Zum 1. Oktober tritt ja eine Überarbeitung der FZV (Fahrzeug-Zulassungsverordnung) in Kraft. Bei einer Durchsicht habe ich festgestellt, dass künftig auch alle Daten einer HU an das KBA übermittelt werden müssen. Wird also ein verkehrsgefährdender Mangel durch die Prüforganisation festgestellt, so erfährt die umgehen auch das KBA und weist zuständige Zulassungsbehörde an, entsprechende Schritte einzuleiten. Aber auch geringe Mängel, die nicht zu einer Verweigerung der Plakette führen, wedren regsitriert. Sogar Mängel, die in Zukunft relevant sein könnten, aber derzeit noch nicht zur Verweigerung der Plakette führen, wie z.B. beginnender Verschleiß oder Korrosion werden an das KBA übermittelt. Speziell bei Motorrädern werden die Ergebnisse von Geräuschmessungen übermittelt und sind zu speichern.
Das KBA wird also künftig wissen, wenn die Profiltiefe des TT100 nur noch 1,9 mm beträgt.
Das heißt: Wenn der eine TÜV etwas beanstandet, was der nächste durchgehen lassen würde, kann ich mir den 2. Gang sparen, weil die Daten schon im Umlauf sind? Über den Mittler KBA wüssten dann alle TÜVs Bescheid?
Zitat von Knallert im Beitrag #4Das heißt: Wenn der eine TÜV etwas beanstandet, was der nächste durchgehen lassen würde, kann ich mir den 2. Gang sparen, weil die Daten schon im Umlauf sind? Über den Mittler KBA wüssten dann alle TÜVs Bescheid?
ZitatDas heißt: Wenn der eine TÜV etwas beanstandet, was der nächste durchgehen lassen würde, kann ich mir den 2. Gang sparen, weil die Daten schon im Umlauf sind? Über den Mittler KBA wüssten dann alle TÜVs Bescheid?
Das ist genau der Punkt. Haben die Prüforganistationen künftig Zugriff auf diesen Datenbestand? Vermutlich muss man damit rechnen.
Interessant ist auch, dass künftige HU-Plaketten die letzten 6 Zeichen der FIN und das KFZ-Kennzeichen tragen werden. Das wird notwendig wegen der alsbald kommenden Zulassung per Internet.
Zitatunsere obrigen packen eben genau die probleme an , die wichtig sind fürs land
Das kann man nur so sehen, wenn man nicht weiß, wie die Verordnungsverfahren laufen. Stammtischparole.
Ich denke nicht, das es mit dem datenschutz vereinbar ist, das ein zb ein DEKRA ing. an daten kommt die ein TÜVtler erhoben hat ... Das ein TÜV heini in die daten die wo anders bei der gleichen tüv-organisation aufgenommen wurden reinschauen kann ist schon lange realität, es gibt zumindest beim tüv-nord eine zentrale sap-datenbank in die alles direkt eingetickert wird, ob er es macht (das nachsehen, nicht das eintragen) entscheidet er selber.
Das die daten ans kba gehen halte ich für eigentlichfür normal und ehr überfällig als ungewöhnlich
ich bin Motorradfahrer, kein Motorradposer. Bruno, für immer in unseren Herzen
Ja, die hausinternen Datenbanken gibt es schon länger. So kann der Prüfer ganz schnell ein Fahrzeug aufrufen und hat alle Daten parat. So passierte es kürzlich, dass der Prüfer wusste, dass die Vorbesitzerin meiner Guzzi eine gewisse Frau Tausch war. Aber was spricht dagegen, dass fahrzeugspezifische Daten ausgetauscht werden - also ohne die personenbezogenen Daten?
Allein die tatsache, das tüv dekra und co NGOs sind und somit eine kontrolle wofür die daten benutzt werden nicht gegeben ist, ich als datenschutzbeauftragter würde amok laufen und ewarte es auch vom tatsächlichen, falls es entsprechende Pläne geben sollte ... nicht einmal die polizei darf ohne richterlichen beschluss auf kba daten oder die anderer behörden zugreifen (Ausnahme dürften die Meldebehörden sein)
ich bin Motorradfahrer, kein Motorradposer. Bruno, für immer in unseren Herzen
interessant ist doch höchstens wenn jemand 10 Fahrzeuge besitzt mit denen alle extrem viele Kilometer zurücklegt und fast immer Vormittags zum TÜV kommt wo der Mensch die Kohle und die Zeit her hat....
es gibt leute die haben Nachtdienst, das gibt zuschläge, wenn dann auch noch gearbeitet wird.....
eventuell ist der typ ja Liebesbrief Kurier. das erklärt die Zeiten und die Kilometer... ;)
als ich noch einen Beruf hatte hat der Nachtschichtzuschlag das mopped fahren bezahlt (mühsam)
-- volki
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