Zitat von Maggi im Beitrag #16Wie ist das eigentlich, wenn ich die eintragen lasse, darf ich dann überhaupt noch ohne fahren?
Diese Frage kam mal auf als ich mir die Radialreifen habe eintragen lassen, ob ich dann nur noch die fahren darf. Der Prüfer sagte, nein, ich darf auch weiterhin Diagonalreifen fahren. Könnte sich bei der Eintragung einer Scheibe genauso verhalten.
Bei den Reifen ist es völlig klar. Du bekommst die Radialreifen zusätzlich eingetragen und kannst hin und her wechseln. Bei einer bauartlichen Veränderung ist das nicht ohne weiteres so. Genaugenommen musst du die Verkleidung wieder austragen lassen, wenn du ohne fahren willst. Es ist ja nicht vorgesehen, dass du eine Veränderung am Fahrzeug dauern hin und her baust. Ist das aber im Sinne der Veränderung, gibt es die Möglichkeit der wahlweisen Eintragung. Vor der Eintragung steht dann ein "Ww". Das wird zum Beispiel gemacht, wenn du zwischen Ein- oder Zweipersonen-Sitzbank hin und her wechselst oder bei Verkleidungen, die über Schnellverschluss abgenommen werden können (Harley z.B.). Früher war es zudem bei Seitenwagenbetrieb sehr verbreitet, weil viele den Seitenwagen nur im Winter anbauten.
Im Falle der W: da die W800-Verkleidung eine ABE für die W800 hat, kannst du sie ohne weiteres an- oder abbauen. Da sie bei der W650 aber eingetragen werden muss, kannst du genaugenommen nicht mehr ohne fahren.
Gibt es auch irgendwo die Seite 1-3 und 6-9 davon? Und ist das eine Eintragung nach 19.3 oder eine Einzelannahme? Angeblich muß bei 19.3 die e-Nummer des Fahrzeugs im Dokument stehen.