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Dieses Thema hat 22 Antworten
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 W650/W800 Technik Bereich
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Falcone Online




Beiträge: 113.673

08.11.2018 19:22
#16 RE: W800 - Warnblinkanlege am Gespann - Frage Antworten

Wenn du "offiziell" eine Warnblinkanlage installierst, muss sie ein extra rote Kontrollleuchte neben den Blinkerkontrollen haben. Und sie muss funktionieren, wenn die Zündung ausgeschaltet ist.

Der Schalter, etwas versteckt angebracht, ist auf jeden Fall die einfachere Lösung, aber natürlich nicht gesetzeskonform. Allerdings funktioniert dann die Warnblinkanlage nur bei eingeschalteter Zündung, was bei der alten W650 aber kein Problem ist. Bei der neueren W650 ab 2004 und der W800 bedeutet das jedoch, dass der Scheinwerfer ebenfalls brennt. Das kostet dann Strom, den man eventuell gerade bei einer Panne anderswo benötigt.

Also alles nicht so einfach.

Bei Louis gibt es eine recht einfach zu installierende Warnblinkanlage, die aber nur bei der W800 funktioniert (sie braucht zwei Blinkerkontrollleuchten) und wiederum auch nur, wenn man keine LED-Blinker verbaut hat. Man kann sie aber mit einem LED-Blinkeber im Austausch zum mitgelieferten umrüsten. Diese Anlage wäre sogar TÜV-gerecht.

Grüße
Falcone

OldStyler Offline




Beiträge: 1.176

08.11.2018 20:10
#17 RE: W800 - Warnblinkanlege am Gespann - Frage Antworten

Zitat von Falcone im Beitrag #16
Wenn du "offiziell" eine Warnblinkanlage installierst, muss sie ein extra rote Kontrollleuchte neben den Blinkerkontrollen haben. Und sie muss funktionieren, wenn die Zündung ausgeschaltet ist.


Gilt das nur für Gespanne ? (mein 400er Bürofön von Yamahaha hat eine Warnblinkanlage serienmäßig, er hat nur keine rote Kontrolleuchte, sie funktioniert bei Zündung an oder Parklichtstellung)

Gruß OldS

Falcone Online




Beiträge: 113.673

09.11.2018 08:35
#18 RE: W800 - Warnblinkanlege am Gespann - Frage Antworten

Für Gespanne gibt es keine Sonderregelungen, Gespanne gelten auch als Motorräder, Gespanne sind rechtlich Einspurfahrzeuge.
Die Kontrollleuchte ist Pflicht. Sie muss allerdings nicht zwingend rot sein, aber "auffällig" - was immer das heißt (§53a StVZO).
Eventuell ist es auffällig genug, wenn beide Blinkerkontrolllleuchten gleichzeitig blinken.
Die Warnblinkanlage muss aber einen "gesonderten Schalter" einzuschalten sein. Daraus wird abgeleitet, dass diese auch ohne Zündung einzuschalten funktionieren muss, obwohl dies so nicht ausdrücklich in der StVZO verlangt wird. Damit niemand unbefugt die Anlage einschalten kann, ist eine Schaltung an Motorrädern üblich, bei der man die Warnblinkanlage nur mit Zündung einschalten kann, sie dann aber nach abschalten der Zündung weiterhin funktioniert.


Aber damit hier jetzt keine Missverständnisse aufkommen: Bei Motorrädern (auch Gespannen) ist eine Warnblinkanlage keine Pflicht. Wenn sie aber angebaut wird, muss sie den Vorschriften entsprechen (§53a,Abs.5) So wünscht es sich der Gesetzgeber.

Und wenn man den Vorschriften Folge leisten will, wäre die Kellermann-Anlage nicht legal, da der "gesonderte Schalter" fehlt.

Das Thema ist also gar nicht so banal, wenn man tiefer einsteigt.

Grüße
Falcone

OldStyler Offline




Beiträge: 1.176

09.11.2018 09:34
#19 RE: W800 - Warnblinkanlege am Gespann - Frage Antworten

Zitat von Falcone im Beitrag #18
Für Gespanne gibt es keine Sonderregelungen, Gespanne gelten auch als Motorräder, Gespanne sind rechtlich Einspurfahrzeuge.


Verstanden, ist also wurscht ob 2 oder 3 Räder...

Zitat von Falcone im Beitrag #18
Das Thema ist also gar nicht so banal, wenn man tiefer einsteigt.


Da bin ich mir sicher, wenn ich mich auf meinen Fön beziehe der ein CoC Papier hat und keine landesspezifische Zulassung hat, wird es keine unterschiedliche Varianten der Warneinrichtung innerhalb der EU geben.

Der Schalter ist vorhanden, im Normalfall muss die Zündung eingeschalten sein, ABER durch die Parklichstellung (dann Schlüssel abziehen) ist es auch möglich ohne Zündschlüssel die Warnblinkanlage in Betrieb zu nehmen.

Die Kellermannlösung ist ein 'Sicherheitsgewinn' aber halt nicht nach den geltenden Vorschriften.(und teuer.....)

Gruß OldS

Falcone Online




Beiträge: 113.673

09.11.2018 12:12
#20 RE: W800 - Warnblinkanlege am Gespann - Frage Antworten

Zitat
ist also wurscht ob 2 oder 3 Räder...


Nein. Es sei denn, du beziehst es nur auf Motorräder. Da ist es dann tatsächlich wurscht.

Du hast bezüglich des CoC völlig recht. Aber ein in Deutschland zugelassenes Gespann hat kein CoC-Papier. Zum Gespann umgebaute Motorräder sind hierzulande immer Einzelabnahmen nach deutschem Recht (StVZO).
Ich weiß jetzt nicht, wie es aussieht, wenn ein Gespann eine EU-Zulassung hätte. Ich vermute (weiß es aber nicht) dass die merkwürdige Regelung, dass ein Gespann in Deutschland zulassungsrechtlich ein Einspurfahrzeug ist, im Verkehr aber wie ein Zweispurfahrzzeug behandelt wird (z.B. Überholverbot), in anderen Ländern nicht so gehandhabt wird.

Und wenn du jetzt eine W beliebigen Baujahres nachrüstest, geschieht dies nach den Richtlinien der StVZO, weil im CoC-Papier - so sie denn eines hat - keine Warnblinkanlage vorgesehen ist, zumindest, solange in der StVZO dieser Paragraph nicht entfällt und durch EU-Recht ersetzt wird. Dein "Fön" entspricht ja aber auch den deutschen Richtlinien.

Um aber wieder aufs Thema zurückzukommen:
- Die Louis-Anlage ist nicht so teuer, meines Erachtens wirklich leicht einzubauen und sogar legal.
- Die Schaltung in der Datenbank ist simpel, wirkungsvoll und billig - aber illegal und kann ggf. zu viel Strom ziehen.

Grüße
Falcone

OldStyler Offline




Beiträge: 1.176

09.11.2018 12:28
#21 RE: W800 - Warnblinkanlege am Gespann - Frage Antworten

Zitat von Falcone im Beitrag #20

Zitat
ist also wurscht ob 2 oder 3 Räder...

Nein. Es sei denn, du beziehst es nur auf Motorräder. Da ist es dann tatsächlich wurscht.



Ja nur Motorräder, J. Clarkons Lieblingsauto (Reliant Robin) war damit nicht gemeint.

Zitat von Falcone im Beitrag #20
Du hast bezüglich des CoC völlig recht. Aber ein in Deutschland zugelassenes Gespann hat kein CoC-Papier. Zum Gespann umgebaute Motorräder sind hierzulande immer Einzelabnahmen nach deutschem Recht (StVZO).
Ich weiß jetzt nicht, wie es aussieht, wenn ein Gespann eine EU-Zulassung hätte. Ich vermute (weiß es aber nicht) dass die merkwürdige Regelung, dass ein Gespann in Deutschland zulassungsrechtlich ein Einspurfahrzeug ist, im Verkehr aber wie ein Zweispurfahrzzeug behandelt wird (z.B. Überholverbot), in anderen Ländern nicht so gehandhabt wird.


Mir fällt im Nachhinein grad kein 'Seriengespann' ein, das Harley ServiceCar mal ausgenommen, das ist aber kein richtiges Gespann, damit ist klar nix 'Standardzulassung' das habe ich übersehen.

Gruß OldS

Maggi Offline




Beiträge: 48.681

09.11.2018 12:56
#22 RE: W800 - Warnblinkanlege am Gespann - Frage Antworten

Zitat
Mir fällt im Nachhinein grad kein 'Seriengespann' ein,


Wenn mich nicht alles täuscht sind die Ural Gespanne die letzten Seriengespanne.

--
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Ich springe hoch, ich springe weit,
warum auch nicht, ich hab' ja Zeit.
Frei nach H.E.

Falcone Online




Beiträge: 113.673

09.11.2018 14:04
#23 RE: W800 - Warnblinkanlege am Gespann - Frage Antworten

Es gibt noch mehr (Mash z.B.), aber es wäre interessant, zu wissen, ob die aufgrund ihrer geringen Stückzahl CoC-Papiere haben oder per Einzelabnahme zugelassen werden müssen.

Grüße
Falcone

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