Ziffer 20 - 21 bezeichnet nach wie vor die originale Vorschrift,sie wird aber durch die Bemerkung (Ziffer 33) zu den Ziffern 22 - 23,welche besagt das auch andere Hersteller und Typen zulässig sind,ergänzt. In meinem Fz.-Schein steht zwar nur unter den Ziffern 20:100/90-19 57H und Ziffer 21:130/80-18 66H - und dann unten drunter (also unter Ziffer 33,unter Anderem):*ZIFF.20-21:N.REIFENPAARUNGEN EINES HERSTELLERS ZUL.** das ist anscheinend bei veschiedenen Straßenverkehrsämtern in verschiedenen Bundesländern unterschiedlich - heißt aber das Selbe.Macht aber auch Nix.
Kluge Leute können sich dumm stellen.Das Gegenteil ist schwieriger (Kurt Tucholsky)
Abgesehen davon, dass Du eventuell ein paar Ziffern (sollte das nicht heißen 'Zahlen', aber 'Ziffer' ist nun mal lt. amtlicher Urkunde so vorgegeben) durcheinandergewürfelt zu haben scheinst (vielleicht irre ich mich hier aber auch) - bedeutet das nun, dass hier die Aufhebung der Herstellerbindung selbst durch einen bayrisch-konservativen TÜV tatsächlich offiziell und anerkannt ist?
Blicken auch alle Bouletten die unterschiedlichen Formulierungen in den Papieren, bundes- und EU-weit?
Seltsam ist auch, dass Toms Schein für Reifeneintragungen ursprünglich die Ziffern (Zahlen?) 20-23 für eine weitere Variante vorsieht, während Jörgs Schein nur 20-21 kennt? (evtl. baujahrbedingt?)
Ja,das heißt bei denen wohl Ziffer - auch wenn's Mehrstellig wird.Vielleicht hatten die Fzg.-Scheine Früher nicht mehr als 9 Eintragungen,wer weiß? Unter den "Ziffern" 22 und 23 sind sonst (bei Autos z.B.) schon mal alternative Größen oder auch Winterreifen angegeben.Das müßten die Kontrollettis aber eigentlich auch verstehen.Müßte mal der Günter was zu sagen,der erkennt ja z.B. auch gefälschte franz. Führerscheine auf Anhieb!
Kluge Leute können sich dumm stellen.Das Gegenteil ist schwieriger (Kurt Tucholsky)
In Antwort auf: Vielleicht hatten die Fzg.-Scheine Früher nicht mehr als 9 Eintragungen,wer weiß?
Klingt plausibel. Vielleicht tagt ja heute noch ein in irgendwelchen Amtsstuben vergessenes behördliches Gremium in der 3. Generation über der Frage, ob man nun auf 'Zahlen' umformulieren sollte.
(Anderswo ist man moderner geworden, denn die frühere Bundesanstalt für Arbeit heißt heute Bundesagentur für Arbeit, wobei der alte Begriff - imho - irgendwie treffender war. Inwieweit der Wandel solcher Begrifflichkeiten nun mit 'Endlagerungsstätte' und 'Ent-Sorgungspark' zusammenhängt, weiß ich leider auch nicht - ist aber im Sinne des Threadreinheitsgebots sicher nur Nebensache).
Ich sehe das so: Die ersten 3 Zeilen waren so schon eingetragen. Ab Zeile 4 (beginnend mit dem *) hat der gute Mann den Eintrag ergänzt. In Ziffer 20-23 sind 2 verschieden Reifengrößen (M/C)??? eingetragen, ich kenne aber den Unterschied nicht.
@marc Ich habe die ganze Aktion von meinem Dealer um die Ecke erledigen lassen. Das sparte mir einen halben Tag "warten bei den Behörden"
Dienstag = TÜV-Tag
Frohe Ostern.
PS an die Südstaatler: Wie sieht es mit einem kleinen, gemeinsamen Ausritt am nächsten WE aus
wenn ich das richtig sehe sind die eintragungen trotzdem nicht korrekt ...
also die acco/tt beschränkung bezieht sich auf ziff. 20/21 und die beschränkung auf gleiche reifentypen vorne und hinten bezieht sich auf die alternativ bereifung (gleicher größe ;o) in ziff. 22/23 (nicht 20-23)... das mußt du dann aber auch dem prüfer beim nächsten termin erst mal verdeutlichen .... die beschgränkung ganz zu streichen ist sicher der eindeutigere weg
so sehe ich das auch! Der BY-Prüfer puhlt wohl auch mit dem großen Fußzeh in der Nase! Ich mußte das mehrmals ganz langsam lesen, um dahinterzukommen! Da sind die in HH cleverer: Streichen, feddich! Aber warum denn einfach, wenn´s auch umständlich geht!
Also meiner Meinung nach ist die Reifenbindung nicht ausgetragen ! Da steht nur zusätzlich, daß man z.B nicht vorn Dunlop und hinten Brigdestone fahren darf.
Ein nichtwohlwollender Geist könnte das zugegebenermaßen so interpretieren. Die "hamburger Lösung" ist bestimmt idiotensicherer (womit ich natürlich nicht auf Dich anspiele!!!).
In Bayern dauert halt Vieles etwas länger, aber immerhin: Ein erster Schritt ist getan.