Gibt es nicht fahrstreckenabhängige Messungen schon für Autos? Also keine Rundenzeiten aber die Zeitmessung über eine bestimmte Strecke - was ja den hier beschriebenen Rundenzeiten entspricht.
Ich finde das gar nicht so schlimm. Die weitaus meisten Strecksperrungen für Motorräder haben wir ja diesen Fahren zu verdanken, die versuchen die Bestzeit auf ihrer Hausstrecke zu unterbieten. Jetzt haben sie wenigsten eine offizielle Bestätigung ihrer Rundenzeit - passt ihnen auch wieder nicht.
Zitat von gerry im Beitrag #2Gibt es nicht fahrstreckenabhängige Messungen schon für Autos?
M. E. n. ja.
Beispiele:
Beim Überfahren der AB-Hochbrücke auf der A7 bei Rendsburg hält eine Radarsäule die Geschwindigkeit beim Befahren fest, eine andere beim Verlassen. Der Mittelwert stellt dann die gefahrene bzw. die abweichende , diese mit kostenverbundener Rückmeldung beim Überreißen, Geschwindigkeit dar, die je nach Windgeschwindigkeit auf der Brücke erlaubt sehr unterschiedlich hoch sein kann. Eine Digitafel informiert.
Ähnliche Arten der Streckengeschwindigkeitserfassung erlebte ich häufig in langen Tunneln im Ausland. Dort auch angekündigt. Auf AB-Abschnitten mit längeren Baustellen und entsprechenden Geschwindigkeitsbeschränkungen ohne Möglichkeit der zwischenzeitlichen Abfahrt vermute ich sie, ohne dies mit Gewissheit untermauern zu können.
Auf hiesigen Hausrunden begegneten sie mir noch nicht. Kann ja noch kommen....
Die rechtliche Lage ist wohl hierzulande noch so, dass diese Messungen nicht erlaubt sind, weil sie jedes Fahrzeug samt Fahrer erfassen und speichern (Eingangsmessung), ohne dass ein konkreter Verdacht besteht oder dass ihm etwas vorgeworfen werden kann.
Dieses "Wohl Hierzulande" möchte ich nicht dort antesten, wo ich von solchen Messungen weiß. Nachher flattert einem doch ein Ticket oder gar Schlimmeres ins Haus. Verstehe ich da etwas falsch, in der Annahme, es kann einem eigentlich bei dieser Form von Kontrolle nichts passieren, weil die Rechtslage das in D nicht hergibt?
Soweit ich weiß, gibt (gab?) es nur eine einzige zugelassene Teststrecke in Niedersachsen, wo diese Art von Messung auch strafrechtliche Folgen hat. Alles andere sind Versuchsstrecken oder - wie in deinem Falle - die Verkehrssicherheit unterstützende Maßnahmen. Aber so was kann man sicher googeln, um auf aktuellem Stand zu sein. Die oben beschriebene Messung in der Eifel scheint ja rechtlich abgesichert zu sein. Eventuell ficht sie ein findiger Anwalt aber auch an?
Mich betrifft das nicht. Ich fahre niieee zu schnell.
63 km/h geht bei Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzungen OHNE weitere Behinderungen (wann hat man das schon). Der Typ erreicht auf 12 km 102 km/h. Das ist nicht flott, das ist nicht schnell, das ist dann schon Raserei. Genau solchen Typen und den Krachschlägern verdanken wir im wesentlichen die Anfeindungen und Restriktionen gegenüber Motorradfahrern. Mein Mitleid hält sich in Grenzen.
Zitat von Falcone im Beitrag #4Die rechtliche Lage ist wohl hierzulande noch so, dass diese Messungen nicht erlaubt sind, weil sie jedes Fahrzeug samt Fahrer erfassen und speichern (Eingangsmessung), ohne dass ein konkreter Verdacht besteht oder dass ihm etwas vorgeworfen werden kann.
Bei uns gibts die section control an jedem Eck. Die geht nach der Nummerntafel, und ich glaub nicht, dass die am Ende mehr speichern als noch einmal die Nummer. Bei euch müsstens sie wohl am Ende ein Foto samt Fahrer machen. So was findet bei uns nur statt, wo ausreichend deutsche Touris fahren. Damit sich der Aufwand lohnt.
„Wenn eine Gesellschaft gegenüber offen intoleranten Menschen tolerant ist, geht das nicht gut für diese Gesellschaft aus.“ Sir Karl Popper, „Die offene Gesellschaft und ihre Feinde“
Zitat von Falcone im Beitrag #4Die rechtliche Lage ist wohl hierzulande noch so, dass diese Messungen nicht erlaubt sind, weil sie jedes Fahrzeug samt Fahrer erfassen und speichern (Eingangsmessung), ohne dass ein konkreter Verdacht besteht oder dass ihm etwas vorgeworfen werden kann.
Die Streckenmessanlage ist jetzt scharf geschaltet! Ein Rechtanwalt hatte ja dagegen geklagt und gewonnen ... Da haben unsere Politonkels kurzerhand das Gesetz geändert. Für alle die es nicht wissen,es geht um die B6 Sarstedt-Hannover in Fahrtrichtung Hannover.
Wenn man weiß, wo die Messpunkte sind, kann man ja seine Runde heizen wie sonst auch, und unterwegs eine (mit der Stoppuhr gemessene) Pause einlegen, damit der Schnitt wieder korrekt ist. So wie im Rallyesport bei den Zuverlässigkeitsprüfungen.
Dieter (man kann aber auch einfach woanders fahren . Und rasen ist sowieso doof.)
Alkoholfreies Bier... schmeckt richtig, ist aber falsch.
Zitat von decet im Beitrag #10Wenn man weiß, wo die Messpunkte sind, kann man ja seine Runde heizen wie sonst auch, und unterwegs eine (mit der Stoppuhr gemessene) Pause einlegen, damit der Schnitt wieder korrekt ist. So wie im Rallyesport bei den Zuverlässigkeitsprüfungen.
Dieter (man kann aber auch einfach woanders fahren . Und rasen ist sowieso doof.)
Beides im Fall B6 nicht möglich,o. nicht empfehlenswert!
Zitat von Falcone im Beitrag #4Die rechtliche Lage ist wohl hierzulande noch so, dass diese Messungen nicht erlaubt sind, weil sie jedes Fahrzeug samt Fahrer erfassen und speichern (Eingangsmessung), ohne dass ein konkreter Verdacht besteht oder dass ihm etwas vorgeworfen werden kann.
Verdachtsunabhängige Messungen , die Kennzeichen erfassen oder speichern, sind illegal.
Konkret die dauerhaft mitlaufende Kamera in einem Videowagen oder Kennzeichenscanner an Autobahnen. Die Blitzer sind deswegen zulässig, weil sie erst messen und dann bei Feststellung eines Verstoßes die Kamera auslösen.
Gezieltes Stoppen von Rundenzeiten halte ich für illegal. Dazu müßten die Fahrer bereits vorher den Verdacht erregt haben. Ein guter Jurist sollte diese Messung vor Gericht als nicht verwertbar einstufen lassen können.
Übrigens gehen dann in der Regel alle Kosten incl. Reisekosten und Verdienstausfall der Beschuldigten zu Lasten der Staatskasse (Grüße auch an den Videowagen der A9 in Weißenfels, dessen Fahrer die Verhandlung vor dem Amtsgericht sicher bis heute nicht verwunden hat ).
egal ob rechtlich auswertbar oder nicht - gegebenfalls ein Strafmaß ferstzulegen wird schwer, da keine konkrete Geschwindigkeitsüberschreitung nachgewiesen werden kann .... 2-5 Blitzer gut plaziert, hätte auf der "Runde" für den rechtlich korrekten Verlußt der "Pappe" gesorgt, nur mal so am Rande
ähnlich gilt für die Streckenmessung - auch wenn inzwischen rechtlich festgeklopft ist die Strafe die hinten rauskommt in der Regel niedrieger als die für eine geblitze konkrete Geschwindigkeit.
zum austoben sollte man auf ein Ring fahren ....
ich bin Motorradfahrer, kein Motorradposer. Bruno, für immer in unseren Herzen