Hallo zusammen, ich hänge mich mit meiner Frage einmal hier dran. Ich mache gerade die Gabel schön und es kommen neue Federn rein. Da sehe ich, dass die Faltenbälge an einer Seite gerissen sind. Da ich die Dinger ohnehin nicht so schön finde würde ich sie gerne weglassen. Wenn ich rumgoogle lese ich das ist nicht TÜV/HU Konform, ist das wirklich so? Mal unabhängig von der Frage warum der TÜV sich auch um so ein Sch... kümmert würde mich eure Meinung interessieren, lg Heiner
Die Faltenbälge sind nicht HU-relevant. Die kannst du getrost weglassen. Bedenke aber, dass die Simmerringe dann ungeschützt dem Straßenstaub ausgesetzt sind. Bei Fahrzeugen, die ohne Faltenbälge ausgeliefert werden, sitzen über den Simmerringen in der regel noch Schutzkappen.
Bei einigen Motorrädern ohne Faltenbälge sind Gabelprotektoren ab Werk montiert, bei anderen nicht. Schutzkappen sind ein anderer Schnack. Sie brachte ich nach Kauf an der CB1100 an, um die Simmerringe zusätzlich zur Schutzkappe zu schützen. Hat's was gebracht? Nach 9 Jahren fing die Gabel dennoch zu siffen an. Immerhin, nach meiner Erfahrung bringt es ein wenig. Aber nicht endlos, obwohl ich die Standrohre stets sauber hielt, so gut ich es vermochte.
wenn ich die Explosionszeichnung richtig deute ist da eine Staubkappe drauf und dann kommt ein Sprengring und dann der Simmerring, oder
und hier der Unsinn von der KI dazu:
Probleme bei der Hauptuntersuchung (TÜV): Bei der Hauptuntersuchung wird der Faltenbalg als Teil der Gabel überprüft und muss in der Regel vorhanden sein. Das Weglassen kann zum Nichtbestehen der Untersuchung führen.