das ist natürlich ein gau. aber ich habs beim küs eintragen lassen!!!!!!!!!!! die dürfen das sogar machen, und tun es auch! war wesentlich billiger als beim tüv!!!!
Wer kennt sich denn in der Juristerei aus?Es ist ja bekannt,das sich Versicherungen vor ihrer Zahlungsverpflichtung gern drücken,aber müßten die dann nicht nachweisen das der Schaden auf Grund der besseren Federn eingetreten ist? Und wie will der Schwachverständige bei der Abnahme denn beurteilen das da nun die Wirth oder sonstwas Federn drin sind,schraubt der die Kappen ab und guckt `rein?
die wahrscheinlichkeit das das überhaupt auffällt halte ich für extrem gering, der nachweiß das das ursächlich war muß geführt werden, was jadoch schwer fallen dürfte da die federn ja ein gutachten haben ... das schlimmste was auf einen zukommen dürfte ist ein busgeldverfahren wegen verstoßes gegen die stvzo
lieber 3 sec. ein Angsthase als ein Leben lang tot
einen Unfall möchte selbstverständlich keiner. Es ist aber usus bei Personenschäden und/oder ungeklärter Unfallursache das Auto/Motorrad genauer unter die Lupe zu nehmen, speziell wenns um mehr Kohle geht. Bei nicht eingetragenen Umbauten ist ja zuerst mal die ABE erloschen ......
Duck Dunn P.S. n`Tipp an alle Umbauwütigen: Bruno trägt mir grad in Hildburghausen meine kompletten Umbauten (Ihr wißt ja, Cafe Racer) ein. Meine bella maccina ist allerdings in München. So muss das mim TÜV laufen.
Soweit ich weiß, ist die Beweislast leider anders herum geregelt: Du musst beweisen, dass der Unfall NICHT ursächlich durch die Veränderung zustande kam. Wird oft im Zusammenhang mit der Entdrosselung von A1-Moppeds (80 km/h - die Drosseln sind wirklich 'ne Schande, ich hab die an der Enduro meiner Tochter auch rausgebaut) diskutiert.
Hier ein Auszug von einer RA-Seite, hier ging's um die Entdrosselung einer R1, die wegen günstigerer Versicherungstarife auf 98 PS gedrosselt war:
...Es stellt sich in dem oben geschilderten Fall jedoch zusätzlich die Frage, ob denn die Entdrosselung überhaupt einen Einfluß auf den Verkehrsunfall gehabt hatte. Mit anderen Worten: War die Leistungssteigerung bzw. die Gefahrerhöhung überhaupt ursächlich dafür, daß Brause das Mütterchen auf dem Zebrastreifen angefahren hat? Hier fangen Brauses Probleme dann richtig an. Der Versicherer muß dem Versicherungsnehmer neben dessen Verschulden noch nachweisen, daß sich die Gefahr erhöht hat. Nichts einfacher als das, dafür gibt es z.B. Rollenprüfstände, die die Leistung messen, schon fast an jeder Straßenecke.
Für die Nicht-Ursächlichkeit hingegen trägt Brause die Beweislast. Brause muß hieb- und stichfest nachweisen, daß der eingetretene Schaden eben nicht durch die Leistungserhöhung eingetreten ist. Wenn die Entdrosselung auch nur eine Kleinigkeit mitursächlich war, hat Brause Pech gehabt. In dem oben beschriebenen Fall wird Brause elende Schwierigkeiten haben, diesen sogenannten Kausalitätsgegenbeweis zu führen.
Zitat Ende. Schade, dass wir hier kein Harley-Forum sind - da gäbe es massenhaft Rechtsanwälte -Dieter
Mal ehrlich, wer sich darüber auch noch Gedanken macht über ein paar Federn (ich hab die schon offen gesehen), die keiner sieht und auch keiner wirklich unterscheiden kann, der soll halt bittschön original fahren.