mal eine Frage zum E-Prüfzeichen, soweit ich das verstanden habe, dürfen Teile, die ein E-Prüfzeichen aufweisen an einem Fahrzeug verbaut werden, ohne daß diese eine ABE haben bzw. eingetragen werden müssen und das europaweit. Bei Zubehörspiegeln kommt es aber immer wieder vor, daß diese nicht den deutschen Vorschriften entsprechen und zu klein sind. Wieso haben die dann ein E-Prüfzeichen, bzw. warum darf man die dann nicht anbauen?
Maggi
-- Blog Ich springe hoch, ich springe weit, warum auch nicht, ich hab' ja Zeit. Frei nach H.E.
Zitat"Was du beim Kauf von neuen Rückspiegeln unbedingt beachten solltest: Aktuelle Motorräder haben in der Regel eine EG-Typengenehmigung (siehe hierzu Eintrag im Fahrzeugbrief, Spalte „K“. Die Nummer beginnt mit einem „e“). Bei diesen Motorrädern dürfen ausschließlich Spiegel mit E-Prüfzeichen montiert werden. Wenn der Spiegel mit einem Prüfzeichen versehen ist, stimmt auch die geforderte Größe von 69 cm² und er ist somit zugelassen. Fahrzeuge, die vor dem 17.06.2003 erstmalig zugelassen worden sind, haben meistens keine EG-Typengenehmigung (siehe hierzu im neuen Fahrzeugbrief, Spalte „K“ oder bei älteren Briefen S. 4). Bei diesen Motorrädern ist auch eine Spiegelfläche von 60 cm² ausreichend."
Der "gelbe Mann" kopiert alles !! Auch auf Spiegel die den Vorschriften nicht entsprechen. Immer erst schlau machen was sein darf und was nicht. Also E Nummer ist nicht geich E Nummer !!
"Gesendet von einem C-64 mit DOS1.0 auf Breitband-UKW"
ZitatAm besten auf das E-Prüfzeichen achten. Wenn der Rückspiegel dieses Zeichen trägt, hat er die nach EG-Recht geforderte Mindestgröße von 69 cm2 oder mehr.
Nee, eigentlich nicht, ich hatte nur mal so eine Folge von "Achtung Kontrolle" gesehen, da wurden Spiegel mit E-Prüfzeichen bemängelt, weil sie zu klein waren.
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