Eine befristete Stilllegung im alten Sinne (früher bis zu 18 Monaten) gibt es nicht mehr. Entweder du meldest ab (vorübergehende Stilllegung, unbegrenzt) oder du legst endgültig still (Verschrottung etc). Darum geht es aber nicht. Es geht darum, eben genau diesen Aufwand einer Abmeldung und Wiederzulassung zu vermeiden, die ja auch mit dem Verlust des Kennzeichens einhergeht, das man nur begrenzt reservieren kann. Vor allem Oldtimerbesitzer mit Fahrzeugen, die noch ein altes DIN-Kennzeichen tragen, sind hier betroffen. Sicher eine Minderheit, aber all das wäre durch eine realitätsnähere Vorschrift vermeidbar.
Bislang war das ja auch kein Problem. Theoretisch hätte auch bisher schon jemand belangt werden können, der sein Fahrzeug zugelassen und mit abgelaufener HU in seiner Garage parkt, de facto ist das aber nur extrem selten passiert. Eine Ahndung bei Teilnahme im Straßenverkehr ist ja gerechtfertigt und geregelt. Daran will niemand rütteln. Blöd ist aber die neu entstandene Situation, dass durch die zentrale Erfassung der HU eine Ahndung leicht möglich wird, und zwar alleine und kostengünstig über einen Computer und ohne personenintensive Kontrollen im Verkehr. Es besteht zu befürchten, dass der Staat sich diese Einnahmequelle nicht entgehen lässt. Relativ harmlos wäre es ja, wenn im zweiten Monat der Überziehung ein Ordnungswidrigkeitsbescheid über 15 Euro ins Haus flattert, aber wer sagt denn, dass erst ab 80 Euro und einem Punkt in Flensburg gehandelt wird? Bislang war es ja so, dass du "erwischt" werden musstest. Jetzt kann man dich theoretisch digital belangen. Und dem Vernehmen nach geschieht das bereits.