Neben unserem Haus befindet sich ein unbebautes Grundstück, da der Besitzer dieses Grundstücks verstorben ist und die Erben im weit entfernten Hamburg wohnen, wird dies nicht mehr gepflegt.Dementsprechend hoch ist nun der Grasbewuchs.Eine Pflicht zum mähen des Grundstücks gibt es meines Wissens nicht. Ansich kein Problem, bis auf folgenden Punkt. Das Gras wird demnächst bei Sonne und Hitze trocken und sollte es dann warum auch immer zu einem Brand kommen, ist meine Frage, falls es dadurch zu Schäden an unserem Haus kommt, wer haftet dann dafür ?
ZitatDafür hast du eine Brandversicherung, soviel ich weiß zwangsweise.
Hallo Axel.
Wie kommst du zu dieser Annahme? Die ist doch meist in der (freiwilligen) Gebäude- und Hausratversicherung enthalten. Eine Pflicht gibt es meines Wissens nicht.
ZitatDas Gras wird demnächst bei Sonne und Hitze trocken und sollte es dann warum auch immer zu einem Brand kommen, ist meine Frage, falls es dadurch zu Schäden an unserem Haus kommt, wer haftet dann dafür ?
Eigentlich bist du dafür verantwortlich, das auf deinem Grundstück nichts passieren kann. Z.B.indem du keine brennbaren Gegenstände zum Nachbarn hin lagerst. Ansonsten ist das halt ein Lebensrisiko. Du könntest auch die Besitzer auf deine Befürchtungen aufmerksam machen. Ich würde wahrscheinlich, wenn ich deine Befürchtungen hätte, das Gras einfach selbst zumindest an der Grundstücksgrenze mähen. Da wird sicher niemand etwas dagegen haben.
Wie kommst du zu dieser Annahme? Die ist doch meist in der (freiwilligen) Gebäude- und Hausratversicherung enthalten. Eine Pflicht gibt es meines Wissens nicht.
Das war früher die allererste Versicherung, die man vor oder beim Bau abschließen musste. Historisch gewachsen.
Jeder ist nur für sein Grundstück verantwortlich. Fällt dein Baum auf Nachbars Grundstück, ist seine Versicherung zahlungspflichtig. Fliegt eine Dachpfanne deines Hauses auf das Auto auf dem Nachbargrundstück, muss die Nachbarsversicherung das zahlen... Hatte ich alles schon.
S einfach ist es aber nicht. Das gilt allenfalls für höhere Gewalt. Denn da gibt es die Verkehrssicherungspflicht. Und so ist es auch bei dem dürren Gras: Wenn für den Grundstückbesitzer erkennbar ist, dass eine Brandgefahr besteht, z.B. durch längere Trockenheit, haftet er, wenn es brennt.