalerweise hätte ich das Auto am 1. Dezember zur DEKRA gefahren,und die hätten dann was dazu gesagt.Das Auto hat ja nun vom 1. März bis jetzt auf dem Hof gestanden und ist nicht bewegt oder sonstwie verändert worden.Sollte sich die Verkehrssicherheit dadurch dramatisch verschlechtert haben,sollte man den Sinn von Saisonkennzeichen noch einmal überdenken...
In Antwort auf: ...Manchmal hat man als ÖDler keine Wahl und MUSS nach Vorschrift handeln...
Naja,bin ja selbst ÖD-ler.Wenn ich hier z.B. alles nach Vorschrift machen würde,könnte ich auch gleich zu Hause bleiben...
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auf der einen seite hast du ja recht mit deinem abgelaufenen tüv und den bremsen ... wo aber bitteschon ist der unterschied, ob er den Motorradfahrer mit einem rot oder einem schwarzbeschriffteten kennzeichen überrollt ????
es wird ihm ja nicht das fahren untersagt, sondern das anmelden (bzw. die verlängerung der anmeldezeit). wenn er erst im dezember losgondelt ist ja auch alles im lack ... nönö U-W die vorschriften sind so wie sie sind hünerkacke - warum soll er nicht auf ein neues nummernschild eine alte Plakette bekommen können ??? (vorhanden sind die 2004 ablaufenden plaketten noch !) zur not mit einer auflage sich innerhalb von einer woche mit frischen tüv zu melden.
das ganze ist reine geldschneiderrei, z.b. kannst du auch ein motorrad das du sonstwo gekauft hast, auch wenn du alle papiere vorligen hast, nicht anmelden wenn der letzte tüv länger als 3 Monate her ist, du brauchst also für die überführung eine rote nummer, obwohl der tüv nicht abgelaufen ist und alles andere auch seine richtigkeit hat, bis auf das das motorrad nicht vor der tür der zulassungstelle steht. selbst wenn du am Wochenende einen transport zu dir nach hause organisiert hast brauchst du eine rote nummer, wenn du nicht weißt das du das möppi lieber vor der zulassungsstelle abladen mußt um sie zugelassen zu bekommen.
Und wenn auch alles im Eimer ist, so bleibt uns doch der Eimer
In Antwort auf: ...z.b. kannst du auch ein motorrad das du sonstwo gekauft hast, auch wenn du alle papiere vorligen hast, nicht anmelden wenn der letzte tüv länger als 3 Monate her ist, du brauchst also für die überführung eine rote nummer, obwohl der tüv nicht abgelaufen ist und alles andere auch seine richtigkeit hat, bis auf das das motorrad nicht vor der tür der zulassungstelle steht...
Warum das nicht?Kann ich mir nur so vorstellen,das die dann die Fahrgestell-Nr. auf Übereinstimmung mit den Papieren überprüfen wollen - da scheint es Unterschiede von Amt zu Amt bzw. Gemeinde oder Bundesland zu den anderen zu geben.Das hat hier noch nie jemand kontrolliert...
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In Antwort auf: z.b. kannst du auch ein motorrad das du sonstwo gekauft hast, auch wenn du alle papiere vorligen hast, nicht anmelden wenn der letzte tüv länger als 3 Monate her ist
Auch das iss nicht richtig, und wenn es so bei euch in BS praktiziert wird, ist es reine Schikane. Remember, ich habe 11 Jahre auf ner Zulassung gearbeitet.
Richtig ist: Die Zulassungsstelle kann nach den Bestimmungen der StVZO die Vorführung eines Fahrzeuges verlangen, das stimmt. Wie sie das für sich praktiziert, ist dabei ihr selbst überlassen. Allerdings hat die StVZO auch für den von dir beschriebenen Fall (der ja mehr die Regel als die Ausnahme ist, eine Möglichkeit geschaffen).
Es gibt nämlich die Möglichkeit der Zulassungsstelle, nach beantragter Zulassung , sprich, nachdem du am Schalter alle Unterlagen eingereicht hast, dir eine Bescheinigung auszustellen, mit der du das Fahrzeug vom Standort zur Zulassungsstelle bewegen kannst. Wenn du, wie ich, einiges in dieser Hinsicht erlebt hättest, würdest du das auch nicht mehr als Geldschneiderei empfinden. Gehe mal davon aus, das nicht jeder so ehrlich, und nicht jedes gekaufte Motorrad so sauber ist, wie es sicherlich bei dir der Fall ist.
Zu Peles TüV-Geschichte:
Auch das ist nicht richtig, der darf am 1. Dezember das Fahrzeug nicht mehr zum TüV fahren, weil dies durch seine mehr als 2monatige Ungültigkeit der Plakette nicht mehr im Straßenverkehr geführt werden darf. Das ist so Fakt. Wenn man sich auf direktem Wege zum TüV befindet, wird zwar kaum ein Polizist gegen einschreiten, darf er aber !! Seine Saisongeschichte ist logisch ein wenig ungeschickt, aber es verhält sich genauso, als wenn du das Motorrad angemeldet für n paar Monate oder Jahre in der Garage stehen lässt, und in der Zeit der Tüv abläuft, nicht mehr,nicht weniger. Er muß mit seiner Kiste im Februar drüber, da beißt die Maus keinen Faden ab. Wenn er im Dezember drüberfährt, bekommt er übrigens den TüV sowieso wieder auf Februar kastriert, nach dem neuen Recht.
Noch dazu, gerade eben gesehen, wohl überlesen
In Antwort auf:auf der einen seite hast du ja recht mit deinem abgelaufenen tüv und den bremsen ... wo aber bitteschon ist der unterschied, ob er den Motorradfahrer mit einem rot oder einem schwarzbeschriffteten kennzeichen überrollt ????
Es ist eine reine Haftungsgeschichte, bei roten Kennzeichen bestehen ganz andere Verpflichtungen für Halter und Versicherung wie für normal angemeldete Fahrzeuge (Haftungsausschluß wegen erloschener Betriebserlaubnis etc.). Deswegen übrigens auch die Weigerung der Frau, die DK einfach so für die Rote Nr. zu übernehmen.
In meiner alten Heimat (Lüchow-Dannenberg) muss man die Fahrzeuge auch vorführen wenn sie von außerhalb kommen und der TÜV nicht neu ist. Es wurde nur die Fgst. Nr. verglichen, Möppi kann also auf dem Anhänger bleiben (Auto natürlich auch). Dann gab es noch eine Sonderregelung für Händler, die brauchten auch nicht vorführen. Hab mir dann einfach einen Stempel vom befreundeten Schrauber geholt. Wenn das Fahrzeug in der Nähe stand ging bei guter Laune des Sachbearbeiters (und seriösem benehmen des Antragstellers ) auch: anmelden, Brief dalassen, mit den Schildern Nach hause, Auto holen, vorführen, Brief mitnehmen.
So iss das, und so ham wir das auch gemacht. Ich hab mal nen C-Kadett mit neuem TüV kontrolliert, obwohl ich das eigentlich nicht brauchte, aber der Typ war n Arsch und hat mich genervt, also hab ich ihn schikaniert. Ende vom Lied: Beifahrertür aufgemacht, Teppichlappen zwischen Beifahrersitz und Schwelle hochgeklappt, weil da drunter die Fgnr. eingeschlagen ist. Nix gesehen, Augen gerieben, Hand unters Auto gehalten und die eigene Hand gesehen. Also Plaketten verweigert und Verfahren eingeleitet. So kanns gehen.
In Antwort auf: Es gibt nämlich die Möglichkeit der Zulassungsstelle, nach beantragter Zulassung , sprich, nachdem du am Schalter alle Unterlagen eingereicht hast, dir eine Bescheinigung auszustellen, mit der du das Fahrzeug vom Standort zur Zulassungsstelle bewegen kannst
... das ist nicht erforderlich. Wenn der Fahrer eine Deckungskarte einer Versicherung mitführt sowie den Fahrzeugbrief, so darf er auf direktem Weg vom Standort des Fahrzeuges zur Zulassungsstelle fahren, um das Fahrzeug anzumelden. §23(4) StVZO regelt das eigentlich eindeutig. Dies gilt natürlich NICHT für Überführungsfahrten, also nicht in Bayern kaufen, dann nach Hamburg fahren um dort anzumelden. Dazu wäre ein Kurzzeitkennzeichen oder ein rotes Händlerkennzeichen erforderlich!
In Antwort auf: der darf am 1. Dezember das Fahrzeug nicht mehr zum TüV fahren, weil dies durch seine mehr als 2monatige Ungültigkeit der Plakette nicht mehr im Straßenverkehr geführt werden darf. Das ist so Fakt. Wenn man sich auf direktem Wege zum TüV befindet, wird zwar kaum ein Polizist gegen einschreiten, darf er aber
..... auch mit abgelaufener TÜV-Plakette (aber angemeldetem Fahrzeug!) darf der unmittelbare Weg vom Standort des Fahrzeuges (auch hier: KEINE Überführungsfahrten!) zur Prüfstelle zurückgelegt werden. Auch hier findet §23(4) StVZO Anwendung. Ein "Aus-dem-Verkehr-ziehen" oder eine Untersagung der Weiterfahrt durch Polizeibeamte ist nur dann zulässig, wenn sich gar keine Plakette am Fahrzeug befindet und das Fahrzeug am allgemeinen Straßenverkehr (die Fahrten zum TÜV / zur Zulassungsstelle sind davon ausgenommen) teilnimmt.
Ungewöhnlich finde ich die Tatsache, dass bei Anmeldung einen Prüfbericht vorlegen musst, der nicht älter als 3 Monate ist. Für die Zulassung selber ist normalerweise lediglich erforderlich, dass das Fahrzeug eine gültige Plakette zugeteilt bekommen hat, der Zeitpunkt dafür ist unerheblich. Da würde ich durchaus überlegen, ob man nicht mal eine Nachfrage beim KBA startet (ganz dumm nachfragen, wo das mit den drei Monaten eigentlich steht) oder ggf. sogar den Beschwerdeweg beschreitet.