Guten Morgen, wir haben eine vietnamesische Bekannte die den Motorradführerschein angeblich wegen ihrer Größe (150cm) nicht machen kann. Ist da was dran? Ich kann mir das beim besten Willen nicht vorstellen.
Soweit ich weiß, gibt es keine Mindestgrösse zum Erwerb des Motorradführerscheins. Allerdings gibt es ja wohl irgendwo allgemeine Regelungen zur Frage der Geeignetheit zum Erwerb (Sehfähigkeit usw). Möglicherweise hängt die Aussage (von der Fahrschule?) damit zusammen.
Im Bezug auf den PKW-Führerschein scheint das tatsächlich der Fall zu sein. Begründung hierfür ist, dass für eine kleine Person z.B. Pedale zu weit entfernt seien, die Sicht eingeschränkt sei etc. und dadürch die Verkehrssicherheit gefährdet ist. Siehe hier z.B. https://www.bussgeldkatalog.org/fahrschu...kleinwuechsige/ Lösung dafür ist der entsprechnde Umbau des Privatfahrzeugs und ein ärztliches Gutachten zur Fahrtauglichkeit.
Im Bezug auf das Motorrad macht diese Argumentation natürlich nur bedingt Sinn, könnte der Betroffene ja einfach ein kleines, passendes Motorrad fahren. Ich befürchte aber, dass "Sinn" in dieser Regelung zu viel verlangt ist...
Hat sie diese Information von der Führerscheinbehörde oder von einem Fahrlehrer? Erst wenn die Behörde den Führerschein begründet schriftlich ablehnt, ist an der Sache was dran. Und selbst dann kann der Führerschein noch begrenzt werden auf Motorräder mit einer Höchst-Sitzhöhe. In Vietnam fahren ja auch andere kleinere Menschen Motorrad Möglicherweise hat ja nur der Fahrlehrer gesagt, bei ihm könne sie den Führerschein nicht machen, weil er kein Motorrad hat, das niedrig genug ist. Aber man kann den Führerschein auf seinem eigenen Motorrad machen, haben meine Töchter auch gemacht. Das muss aber dann über eine Mindestleistung verfügen.
Es gibt Menschen ohne Beine und verkürzten Armen die mit umgebauten Fahrzeugen fahren dürfen. Ich kann mir nicht vorstellen das man wegen 1,50 Größe den Führerschein nicht machen darf.