In Antwort auf: ...der darf am 1. Dezember das Fahrzeug nicht mehr zum TüV fahren...
Mach' ich aber! und weiter:
In Antwort auf: ...aber der Typ war n Arsch und hat mich genervt, also hab ich ihn schikaniert...
Du machst ja vielleicht Sachen!Das ist ja genauso,als wenn ich es hier mit einem arroganten Studenten zu tun hätte,der mich nervt,und den ich dann auflaufen lassen würde mit seinen Wünschen bzgl. praktischen Arbeiten,für die er selbst zu doof ist...
Arbeit fasziniert mich - ich könnte stundenlang zusehen!
Boah Dirk, jetzt biste aber ins Eingemachte gegangen, das wollte ich bewußt nicht.
Aber nun gut. 23(4) besagte eindeutig, das die Zulassung beantragt sein muß, was bedeutet, das du zunächst dort vorstellig gewesen sein musstest. So wars jedenfalls bis vor 15 Jahren, als ich dort aufhörte. Außerdem müssen Kennzeichen am Fahrzeug sein, welche zum Fahrzeug gehören. Daher gehörte 23(4) unmittelbar zu der von mir erwähnten Bescheinigung. Als Ablauf war folgendes gedacht.
Papiere abgeben, Zulassung beantragen, bei Bedarf neue Kennzeichen machen lassen, zurück zum Auto fahren, Kennzeichen (ohne Plakette ) anschrauben, und mit ner Bescheinigung (über die bereits beantragte Zulassung) das Fahrzeug zur Zulassungsstelle bringen. Alleine DK und Papiere im Auto reichen dazu nicht, auch wenn es öfter gemacht wird.
Das mit dem TüV-Bericht interpretiere ich wie folgt. Offenbar wird dort von einer Vorführung des Fahrzeuges abgesehen, wenn der TüV nicht länger als 3 Monate zurückliegt. Da zwischenzeitlich wegen diverser Fälschungen der Eintrag des TüVs in den Papieren nicht mehr ausreicht (wir sind ja auch verpflichtet, zum Eintrag im Schein den TüV-Bericht mitzuführen), wird eben auch der Bericht als solches verlangt. Glaube nicht, das da n Grund für ne Beschwerde vorliegt.
Zur erwähnten Bescheinigung eines Händlers noch ne Anmerkung. In selbiger bescheinigt der Händler, das erstens die Fahrgestellnr. in den Papieren mit der am Rahmen übereinstimmt, und zweitens, das das Fahrzeug sich in einwandfreiem und verkehrssicherem Zustand befindet. Da hat sich schon manch Händler wegen allzu lockerer Handhabung n Riesenei ins Nest gelegt.
In Antwort auf: Offenbar wird dort von einer Vorführung des Fahrzeuges abgesehen, wenn der TüV nicht länger als 3 Monate zurückliegt. Da zwischenzeitlich wegen diverser Fälschungen der Eintrag des TüVs in den Papieren nicht mehr ausreicht (wir sind ja auch verpflichtet, zum Eintrag im Schein den TüV-Bericht mitzuführen), wird eben auch der Bericht als solches verlangt
.... um den Prüfbericht nicht zu akzeptieren, müssten schon konkrete Anhaltspunkte (Verfälschungs-/Fälschungsmerkmale) vorliegen. Ansonsten muss jede Behörde (und dazu zählt neben der Polizei auch sicher die Zulassungsbehörde) einen solchen Prüfbericht ohne Weiteres anerkennen. Ich betrachte diese Regelung, wie sie oben beschrieben ist, als einfache Willkür / Geldschneiderei. Und daher ist eine Nachfrage / der Beschwerdeweg durchaus akzeptabel. Unabhängig davon werde ich mich am Freitag (da habe ich wieder Dienst) bei der hiesigen Zulassungsstelle mal informieren. Mal hören, was die dazu sagen und welche Rechtsgrundlage ggf. dafür maßgebend ist.
In Antwort auf: jetzt biste aber ins Eingemachte gegangen, das wollte ich bewußt nicht.
Sorry, U-W, aber ich habe nun mal fast täglich damit zu tun... und gewisse Dinge sind mir einfach unverständlich und ich betrachte sie (siehe oben) als Willkür. Das Problem ist, dass man bei den Behörden bei Nachfragen mit irgendwelchen §§ zugeschmissen wird, mit denen man als "Normalbürger" erstmal nichts anfangen kann... insofern finde ich, sollte bei einer Nachfrage schon gezielt die Vorschrift mit genannt werden können. Im Übrigen profitieren vielleicht gerade hier im Forum einige von einer Nachfrage.
Aber, um allem aus dem Weg zu gehen: ich werde mich demnächst kürzer und allgemeiner fassen.
Uiuiui,was hab' ich da wieder losgetreten...ist aber trotzdem (für mich jedenfalls) sehr interessant das Alles hier. Wer weiß denn ein anderes Land hier in Europa,wo die ganze Sache ähnlich bürokratisch und kleinkariert gehandhabt wird?Wäre ich ja mal neugierig.Neulich hat mir jemand erzählt,das man in Italien ein Kfz. nur über einen Anwalt bzw. Notar (der dafür nicht zu knapp Gage haben will!) zugelassen kriegt!Stimmt das ,bzw. wer weiß was darüber?
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Um Gottes Willen Dirk, ich wollte nicht, das du dich kürzer fasst, Ne Ne Ne.
HimmelA...undZwirn, ich werd hier die letzte Zeit ziemlich mistverstanden.
Ich wollte eigentlich nur damit sagen, das es ziemlich umfassend ist, und es so viele verschiedene Sachverhalte gibt, das es, um nicht zu verwirren, manches Mal besser sein kann, allgemeiner zu formulieren. Gerade bei dem Thema, wo wirklich sehr viel individuelle Sache der Zulassungsstelle ist. Teilweise isses ja von Bundesland zu Bundesland verschieden oder von RP zu RP.
Übrigens steht da oben nicht, das der Tüv-Bericht nicht akzeptiert wird, sondern das die Zulassung dann verweigert wird, weil das Fz. nicht dabei ist. So lese ich es jedenfalls. Und das hätte wieder was mit der leidigen Vorführerei zu tun.
Zum Vorführen hab ich noch ne Story. Mitte der 80er kam einer zu mir auf die Zulassung der hatte so nen Chrysler Simca 13hundertirgendwas, so ne Kiste mit ähnlicher Form wie der R16TL. Hatte noch n halbes Jahr TüV und musste eben vorgefahren werden. Bei dem war die untere Kotflügelschraube abgerostet, weswegen der rechte Kotflügel ähnlich einer Tragfläche nun abstand, und mit zunehmender Geschwindigkeit immer höher kam. Hätte ich den zugelassen, hätte der beim nächsten Bürgersteig n Massaker angerichtet. So mußte er erstmal das Auto in seine ursprüngliche Form zurückbringen, dann waren auch die Plaketten kein Problem mehr.
In Antwort auf:Wer weiß denn ein anderes Land hier in Europa,wo die ganze Sache ähnlich bürokratisch
Ich ! Einige, Deutschland ist da mit eines der Lockersten.
Griechenland zum Beispiel.
Da war ich 87 zu Besuch bei ner Familie zu Gast, die hatten ne ganz normale Scania-Sattelzugmaschine gekauft, weil sie ne kleine Spedition gegründet hatten. Die erzählten mir, sie würden bereits seit 5 Monaten versuchen, die Kiste zuzulassen, immer fehle n anderes Dokument. Die Zulassungstelle ist übrigens 80 Kilometer auf holprigsten Landstraßen entfernt gewesen.
Da ich damals noch auf der Zulassung arbeitete, wollte ich das mal sehen. Bin dann mit denen nach Kilkis gefahren. Die Fahrt hat schon mal knapp 2 Stunden gedauert. Dann sind wir da rein. Drinnen wars wie hier bei uns bei der Polizei oder dem Zoll. Büros mit uniformierten Gestalten drinne, größtenteils mit nem Blick wie die DDR-Grenzer früher (wer erinnert sich noch ?).
Auf jeden Fall mussten wir bald drei Stunden warten, bis sich dann irgendwer erbarmte, uns aufzurufen. Dann gabs ne gute halbe Stunde Palaver, was sie sprachen weiß ich nicht, ich verstehe nur n paar Brocken griechisch. Manoli meinte später, es ginge um n Dokument, welches nun schon wieder ungültig sei, weil älter wie 3 Monate. Wie erwähnt, das zog sich schon 5 Monate. Auf jeden Fall Diskussionen hin, Diskussionen her, dann wanderten noch ein paar Drachmen-Scheine über den Schreibtisch und endlich erbarmte sich der Mann und ging mit uns nach draußen zum LKW.
Führerhaus nach vorne geklappt, Nummern verglichen, rundrum gelaufen, alles kontrolliert, einen abgefahrenen Zwillingsreifen bemängelt, mit Drachmen wieder gutgemacht, und nach ner guten Dreiviertelstunde penibelster Prüfung gingen wir wieder rein. Dann mussten wir warten und einige Zeit später, war auch bestimmt wieder ne Dreiviertelstunde gewesen, wurden wir wieder reingerufen. Es gab noch n wenig Palaver, dann wurde offiziell bezahlt und dann bekamen die n paar Stempel in ihre Dokumente, dazu noch n paar Papiere dazu und bekamen gesagt, sie können nun in 14 Tagen wieder vorbeikommen und die Fahrzeugpapiere abholen.
Abends waren wir wieder zu Hause und ich hab zu meiner damaligen Freundin nur gemeint, das sollte man mal in Deutschland so handhaben .........
In Antwort auf: Teilweise isses ja von Bundesland zu Bundesland verschieden oder von RP zu RP.
... und genau daher nehme ich meinen Eindruck, es sei Willkür..... immerhin gilt die StVZO ja bundesweit. Und daher glaube ich, dass sich so mancher Beamte gerne ein bisschen wichtig nimmt und seine "Macht" ein bisschen ausschöpft.
Aber, wie gesagt: falls Interesse besteht, werde ich in "dienstlicher" Eigenschaft mal hier bei der Zulassungsstelle über die Rechtsgrundlagen nachforschen.
Ich habe dich nicht missverstanden und deine Äußerung auch nicht negativ oder als Angriff aufgefasst, U-W!!!