Zitat von Brundi im Beitrag #1Wusstet ihr, dass ihr nur ein Teil mit ABE ans Mopped anbauen dürft, beim zweiten Teil müsst ihr schon beides eintragen lassen....?
und was ist jetzt neu an deiner Meldung? War schon immer so.
Nein, das ist auch nicht richtig so. Sicherlich stehen in manchen ABE drin, dass sie für ein serienmäßiges Motorrad gilt. Baust du aber zwei Teile mit ABE an, die gegenseitig keinen Einfluss aufeinander haben, gelten auch beide ABE uneingeschränkt. Zum Beispiel hat eine Auspuff mit ABE keinen Einfluss auf einen Lenker mit ABE. Du darfst in deisem Falle beide Teile anbauen und beide ABE mitführen. Oder Stoßdämpfer mit ABE und Bremshebel mit ABE - beide stehen in keinerlei Wechselwirkung zueinander. Beim Motorrad gibt es nur wenige Fälle, wo Teile eine ABE haben und sich gegenseitig beeinflussen. Anders ist das z.B. beim Auto: Da gibt es z.B. ABE für Felgen mit Breitreifen und ABE für kleinere Lenkräder. Beides zusammen schließt sich oftmals aus.
Na ja, ich habe inzwischen auch mal die verschiedenen Aussagen dazu im Internet angeschaut und bin mir inzwischen nicht so sicher, ob der bisher geltende Sachverstand bei den Prüforganisationen nicht bei gewissen Polizisten einer übertriebenen Auslegungsgenauigkeit aufgrund von Ausbildern ohne Sachverstand gewichen ist. Auf Logik kann man sich vor einem übereifrigen Polizisten wohl eher nicht berufen. Und wenn er dann auch noch unter dem Deckmantel der Erziehung der Motorradfahrer Einnahmen generieren soll ...
Zitat von Falcone im Beitrag #3Nein, das ist auch nicht richtig so. Sicherlich stehen in manchen ABE drin, dass sie für ein serienmäßiges Motorrad gilt. Baust du aber zwei Teile mit ABE an, die gegenseitig keinen Einfluss aufeinander haben, gelten auch beide ABE uneingeschränkt. Zum Beispiel hat eine Auspuff mit ABE keinen Einfluss auf einen Lenker mit ABE. Du darfst in deisem Falle beide Teile anbauen und beide ABE mitführen. Oder Stoßdämpfer mit ABE und Bremshebel mit ABE - beide stehen in keinerlei Wechselwirkung zueinander. Beim Motorrad gibt es nur wenige Fälle, wo Teile eine ABE haben und sich gegenseitig beeinflussen. Anders ist das z.B. beim Auto: Da gibt es z.B. ABE für Felgen mit Breitreifen und ABE für kleinere Lenkräder. Beides zusammen schließt sich oftmals aus.
Typisches Beispiel sind doch die Freigabebescheinigungen (ist zwar keine ABE, aber dennoch) der Reifenhersteller, die berufen sich auch auf den "unveränderten Originalzustand". Und jetzt wird es mit dem nicht vorhandenen Zusammenhang zwischen irgendwelchen Anbauteilen und Reifen schon kritisch. Egal ob Stoßdämpfer, Bremshebel, etc. pp., letztendlich lässt sich aus (fast) allem ein Zusammenhang mit den Reifen (Fahrverhalten) herleiten (wenn man denn will).
Übereifrige und bewaffnete Kontrolleure in Kostümen nahmen im Straßenverkehr meine Motorräder noch nicht unter die Lupe. Als rauchender Autofahrer finden sie mich interessanter, wie ich unlängst feststellen durfte. Da ging's mehr um mich als den Wagen, obwohl die junge Polizisten ihn oft von hinten betrachtete.
Selbst andere Prüfer stellten keine Zusammenhänge und sich ausschließende Abhängigkeiten zwischen Anbauteilen her. Die Windschilder besitzen eine ABE, der Rest an Zubehörteilen nicht, mein' ich unnachsehend jedenfalls. Bis auf die klappbaren Handhebel der CB. Von Interesse war das alles nicht. Nur einmal wollte ein junger DEKRA-Ing die eines Windschildes sehen. Hatte ich nicht mit, baute also brav die Scheibe ab und als er weg war wieder an.....
Aber wir müssen jetzt aufpassen, dass wir nicht ABE und Bauartgenehmigung durcheinander schmeißen. Nur wenige Anbauteile, die ich für Motorräder kenne, haben eine ABE. Das ist dann der Fall, wenn zwar ein entsprechendes Dokument mitgeführt werden muss, das Teil aber nicht eingetragen werden muss Die meisten Anbauteile haben hingegen eine Bauartgenehmigung, erkennbar durch das E-Zeichen. Hier müssen keine Dokumente mitgeführt werden und es liegt auch keine Einbaupflicht vor. Hierzu zählen entsprechend gekennzeichnete Beleuchtungsteile, Windschutzscheiben, Stoßdämpferfedern, Auspuffanlagen etc. Hier kann man kombinieren. Kommt jedoch ein Bauteil hinzu, dass "nur" eine ABE hat und kein Prüfzeichen, und steht in der ABR "nur bei serienmäßigem Fahrzeugen", kann das Teil eintragungspflichtig werden.
Ich zitiere mal: "Die Bauartgenehmigung
Nach § 21a StVZO ist die Fahrzeugzulassung durch den Einbau von Autoteilen dann nicht gefährdet, wenn ein internationales Prüfzeichen auf den Bestandteilen vorhanden ist. Die nationale Bauartgenehmigung – international auch ECE-Genehmigung bzw. EG-Typgenehmigung – ist für einzelne Fahrzeugteile vonnöten, die nach bestimmten europäischen Standards produziert werden müssen. EU-weit sind die entsprechenden Regelungen des Europaparlamentes in Kraft getreten, die für alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union verbindlich sind. Zu den Fahrzeugteilen, für die eine Bauartgenehmigung vorliegen muss, zählen etwa:
Fensterscheiben Bereifung Leuchtmittel und Beleuchtungseinrichtungen Gurtsysteme Verbindungseinrichtungen für Lkw und Pkw
Doch wie erkennen Sie, ob eine entsprechende Genehmigung vorliegt? Anders als beim Gutachten für Fahrzeugteile oder der ABE liegt hierfür in der Regel nicht nur ein Zettel dem Kfz-Zubehör bei. Stattdessen finden sich auf den Bauteilen selbst entsprechende Markierungen, die je nach Genehmigungsart anders aussehen:
- nationale Bauartgenehmigung: Die eigentliche Bauartgenehmigung ist gekennzeichnet durch ein nationales Prüfzeichen, das sich zusammensetzt sich aus einer Wellenlinie, dem entsprechenden Buchstaben und Ziffern. Die nationale Bauartgenehmigung liegt bei Bauelementen vor, die innerhalb Deutschlands hergestellt wurden. - internationale Bauartgenehmigung (§ 21a Absatz 2 StVZO): Die internationale Bauartgenehmigung setzt aus dem entsprechenden Buchstaben “e” in einem Rechteck (EG-Typgenehmigung) bzw. “E” in einem Kreis (ECE-Genehmigung) und dem Buchstaben für die Länderkennung zusammen. Bauteile, die in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen sind haben die Ziffer “1”."