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Dieses Thema hat 21 Antworten
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 W650/W800 Technik Bereich
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PepPatty Offline




Beiträge: 8.741

15.06.2023 00:16
#16 RE: Reifenfreigabe HEIDENAU hinten Antworten

Vooorsicht, gaaaanz dünnes Eis….

Grüße PepPatty

Lonzoglunz Offline




Beiträge: 41

15.06.2023 16:53
#17 RE: Reifenfreigabe HEIDENAU hinten Antworten

Ja, ja Falcone ist ja gut......
Nachdem ich ein wenig später in der Datenbank gestöbert habe, fand ich dann auch den Artikel " Beurteilung von Rad-/ Reifenkombinationen an Krafträdern".
Der besagt im Grunde nichts anderes als der Eintrag in der Homepage von Heidenau.

Nothing for ungood !

Lonzoglunz

Wer nicht mit der Zeit geht, geht mit der Zeit.
Wer nichts weiß, muss alles glauben.

tom_s Offline




Beiträge: 6.238

25.06.2023 18:15
#18 RE: Reifenfreigabe HEIDENAU hinten Antworten

Moin,
ich frage ja selten nach Reifen, zumindest was meine Ws angeht.
Aber heute habe ich doch mal eine Frage.

In den Papieren meines W800-Gespanns ist unter #15.1. nichts eingetragen, unter #15.2. 145/65 R15 72T

Unter #22 wo die ganzen Umbauten eingetragen sind, steht "15.1 Dunlop TT100GP*15.2 Dunlop TT100GP"

Ich fahre seit Jahren vorne unterschiedlichste Reifen, aktuell ist da ein Mitas Eß7 drauf, der aber nach 6000km fertig ist.

Nun bin ich im Juli in Hildburghausen und will mir den K28 4.00-19 montieren lassen.
Der ist als 4 Zoll zwar einen Hauch zu breit, wird aber von anderen Kollegen auch auf der W problemlos gefahren.

Wenn ich die Diskussion um die aktuelle Reifenregelung verfolge stellt sich mir folgende Frage.

Da bei mir für das Vorderrad keine Spezifikationen sondern unter #20 nur ein Reifenname (ohne weitere Daten) eingetragen ist, kann doch eigentlich niemand bemängeln, wenn ich den 4 Zoll Reifen montiere. Es steht ja nirgends, dass es eigentlich ein 100/19 sein müsste.
Den TT100GP gibt es zudem in unterschiedlichsten Dimensionen, da kann doch eigentlich kein Prüfer einen Zahlenwert raus lesen?

Mir geht es um die Interpretation meiner speziellen Situation, wobei ich keine Bedenken habe, dass der Reifen beim gleichzeitigen Dekra-Termin in Hibu durch geht.

Ich hoffe, ich konnte meine Frage verständlich formulieren.



Gruß
Thomas


Falcone Offline




Beiträge: 113.825

25.06.2023 19:50
#19 RE: Reifenfreigabe HEIDENAU hinten Antworten

Nun ja, das ist jetzt nicht so einfach. So richtig gut hat der Prüfer nicht gearbeitet.
15.1 ist das Vorderrad, 15.2 ist das Hinterrad.
15.3 ist bei einem sechsrädrigen Fahrzeug eigentlich für die dritte Achse vorgesehen. An Gespanne hat wahrscheinlich niemand gedacht.
Man kann dem Prüfer jetzt zugutehalten, dass er von vorne nach hinten die Achsen durchgezählt hat und deswegen bei 15.2 das Seitenwagenrad eingetragen hat.
Dann hätten die beiden Eintragungen unter 22 sich eigentlich auf 15.1 und 15.3 beziehen müssen. Oder er hat sich gedacht, Hinterrad und Seitenwagen ergeben eine Achse, dann würde es in etwa stimmen, dass es unter 15.2 zwei Eintragungen gibt.
Das Ganze wär nicht dramatisch, wenn unter 22 nicht der Reifentyp festgelegt worden wäre, sondern die Reifengröße - wie es korrekt hätte sein müssen.
Genaugenommen könntest du jetzt jede beliebige Größe des TT100 montieren (was natürlich Quatsch ist).

Da ich aber davon ausgehe, dass auch keine Verkehrskontrolle sich mit so etwas auskennt, würde ich einfach montieren, was dir vorschwebt. Idealerweise lässt du aber die optimale(n) Größe(n) noch eintragen. Das kann doch auch bei Dötsch geschehen, oder?

Würdest du bei 100/90-19 und 130/80-18 (egal welcher Hersteller) bleiben, hättest du keine Probleme, weil diese Größe ja der ABE entspricht.

Grüße
Falcone

Maggi Offline




Beiträge: 48.781

25.06.2023 20:57
#20 RE: Reifenfreigabe HEIDENAU hinten Antworten

Lässt sich die Reifenbindung beim Gespann nicht komplett austragen, das macht doch auch irgendwie keinen Sinn beim Gespann?

--
Blog
Ich springe hoch, ich springe weit,
warum auch nicht, ich hab' ja Zeit.
Frei nach H.E.

Falcone Offline




Beiträge: 113.825

26.06.2023 09:28
#21 RE: Reifenfreigabe HEIDENAU hinten Antworten

Reifenbindung gibt es ja nicht mehr. Aber korrekterweise müsste eine Größe eingetragen sein. Hier hat der Prüfer einen Fehler gemacht. Er kann auch mehrere Größen eintragen - vorne z.b. 4.00-19 und 100/90-19. Einmal unter 15.1 und einmal unter 22 mit Bezug auf 15.1. Was beachtet werden muss, ist der Geschwindigkeitsindex. Der darf nicht mehr auftauchen!! Oder zumindest sollte er nicht höher als Q sein. T auf dem Seitenwagen ist absolut unsinnig, oder hat der Prüfer geglaubt, das Gespann läuft 190 km/h?

Grüße
Falcone

tom_s Offline




Beiträge: 6.238

26.06.2023 11:56
#22 RE: Reifenfreigabe HEIDENAU hinten Antworten

Moin,

Martin, Du bist einfach ein zu netter Mensch, Du vermutest bei den Menschen immer eine gute Absicht.

Die Geschichte dieser "Leerstelle" unter 15.1 ist eine andere, eher peinliche.
"Damals", als ich das Gespann über die Bündelungsbehörde und dann bei der hiesigen Zulassung angemeldet habe, hat die Zulassung einfach einen Fehler gemacht und an der Stelle 15.2 den 130/80-18 stehen lassen. Zusätzlich aber den 145/65-15 eingetragen. 15.2 betrifft hier schon das Hinterrad. Die (identische) Bereifung für den Beiwagen steht im Fließtext unter #22. Unter 15.1 stand damals glaube ich noch der originale 100/10-19 drin.

Gemerkt hat das keiner, bis ich das erste Mal beim TÜV war und sich die Prüfer über die beiden Eintragungen amüsiert haben.
Ich bin also wieder zur Zulassung, wo letztlich die fehlerhafte Eintragung entstanden ist.
Da aber ein Amt keine Fehler macht, hat die Sachbearbeiterin dann etwas angepisst beide Original-Eintragungen entfernt und nur bei #15.2 den 145/65-15 eingetragen.
Ich habe nicht widersprochen und seitdem hat auch kein Prüfer mehr etwas gesagt.

Von der namentlichen Erwähnung des Dunlop TT100 unter #22/#15.1 habe ich also keine Eintragung das Vorderrad betreffend.



Gruß
Thomas


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