der schutzblech vorne, hat nichmal das klitze kleinste rostfleck. trotz 99er, und nie was gemacht da.
aber die lampenhalter rosten innen, da ist zwar ne dichtung aber a bissl wasser läuft da trotzdem rein...für die konservatoren unter auch, mal zum nachsehen.... --------------------------------------------------- Meine Hompage: http://www.szabolcs.at Meine Bikeseite: http://www.szabolcs.at/bike
In Antwort auf: die befestigung ist mit flügelschrauben realisiert
Hallo, Keule, seh ich das richtig: die Flügelschrauben passen zwischen Kotflügel und Reifen? Welche Dimension? M5? Hast Du da noch irgendwas abgeschliffen oder sind die so normal wie aus'm Laden?
nene bernd ganz anders, nur die tafel ist mit flügelschrauben befestigt, die "ständer" sind M8. --------------------------------------------------- Meine Hompage: http://www.szabolcs.at Meine Bikeseite: http://www.szabolcs.at/bike
Vor Allem schön gross .... Mann, was'n Kuchen-Blech !
PAULLE. ------------------------------------------------- HUB-Raum ist durch Nichts zu ersetzen !! Verlorene HAARE nur durch'n Toupet. -------------------------------------------------
Die Unterlegscheibe aus Gummi auf dem Schutzblech wellt sich nach außen. Es gibt auch welche aus hartem Plastik (kann man mit dem Fön ein wenig formen) oder wenn man Glück hat in der Sanitärabteilung vom Baumarkt Dichtungen in Schwarz. Ansonsten noch eine Messing-Unterlegscheibe wölben und dann das Gummi drunter. Das ist dann ein perfekter Abschluß.
Nur mal so zur Rechtmäßigkeit, weil es hier auch schon Thema war (@ Keule: obs für A auch gilt, weiß ich nicht): StVZO § 60 Abs 3"Krafträder brauchen im innerdeutschen Verkehr ein vorderes Kennzeichen nicht zu führen. Wird ein solches Kennzeichen in Fahrtrichtung angebracht, es kann es der Kotflügelrundung entsprechend gekrümmt sein. Seine Vorderecken sind abzurunden, seine vordere und seine obere Kante müssen wulstartig ausgestaltet sein."
Das heißt im Klartext: 1. Vorderes Kennzeichen ist grundsätzlich erlaubt 2. Es darf nicht abnehmbar gestaltet sein, denn das würde den Befestigungsvorschriften ("fest anbringen", §60 Abs 2) widersprechen. 3. Es kann gerade ausgeführt oder auch im Kotflügelradius gekrümmt sein. 4. Die Abrundung ist idR. durch einen Kantenschutz zweckmäig ausgeführt.
Bevor das Jubeln beginnt: Das Abstempeln eines vorderen Kennzeichens bei der Zulassungsbehörde wird nicht so leicht sein, denn: Was der Bauer nicht kennt, frisst er nicht. Und den Beamten vor Ort werden andere Bereiche des Paragrafenwerks geläufig sein, die zumindest das vordere Kennzeichen erschweren. So heißt es in §60 Abs 1: "Form, Größe und Ausgestaltung von Kennzeichen müssen den Mustern und Angaben in Anlage Va entsprechen". Für die Form wird zwar in Abs 3 die Ausnahme "gekrümmt" explizit zugelassen, für Größe und Ausführung wird aber keine Abweichung freigegeben. Da Krafträder ab 1.7.1958 (Saarland 1.1.1959) ein Kennzeichen mit der Höhe von 200mm führen müssen, ergibt sich daraus heute die FE-Schrift in der Höhe von 71 mm. Das würde praktisch ein Autokennzeichen auf dem vorderen Schutzblech bedeuten. Wer will das schon? Eventuell lässt man sich bei der Zulassungsstelle auch auf die Schriftgroße der Kennzeichen nach Anlage Va für Leichtkrafträder ein. Hier würde eine Höhe der Zeichen von 49 mm bedeuten. Das Kennzeichen würde dann mit vorschriftsmäßigem schwarzen Rand 69mm hoch werden. Die Länge ergibt sich aus der Zahl der Zeichen. MR-P 10 beispielsweise hätte dann mit Amtsstempel die Länge 272mm (27 cm)- aber ohne das vorgeschriebene Euro-Feld, welches noch mal mit 45 mm zu Buche schlagen würde. Erstrebenswert? Dazu kommt, dass die Kennzeichen der DIN 74069, Ausgabe Juli 1996, entsprechen müssen. Die Zeichen müssen also erhaben sein und das Kennzeichen muss reflektierend sein. Sollte also jemand auf die Idee kommen, vorne ein legales Kennnzeichen führen und bei einer ablehnend gestimmten Zulassungsbehörde durchsetzen zu wollen müsste er all dies beachten. Das Ergebnis wäre dann zumindest nicht mehr als schön zu bezeichnen.
Der Absatz 3 des § 60 StVZO ist - und das hier zum Verständnis der Problematik - ein Relikt aus einer Zeit, als bei uns vordere Kennzeichen noch der jüngeren Vergangenheit angehörten und sie in Nachbarländern noch üblich waren. Um eventuell in anderen Ländern geltenden Vorschriften in deutscher Gründlichkeit Genüge tun zu können, ist dieser Abs. in der StVZO stehen geblieben, obwohl es wahrscheinlich kein Land der Welt mehr gibt, dass einreisenden deutschen Motorrädern vordere deutsche Kennzeichen vorschreibt. (China schreibt z.B. eigene vordere Kennzeichen vor)
Kommt man jetzt aber auf die Idee und sagt, ich schreib einfach die Buchstaben meines Kennzeichens auf das Schutzblechkennzeichen meiner Wahl und verzichte auf Behörden und Legalität, so kann es haarig werden. §22a StVG sieht dafür Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr vor. Dazu gibt es unweigerlich 6 Punkte in Flensburg. Vermutlich geht es in hundert Fällen gut, aber dann kommt der berühmte Polizist, der mit dem linken Bein aufgestanden ist und macht eine Anzeige. Wenn der apparat ins Rollen gekommen ist, dann hat man schlechte Karten.
Zu den Fantasie-Schildern auf den vorderen Kotflügeln: Abnehmbar brauchen sie nicht zu sein (was soll das auch? - entweder sie sind dran und legal oder eben nicht zulässig, dann darf man sie auch nicht vorübergehend anbringen), aber die Kanten müssen abgerundet sein - und zwar mit einem Radius von 15 mm. Über die Größe und Ausgestaltung gibt es dann keine Vorschriften. Im allgemeinen kann man aber davon ausgehen, dass ein Kantenschutz in Form eines handelsüblichen Aufsteckkäders akzeptiert wird.
Fazit: Vorderes Kennzeichen in legaler Form ist nicht unmöglich aber schwierig und unschön. Selbsgemaltes Kennzeichen besser nein. "Waltraud-Schilder" ja, wenn Kantenschutz. Abnehmbar ist überflüssig.
Und kommt jetzt nicht mit "Gibt es doch, hab ich schon gesehen" Ausnahmen gibt es - zum Glück! - immer mal. Ob sie einer Prüfung bei Anzeige stand halten sei dahingestellt. Aus Ausnahmen kann man aber regelmäßig kein Recht ableiten, sonst wären es keine Ausnahmen mehr. Und auch illegal kommt mancher lange durch - es soll Leute geben, die ihr ganzes Leben ohne Führerschein unterwegs waren. Aber das ist hier nicht das Vorbild.
In diesem Sinne Falcone Gebt mir eine Kurve, ich will nicht trödeln!
Zitat von keulemastergleich runter in die werkstatt, buddy holly in den cd-player rein, metallsäge geschnapt und munter gerade stücke runtergeschnitten, dann noch mit feile die rundung machen, entgraten. und fertig war der spaß nach 45min.
Ich hätt´s anders gemacht :
ab in den Keller , Musik von Drowning Pool rein , mir beim kombinierten abrocken des Bleches VS Stichsäge das Blech vermurkst , die Hände blutig geschnitten und während ich am Sanischrank stehe poliert mein Junior hinter meinen Rücken mir die W mir der Stahl- bürste. (bei meiner letzten Aktion (Siebrohre)hat er mir fast nen ganzen Satz Schraubendreher im Schalldämpfer versenkt)
Respekt an den Alpenhammer der einen der stimmigsten W - Umbauten hat (einfach neidisch bin )