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Dieses Thema hat 10 Antworten
und wurde 517 mal aufgerufen
 Motorrad
Brundi Offline



Beiträge: 33.312

07.10.2019 14:59
ABE Antworten

Wusstet ihr, dass ihr nur ein Teil mit ABE ans Mopped anbauen dürft, beim zweiten Teil müsst ihr schon beides eintragen lassen....?

Ich verlinke mal einen interessanten Fred aus einem anderen Forum. Das folgende Zitat stammt daraus:

Zitat
Die ABE bezieht sich ausschließlich auf den Einsatz an einem serienmäßigen Motorrad.
Baue ich zwei Teile mit ABE an, muss ich BEIDE eintragen.



Und hier der Link dazu.


Grüße
Brundi

Axel J Offline




Beiträge: 13.117

07.10.2019 18:00
#2 RE: ABE Antworten

Zitat von Brundi im Beitrag #1
Wusstet ihr, dass ihr nur ein Teil mit ABE ans Mopped anbauen dürft, beim zweiten Teil müsst ihr schon beides eintragen lassen....?


und was ist jetzt neu an deiner Meldung? War schon immer so.

Axel

Falcone Offline




Beiträge: 113.819

07.10.2019 18:07
#3 RE: ABE Antworten

Nein, das ist auch nicht richtig so. Sicherlich stehen in manchen ABE drin, dass sie für ein serienmäßiges Motorrad gilt. Baust du aber zwei Teile mit ABE an, die gegenseitig keinen Einfluss aufeinander haben, gelten auch beide ABE uneingeschränkt. Zum Beispiel hat eine Auspuff mit ABE keinen Einfluss auf einen Lenker mit ABE. Du darfst in deisem Falle beide Teile anbauen und beide ABE mitführen. Oder Stoßdämpfer mit ABE und Bremshebel mit ABE - beide stehen in keinerlei Wechselwirkung zueinander.
Beim Motorrad gibt es nur wenige Fälle, wo Teile eine ABE haben und sich gegenseitig beeinflussen.
Anders ist das z.B. beim Auto: Da gibt es z.B. ABE für Felgen mit Breitreifen und ABE für kleinere Lenkräder. Beides zusammen schließt sich oftmals aus.

Grüße
Falcone

Wisedrum Offline




Beiträge: 8.709

07.10.2019 18:11
#4 RE: ABE Antworten

Gut zu wissen, fing schon an zu überlegen, was ich mit ABEs alles an meine Karren geschraubt habe und ob mich dieser Hinweis betreffen würde.

Es kommt sich jedoch nichts ins Gehege, wirkt aufeinander oder schließt sich aus, also als paletti.

Wisedrum

Falcone Offline




Beiträge: 113.819

07.10.2019 18:21
#5 RE: ABE Antworten

Na ja, ich habe inzwischen auch mal die verschiedenen Aussagen dazu im Internet angeschaut und bin mir inzwischen nicht so sicher, ob der bisher geltende Sachverstand bei den Prüforganisationen nicht bei gewissen Polizisten einer übertriebenen Auslegungsgenauigkeit aufgrund von Ausbildern ohne Sachverstand gewichen ist. Auf Logik kann man sich vor einem übereifrigen Polizisten wohl eher nicht berufen. Und wenn er dann auch noch unter dem Deckmantel der Erziehung der Motorradfahrer Einnahmen generieren soll ...

Grüße
Falcone

Axel J Offline




Beiträge: 13.117

07.10.2019 18:30
#6 RE: ABE Antworten

Zitat von Falcone im Beitrag #3
Nein, das ist auch nicht richtig so. Sicherlich stehen in manchen ABE drin, dass sie für ein serienmäßiges Motorrad gilt. Baust du aber zwei Teile mit ABE an, die gegenseitig keinen Einfluss aufeinander haben, gelten auch beide ABE uneingeschränkt. Zum Beispiel hat eine Auspuff mit ABE keinen Einfluss auf einen Lenker mit ABE. Du darfst in deisem Falle beide Teile anbauen und beide ABE mitführen. Oder Stoßdämpfer mit ABE und Bremshebel mit ABE - beide stehen in keinerlei Wechselwirkung zueinander.
Beim Motorrad gibt es nur wenige Fälle, wo Teile eine ABE haben und sich gegenseitig beeinflussen.
Anders ist das z.B. beim Auto: Da gibt es z.B. ABE für Felgen mit Breitreifen und ABE für kleinere Lenkräder. Beides zusammen schließt sich oftmals aus.


Typisches Beispiel sind doch die Freigabebescheinigungen (ist zwar keine ABE, aber dennoch) der Reifenhersteller, die berufen sich auch auf den "unveränderten Originalzustand". Und jetzt wird es mit dem nicht vorhandenen Zusammenhang zwischen irgendwelchen Anbauteilen und Reifen schon kritisch. Egal ob Stoßdämpfer, Bremshebel, etc. pp., letztendlich lässt sich aus (fast) allem ein Zusammenhang mit den Reifen (Fahrverhalten) herleiten (wenn man denn will).

Axel

Wisedrum Offline




Beiträge: 8.709

07.10.2019 18:33
#7 RE: ABE Antworten

Übereifrige und bewaffnete Kontrolleure in Kostümen nahmen im Straßenverkehr meine Motorräder noch nicht unter die Lupe. Als rauchender Autofahrer finden sie mich interessanter, wie ich unlängst feststellen durfte. Da ging's mehr um mich als den Wagen, obwohl die junge Polizisten ihn oft von hinten betrachtete.

Selbst andere Prüfer stellten keine Zusammenhänge und sich ausschließende Abhängigkeiten zwischen Anbauteilen her. Die Windschilder besitzen eine ABE, der Rest an Zubehörteilen nicht, mein' ich unnachsehend jedenfalls. Bis auf die klappbaren Handhebel der CB. Von Interesse war das alles nicht. Nur einmal wollte ein junger DEKRA-Ing die eines Windschildes sehen. Hatte ich nicht mit, baute also brav die Scheibe ab und als er weg war wieder an.....

Wisedrum

Falcone Offline




Beiträge: 113.819

07.10.2019 18:39
#8 RE: ABE Antworten

Ja, da hast du Recht, Axel: Wenn man denn will.

Aber wir müssen jetzt aufpassen, dass wir nicht ABE und Bauartgenehmigung durcheinander schmeißen. Nur wenige Anbauteile, die ich für Motorräder kenne, haben eine ABE. Das ist dann der Fall, wenn zwar ein entsprechendes Dokument mitgeführt werden muss, das Teil aber nicht eingetragen werden muss
Die meisten Anbauteile haben hingegen eine Bauartgenehmigung, erkennbar durch das E-Zeichen. Hier müssen keine Dokumente mitgeführt werden und es liegt auch keine Einbaupflicht vor. Hierzu zählen entsprechend gekennzeichnete Beleuchtungsteile, Windschutzscheiben, Stoßdämpferfedern, Auspuffanlagen etc. Hier kann man kombinieren. Kommt jedoch ein Bauteil hinzu, dass "nur" eine ABE hat und kein Prüfzeichen, und steht in der ABR "nur bei serienmäßigem Fahrzeugen", kann das Teil eintragungspflichtig werden.

Ich zitiere mal:
"Die Bauartgenehmigung

Nach § 21a StVZO ist die Fahrzeugzulassung durch den Einbau von Autoteilen dann nicht gefährdet, wenn ein internationales Prüfzeichen auf den Bestandteilen vorhanden ist. Die nationale Bauartgenehmigung – international auch ECE-Genehmigung bzw. EG-Typgenehmigung – ist für einzelne Fahrzeugteile vonnöten, die nach bestimmten europäischen Standards produziert werden müssen. EU-weit sind die entsprechenden Regelungen des Europaparlamentes in Kraft getreten, die für alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union verbindlich sind. Zu den Fahrzeugteilen, für die eine Bauartgenehmigung vorliegen muss, zählen etwa:

Fensterscheiben
Bereifung
Leuchtmittel und Beleuchtungseinrichtungen
Gurtsysteme
Verbindungseinrichtungen für Lkw und Pkw

Doch wie erkennen Sie, ob eine entsprechende Genehmigung vorliegt? Anders als beim Gutachten für Fahrzeugteile oder der ABE liegt hierfür in der Regel nicht nur ein Zettel dem Kfz-Zubehör bei. Stattdessen finden sich auf den Bauteilen selbst entsprechende Markierungen, die je nach Genehmigungsart anders aussehen:

- nationale Bauartgenehmigung: Die eigentliche Bauartgenehmigung ist gekennzeichnet durch ein nationales Prüfzeichen, das sich zusammensetzt sich aus einer Wellenlinie, dem entsprechenden Buchstaben und Ziffern. Die nationale Bauartgenehmigung liegt bei Bauelementen vor, die innerhalb Deutschlands hergestellt wurden.
- internationale Bauartgenehmigung (§ 21a Absatz 2 StVZO): Die internationale Bauartgenehmigung setzt aus dem entsprechenden Buchstaben “e” in einem Rechteck (EG-Typgenehmigung) bzw. “E” in einem Kreis (ECE-Genehmigung) und dem Buchstaben für die Länderkennung zusammen. Bauteile, die in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen sind haben die Ziffer “1”."

Grüße
Falcone

Hobby Offline




Beiträge: 42.410

07.10.2019 21:40
#9 RE: ABE Antworten

Zitat
Abhängigkeiten zwischen Anbauteilen



Reifen und Fahrwerksteile sind da aber ganz ganz dicht beieinander !!

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Gruß Hobby

Falcone Offline




Beiträge: 113.819

08.10.2019 09:46
#10 RE: ABE Antworten

Sachblos!

Grüße
Falcone

Hobby Offline




Beiträge: 42.410

08.10.2019 09:59
#11 RE: ABE Antworten



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Gruß Hobby

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