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Dieses Thema hat 20 Antworten
und wurde 1.119 mal aufgerufen
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Zyklop Offline




Beiträge: 2.521

02.03.2020 14:51
Radarwarner u. Blitzer-Apps (14.2.2020) Antworten

Fahrzeugführer, die derartige Apps illegal während des Fahrens verwenden, können sich dementsprechend auf 75 Euro Bußgeld und einen Punkt in Flensburg einstellen. Gleiches gilt auch für die Nutzung von Navigationsgeräten mit Radarwarnfunktion: https://www.tz.de/auto/blitzer-apps-illegal-bundesrat-stvo-flensburg-punkte-bussgeldkatalog-radarwarner-stoersender-zr-13560603.html

Die neue Regelung bezieht sich ausdrücklich auf den Fahrzeugführer. Beifahrer werden im Text nicht erwähnt.

Falcone Offline




Beiträge: 113.819

02.03.2020 15:33
#2 RE: Radarwarner u. Blitzer-Apps (14.2.2020) Antworten

Aber das ist doch nicht wirklich neu, oder? Oder hat sich da was an der Höhe des Bußgeldes geändert?

Grüße
Falcone

uwe.z Offline



Beiträge: 1.992

02.03.2020 17:16
#3 RE: Radarwarner u. Blitzer-Apps (14.2.2020) Antworten

wenn es so wäre , das nur da geblitzt wird wo es um die reine verkehrssicherheit ( schulen , kkh usw. ) geht dürften die apps und navis keine staatsdiener stören .zumal da ja fast jeder eh vernünftig fährt .
aber da es ja nur um reine abzocke geht , und die zu erwartende kohle ja bereits fest im steuersack verplant ist , sind solch warngeräte natürlich ein dorn im auge der steuerknechte .
ich find das nur zum kotzen !

NobbiBochum Offline



Beiträge: 2.387

02.03.2020 17:19
#4 RE: Radarwarner u. Blitzer-Apps (14.2.2020) Antworten

Man kann sich auch einfach an die Vorgaben halten....

der W Jörg Offline




Beiträge: 30.899

02.03.2020 17:23
#5 RE: Radarwarner u. Blitzer-Apps (14.2.2020) Antworten

Zitat von uwe.z im Beitrag #3
steuerknechte .
ich find das nur zum kotzen !



oh, ein C4 2.0

versteckte Geschwindigkeitsbegrenzungsschilder sind extrem selten - pro einmal geblitzt werden ist man garantiert 100x kostenfrei zu schnell gewesen und davongekommen - ich denke die Quote ist sogar noch sehr moderat angesetzt - und last but not least wer sich an die vorgaben hält wird nie geblitz - hier 100% kostenlos, andere lassen sich so einen Tipp teuer bezahlen - siehe Mails mit "nie mehr geblitzt" oder ähnlichem im Betreff

 



ich bin Motorradfahrer, kein Motorradposer.
Bruno, für immer in unseren Herzen

Falcone Offline




Beiträge: 113.819

02.03.2020 18:28
#6 RE: Radarwarner u. Blitzer-Apps (14.2.2020) und neue Bußgelder Antworten

Wie es die Umstellung von 18 auf 8 Punkte gab, hieß es, dass nur noch Vergehen mit Punkten geahndet werden sollen, die in direktem Zusammenhang mit der Verkehrssicherheit stehen. Leider ist Verkehrssicherheit ein sehr vager Begriff und der wird jetzt langsam immer enger gefasst. Das ärgert mich schon.
Bei den doch recht beachtlichen Verschärfungen der Strafen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen kann man den Zusammenhang noch erkennen, beim Vorhandensein eines Blitzwarners aber meiner Meinung nach nicht.

Hier übrigens die aktuelle Tabelle für Innerorts.

... bis 10 km/h -- 30 €
... 11 - 15 km/h - 50 €
... 16 - 20 km/h - 70 € - 1 Punkt
... 21 - 25 km/h - 80 € - 2 Punkte - 1 Monat Fahrverbot
... 26 - 30 km/h - 100 € - 2 Punkte - 1 Monat Fahrverbot
... 31 - 40 km/h - 160 € - 2 Punkte - 1 Monat Fahrverbot
... 41 - 50 km/h - 200 € - 2 Punkte - 1 Monat Fahrverbot
... 51 - 60 km/h - 280 € - 2 Punkte - 2 Monate Fahrverbot
... 61 - 70 km/h - 480 € - 2 Punkte - 3 Monate Fahrverbot
... über 70 km/h - 680 € - 2 Punkte - 3 Monate

Tempo 30 Zone übersehen und mit sicher geglaubten 52 km unterwegs = 1 Monat Fahrverbot. Solte nicht passieren, ist aber schon ganz schön blöd.

Grüße
Falcone

Luja-sog-i Offline



Beiträge: 16.357

02.03.2020 18:34
#7 RE: Radarwarner u. Blitzer-Apps (14.2.2020) und neue Bußgelder Antworten

Warum nur ist der Verkauf/Kauf der Radarwarner -an dem der Staat mitverdient- erlaubt, die Nutzung dann allerdings verboten?



Gruß
Monti

„Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen.“ Loriot

Caboose Offline




Beiträge: 12.895

02.03.2020 18:42
#8 RE: Radarwarner u. Blitzer-Apps (14.2.2020) und neue Bußgelder Antworten

Man muss nur das 11. Gebot beachten
oder das Limit einhalten.

Irgendwann übersehe ich mal solch
ein Schild und dann sagt's "Plutsch".

Zahle und sei freundlich.

Gruß, Caboose

Falcone Offline




Beiträge: 113.819

02.03.2020 18:57
#9 RE: Radarwarner u. Blitzer-Apps (14.2.2020) und neue Bußgelder Antworten

So sehe ich das ja auch. Solange es beim zahlen bleibt. Bei einem Punkt fange ich schon an, nach meinem Hintern Ausschau zu halten und bei einem Fahrverbot beiß ich mir dann in denselben. Ich hoffe, ich muss das nicht mal erleben.

Grüße
Falcone

uwe.z Offline



Beiträge: 1.992

02.03.2020 19:27
#10 RE: Radarwarner u. Blitzer-Apps (14.2.2020) und neue Bußgelder Antworten

hat nix mit c4.2 zu tun .
ich find nur das man entweder zur verkehrssicherheit an best. stellen berechtigt blitz !
und nicht die " verkehrssicherheit " als deckmantel für blankes abkassieren benutzt . und darauf läuft es immer mehr hinaus .

selbst erlebt , km. langer ort und nach dem letzten haus , strauch , vogelhäuschen weit und breit nix mehr . aber noch gut 150m bis zum ortsausgangsschild , und genau davor blitzt es regelmäßig . scheiß egal für die verkehrssicherheit ob du da 50 oder 65 fährst , aber nicht scheiß egal fürn steuersack .

bevor die moralapostel hier wieder sturm laufen , ja man muß bis dahin 50 fahren weil es so vorgeschrieben . aber was macht es für einen sinn ?
und ich für mich hab einfach immer öfters die nase voll von all den sinnfreien reglementierungen und auch von den immer zu allem unsinn ja+ahmen sagern!

und mal als überlegung : jeder der regelmäßig fährt wird auch mal abgelenkt , schaut sich nebenbei mal die gegen an usw. glotzt also nicht permanent auf den tacho .wer jetzt nein sagt , belügt sich selbst . wenn da dann das navy oder die app " alarm " gibt weil man etwas zu schnell ist trägt das mehr zur verkehrsicherheit bei als die verbietung deren nutzung .

Grisi Offline




Beiträge: 1.392

02.03.2020 19:32
#11 RE: Radarwarner u. Blitzer-Apps (14.2.2020) und neue Bußgelder Antworten

......Bei einem Punkt fange ich schon an, nach meinem Hintern Ausschau zu halten...

solltest du besser nicht machen, sonst folgt der 2. . bestimmt

Innerorts sind 50 absolut angebracht, da denke ich, ein jeder von uns Verkehrsteilnahmefuzzis sollte diese Begrenzung zu unser allen Wohl stringent einhalten.

Ausserorts ist meine Einsicht aber zugebener Maßen teilweise eingeschränkt

Das aller wichtigste bei der Verkehrsteilnahme ist und bleibt aber die Aufmerksamkeit für das eigene Tun und das Mitdenken für die anderen V-Fuzzis. Leider hapert es damit bei vielen

Grüße
Grisi

Caboose Offline




Beiträge: 12.895

02.03.2020 19:49
#12 RE: Radarwarner u. Blitzer-Apps (14.2.2020) und neue Bußgelder Antworten

@uwe.z

Solche Stellen, an denen nur geblitzt wird,
um die Kasse zu füllen, kennt wohl jeder.

Ich finde es einfach schön, solche Maßnahmen
ins Leere laufen zu lassen.

Aber leider gibt es immer (noch) viel zu viele,
die bei den Kommunen usw. die Kassen klingeln
lassen.

Seid bös zu ihnen, fahrt vorschriftsmäßig!

Gruß, Caboose

Sprinter7 Offline




Beiträge: 3.292

02.03.2020 22:42
#13 RE: Radarwarner u. Blitzer-Apps (14.2.2020) und neue Bußgelder Antworten

Meine neue Navi-App "here we go" (übrigens gratis) zeigt nicht nur die jeweilige Geschwindigkeitsbegrenzung, resp. die jeweils erlaubte Geschwindigkeit an, sondern piepst sogar, wenn sie überschritten ist.
Legal, aber dennoch sehr effektiv!

Gruß!
Sprinter

Hobby Offline




Beiträge: 42.406

03.03.2020 06:35
#14 RE: Radarwarner u. Blitzer-Apps (14.2.2020) und neue Bußgelder Antworten

Zitat
die jeweils erlaubte Geschwindigkeit



Die stimmt aber meiner Erfahrung nach zu 30-40% nicht !!

.
.
Gruß Hobby

Luja-sog-i Offline



Beiträge: 16.357

03.03.2020 06:38
#15 RE: Radarwarner u. Blitzer-Apps (14.2.2020) und neue Bußgelder Antworten

Letzt blitzten sie auf der Landstrasse aus einem Walde, davon wusste ich, fuhr dann mit entsprechend niedriger Geschwindigkeit an ihnen vorbei.
Um die hinter mir fahrenden Verkehrsteilnehmer vor dem "Unmöglichen" zu bewahren, so bremste ich "stotternd" vor dem Blitzer ab.

Leider scherte aus der hinter mir fahrenden "Kolonne" ein Fahrzeug auf die linke Strassenseite und überholte mit überhöhter Geschwindigkeit. Justament als ich in Höhe des Blitzers war, löste dieser aus, da der Überholende links neben mir vorbeifuhr.

Vielleicht hat er Glück, die Aufnahme zeigt beide Fahrzeuge oder er befand sich in meinem "Schatten" und ist damit wohl nicht als "Beweis" für eine "ominöse Strafe" des modernen Raubrittertums gültig. Sollte ich ein "Anschreiben der Raubritter" erhalten, dann hätte ich für diesen Fall das Kennzeichen des Überholenden, das Kennzeichen und den Namen des direkt hinter mir gefahrenen Fahrzeugs mit Fahrer als Zeugen!
Der war mir im Übrigen sehr dankbar, daß ich in dieser Form abbremste und er so nicht mit überhöhter Geschwindigkeit in die Falle gefahren ist. An der nächsten Kreuzung haben wir die Namen ausgetauscht, für den Fall, daß ich unberechtigter Weise von den Raubrittern belangt werden sollte.
Aber noch kam nix, bleibt hoffentlich dabei...


Gruß
Monti

„Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen.“ Loriot

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