weiß jemand, ob man eine ABE für die Kawasaki Bikini Verkleidung benötigt? Ich habe die W800 mit der Verkleidung gebraucht gekauft, eine ABE war nicht dabei....
Da sollte ein entsprechender Aufkleber oder eine Prägung ab Werk drauf sein... 🤔 Was sagt denn Deine EG Betriebserlaubnis (COC-Papierdokument) zu den "Fahrzeugaufbauten" und etwaiger Beschränkung in der Höchstgeschwindigkeit. 🤓
EG Betriebserlaubnis habe ich nicht. Es sei denn, das ist das gleiche wie die EG-Übereinstimmungsbescheinigung (geiles Wort ). Da finde ich nichts zu Aufbauten oder zur Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit. Edit: ich vermute, die Verkleidung ist nachträglich angebaut worden.
Zitat von Sprinter7 im Beitrag #4Dann würde ich doch sagen, fahr einfach los
Ich will damit gar nicht losfahren. Ich biete sie zum Kauf an und ein potentieller Käufer hat nach einer ABE gefragt, die es zwischen all den ABEn, die ich hier habe, nicht gibt.
Nach dem von Dir verlinkten Thread gibt es aber offenbar eine. Im Netz finde ich dazu nichts... hmm?!
Die ABE für die Verkleidung ist in der ABE für die W800/1 erhalten. Wenn die W also mit Verkleidung ausgeliefert wurde, ist sie ABE-konform. Lediglich wenn Verkleidung an einer anderen W als einer W800/1 nachgerüstet wird, braucht man eine zusätzliche Bescheinigung. An eine W800/1 kann man die Vergkleidung jederzeit ohne Abnahme anbauen. Das gilt übrigens auch für die Höckersitzbank.
Und hier ist die ABE für den nachträglichen Anbau:
Zitat von Maggi im Beitrag #14Naja, müssen ist vielleicht zuviel gesagt.
Oder so. Ich musste soviel eintragen lassen, da hat das nix extra gekostet. Und was man hat, das hat man. Jedenfalls war das ein amüsantes Erlebnis bei der Kontrolle auf der Rückfahrt aus Tschechien: ein Polizist hat vorgelesen, was im Schein steht, der andere hat es gesucht und abgehakt
Aber noch einmal: eine ABE für die 650er gibt es nicht.