Ich interpretiere das so: In der 4. Zeile steht: Ziff. 20-23: Vorne und hinten nur Reifen eines Herstellers und Typs zuässig.
Also nur Metzeler oder nur Michelin oder sonstwas! Und gleiche Größe wie Orischinalbereifung.
Aber das ist schon sehr mißverständlich, diese Eintragung! Was haben denn Andere hier für Einträge??? Ich werde nach den Feiertagen mal die alten Kollegen der Moppedstaffel fragen, da gibt es echte Fachleute! Und: das sind ja Diejenigen, welche die Kontrollen durchführen!!!!
Hier 14 Grad PLUS! Sonne scheint, aber bisken kühler Ostwind! Kann leeeeeiiider nicht, wg. Omma zu Besuch Sind aber froh, daß sie das vom letzten Jahr so gut überstanden hat
Autobahnpolizei Wiesbaden: Da hab ich eben angerufen:
Keine Moppedfahrer im Dienst, die Anwesenden (die mit den Dosen draußen rumfahren)konnten mir meine Frage ad hoc NICHT beantworten!! Also abwarten bis Dienstag! So klar und deutlich muß diese Eintragung sein!
Nun, nachdem ihr Euch da eure Birne verrenkt habt, darf ich als ehemaliger, langjähriger Mitarbeiter eines StVA´s meine Interpretation dazu geben. Wenn ich eine solche Eintragung vorgesetzt bekommen hätte, dann hätte ich es so interpretieren müssen, das in der Tat eine Markenbindung weiter besteht. Das Ganze aus folgendem Zusammenhang:
Ziff. 20 + 21 betrifft die herstellerseits aufgezogene Bereifung, 20 vorne, 21 hinten, so stehts oben ! Ziff. 22 + 23 betrifft die wahlweise herstellerseits freigegebene Bereifungsgröße.
Wenn nun in den Bemerkungen unten steht, das nur die Reifen der folgenden Hersteller freigegeben sind, und als solche eben Bridgestone und Dunlop drinne stehen, so hat das erstmal Bestand.
Wenn jetzt die Herren vom TüV dann noch dazu schreiben, das unter Ziff. 20 - 23, also sowohl bei der originalen als auch der wahlweisen Bereifung nur ein Reifenpaar eines Herstellers und Typs freigegeben ist, dann bedeutet das nur, das vorne und hinten der gleiche Typ drauf sein muß. Und der ist eben vom gleichen Hersteller. Und als solche sind eben nur Bridgestone und Dunlop zugelassen.
IMHO hätte der TÜV wie folgt eintragen müssen: "Ziff. 22+23 (also wahlweise) auch zugelassen vuh Reifen eines anderen Herstellers, vuh nur gleichen Typs, Prüfnr. xy...." .
Oder aber, wie bei Jörg, die Bindung eben austragen.
Dem Leben isses egal, wie tot du dich stellst !! U- W mit der Fgnr 1291
Noch eine Meinung: Ich habe gerade mit Koll. der Motorradstaffel -das sind Diejenigen, welche Verkehrskontrollen machen!-gesprochen und das Prob. geschildert!
Die sehen das so:
Wenn die aufgezogenen Reifen (ich sag mal Michelin) der eingetragenen Größe entsprechen und v.u.h. vom gleichen Hersteller sind und die Freigabe des Reifenherstellers für das bestimmte Motorrad -also hier für die -W- hat = zulässig! Freigabebescheinigung jedoch mitführen!
Meinte der Kollege, warum der TÜVler nicht die Reifenbindung komplett wie bei Jörg ausgetragen hatte! Und noch was meinte er: Jeden Tag bei Moppedkontrollen chaotische Zustände! Fährt privat ne BMW 1100 GS-------------------- dies ist ein kostenloser Service von ----------
In Antwort auf: die Freigabe des Reifenherstellers für das bestimmte Motorrad -also hier für die -W- hat
... und da hamwers schon wieder, wenn er die Freigabe des Reifenherstellers hat, isses so oder so kein Problem.
So wie es jetzt da steht, wars m.E. für die Katz. Ich würde nochmal dahin gehen und auf eine eindeutige Formulierung oder die Streichung der Markenbindung bestehen.
Dem Leben isses egal, wie tot du dich stellst !! U- W mit der Fgnr 1291
Der Herr L. hat seinen Fehler dann auch gleich eingesehen, ihn auf seine Schreibdamen geschoben - und macht mir eine neue Eintragung Natürlich kostenlos
In Antwort auf: und macht mir eine neue Eintragung
Ich weiß ja nicht, wie empfindlich der Herr L. ist. Aber vielleicht würde es seinen "Schreibdamen" helfen, wenn Du das "hamburger Modell" als Muster ausdruckst und mitnimmst.
(Möglicherweise renne ich da offene Türen ein und Du hast das Muster schon druckfrisch in der Hand )
Ich hatte das "Hamburger-Modell" und das "Hum-Modell" mit der Koni Eintragung als Muster eingereicht. Trotzdem...........................................
Unabhängig von dem Fehler machte der Herr L. einen recht netten, kompetenten Eindruck. Er hat sich entschuldigt und meinte zum Thema Reifenfreigabe: "Da die W nicht so schnell fährt ist das sowieso kein Problem!"