Wir hatten es ja schon in anderen Beiträgen: Wenn man die HU überzieht, begeht man ab dem dritten Monat eine Ordnungswidrigkeit. Und zwar auch dann, wenn das Fahrzeug zugelassen aber nicht benutzt auf privatem Grund steht. Durch den digitalen Abgleich zwischen Prüforganisationen und KBA kann es also durchaus zur Anzeige kommen. Dies ist wohl in jüngster Vergangenheit mehrfach vorgekommen. Inzwischen wird das Thema auch beim parlamentarischen Arbeitskreis behandelt. Hier ein Auszug aus dem Protokoll vom 13.3.2026:
Auswirkungen des automatisierten HU-Abgleichs von xxxxxxxxxx, PAK-Vorstand a.D.: Dieses Thema habe ich bereits im Rundschreiben vom 01.02.2026 aufgeworfen, allerdings ohne eine Reaktion darauf. Inzwischen sind lt. Herrn xxxxxx Fälle aufgetreten, in welchen Halter angeschrieben und um HU-Fristeinhaltung unter Strafandrohung aufgefordert wurden. Dies ermöglicht der automatisierte Abgleich zwischen den Zulassungsbehörden und dem KBA. Das Problem ist, daß eine HU-Pflicht auch dann besteht, wenn das Fahrzeug nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt. Davon betroffen sind Fahrzeuge (auch Sammlungen) bei denen beispielsweise das DIN-Kennzeichen erhalten oder der Versicherungsschutz (bzw. -prämie) dauerhaft aufrechterhalten werden soll. Der automatisierte Abgleich ist auch dann möglich, wenn das Fahrzeug vor Einführung dieser Möglichkeit 2017 keine gültige HU mehr hatte. Es wird nun der Lösungsansatz verfolgt, den §29 StVZO insoweit zu ändern, daß dieser um einen Abgrenzungstatbestand zum Inverkehrbringen im öffentlichen Straßenraum ergänzt wird.
Die Ordnungswidrigkeit: Überziehung von 2 bis 4 Monate: 15 € Verwarnungsgeld. Mehr als 4 bis 8 Monate: 25 € Verwarnungsgeld. Mehr als 8 Monate: 60 € Bußgeld (zzgl. Gebühren und Auslagen, insgesamt ca. 88,50 €) und 1 Punkt in Flensburg
Kostenfrei bleibt das Überziehen also nur im ersten Monat nach der Fälligkeit.
den Punkt habe ich übrigens schon kassiert, kann das also leider nur bestätigen.
Was war? Mein kleiner Anhänger, der nach der Hausrenovierung momentan kaum noch bis gar nicht mehr gebraucht wird, stand einfach nur so da, aber eben an der Straße. Und irgendwann ist irgendwem mal aufgefallen, dass der TÜV längst abgelaufen war.
Der Anhänger ist ohne Mängel sofort durch den TÜV gekommen. Ich kriege jetzt vom TÜV immer eine E-Mail, wenn wieder was ansteht.
Das kann man noch besser machen, indem man ältere Fahrzeuge jährlich zur HU schickt. Ruck zuck ist dann der eine oder andere Sammler wegen zu vieler Punkte den Lappen los. Und das ganz ohne dafür gefahren zu sein.
öffentlicher Raum ist alles, was nicht abgesperrt ist, auch wenn es Privatgrund ist. Wenn das das "Fahrzeug" ganz offensichtlich nicht fahrbereit ist, weil z.B. auf einem Mäuerchen als Ausstellungsstück fest montiert, braucht es auch keinen TÜV.
Das Problem ist die Glaubhaftigkeit. Wenn das Fahrzeug da steht ohne TÜV und man damit fahren KÖNNTE, dann wird unterstellt, dass man das auch tut und nur behauptet, es sei abgestellt.
Auf dem Wohnzimerteppich braucht man keinen TÜV, aber vielleicht eine Ölauffangschale ?
Wännä, deine Vermutungen verwirren nur und sind zudem auch noch falsch. Ein Privatgrund ist natürlich kein öffentlicher Raum. Wie kommst du auf so was? Darum geht es auch nicht.
Ausschlaggebend ist einzig und allein die Zulassung. Ist ein Fahrzeug zugelassen, muss es nach derzeitiger Gesetzeslage alle zwei Jahre zur HU. Ganz egal, ob es auf der Straße steht oder ob du es mit ins Bett nimmst, auch egal, ob es kaputt ist oder nicht. Nur die Zulassung ist ausschlaggebend.
Da seit einigen Jahren die HU zentral erfasst wird, ist die Überprüfung im Gegensatz zu früher einfach geworden. "Glaubhaftigkeit" ist keine Gesetzesgrundlage.
Warum wird das nicht wie in CH (und evtl. anderen Ländern, was ich aber nicht weiß) gemacht, wo man als Halter zur MFK aufgeboten wird?!
Man kann den Termin in gewissen Grenzen noch selbst ändern oder anpassen, um Kollisionen zu vermeiden. Der Termin geht auf die Minute genau. Man findet sich auf dem großen Platz des Werkshofes ein, kann einfach sitzen bleiben, dann geht pünktlich auf die Minute das Tor auf, der Prüfer winkt freundlich "herein!", man fährt (am besten mit geöffneten Fenstern) hinein und befolgt die Anweisungen zur Lichtkontrolle (die der Prüfer nicht alleine bewerkstelligen kann). Dann steigt man aus, hat zum ersten Mal direkten "Feindkontakt" und wird in einen Warteraum gebeten, während der Prüfer den Rest der Kontrolle durchführt (Bremsen, Stoßdämpfer, Lenkung, Unterboden usw.). Nach zehn Minuten ist alles gemacht, der Prüfer kommt herein, überreicht den neuen, frisch ausgedruckten Fahrzeugschein und wünscht gute Fahrt. Rechnung kommt per Post oder – falls man dies im E-Banking aktiviert hat – bequem als E-Rechnung.
Einfacher und effektiver geht nicht (es braucht auch keine hässliche Plakette).
Zitat von Falcone im Beitrag #11Ist ein Fahrzeug zugelassen, muss es nach derzeitiger Gesetzeslage alle zwei Jahre zur HU
und damit kann ich gut leben, weil es eine klare und eindeutige Ansage ist, die keinen Spielraum für Diskussionen offen lässt. Wer das Fahrzeug nur auf dem Wohnzimmerteppich bewundern oder nur in seinem Vorgarten MotoCross fahren möchte, kann es ja abmelden - womit dann ja auch HU erledigt wäre.
Wers nachlesen mag: §28 StVZO regelt die HU; §3 Fahrzeug-Zulassungsverordnung die Inbetriebnahme auf öffentlichen Straßen.
\Edit: "§28" war ein Tippfehler, Falcone hat Recht, es muss natürlich "§29" heißen!
Das ist deine persönliche Sichtweise, die aber Bedürfnisse anderer ausblendet. Angefangen vom Vorhalten eines kleinen Motorrades zum Herunterbringen der Versicherungsprozente über längere Auslandsaufenthalte bis hin zu Oldtimern, die unfreiwillig außer Gefecht gesetzt wurden und deren Reparatur sich hinzieht.
Ich denke, eine Regelung, nach der nur in den Verkehr gebrachte Fahrzeuge einen gültige HU nachweisen müssen, wäre realitätsnäher, bürokratieärmer und kundenfreundlicher.
Kurz: Befindet sich ein Fahrzeug in öffentlichem Verkehrsraum, muss es eine HU haben.
Das wäre logisch, nachvollziehbar und völlig ausreichend - und dem § 3 der FZV durchaus entsprechend.
Danke für den Hinweis auf den Tippfehler, habs korrigiert.
ich bin soweit bei Dir, als das Ganze tatsächlich recht bürokratisch anmutet und in den von Dir beschriebenen Fällen nicht sonderlich kundenfreundlich ist. Mit einem nicht gefahrenen Fahrzeug Versicherungsprozente herunterzubringen - na ja, Fahrerfahrung durch Nichtbenutzung? Ich weiß nicht... Für die beiden anderen Fälle gibt es ja die befristete Stilllegung (und ich behaupte nicht, dass dieses juristische Instrument komfortabel sei).
Pragmatisch ist Dein Argument nachvollziehbar, ich kann mir aber gut vorstellen, dass das bei "TÜV-Vermeidern" zu allen möglichen Diskussionen um "öffentlichen Verkehrsraum" führen würde. Aus dieser Sicht ist die klare Wenn-Dann-Argumentation des Gesetzgebers imho nachollziehbar (und ich muss hoffentlich nicht betonen, dass ich oftmals weniger als 150% von Legislative und Exekutive begeistert bin :-)).