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Dieses Thema hat 42 Antworten
und wurde 1.847 mal aufgerufen
 Allgemeines Forum
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Sonnenfürst Offline




Beiträge: 5.434

25.03.2017 20:15
Ärger wegen einer lumpigen Drohne. Antworten

Hallo Forum,
In unserer sonst so friedlichen Nachbarschaft gibt es nun Ärger weil sich ein Nachbar eine Drohne gekauft hat und diese logischer Weise auch fliegen läßt.Mich persönlich stört das nicht,jedoch einen anderen Nachbarn,welcher sofort den kleinen Rundflug untersagt hat.

Wie ist bei sowas eigendlich die rechtl. Lage?,kann er das einfach so untersagen?

Joggi Offline




Beiträge: 4.594

25.03.2017 20:23
#2 RE: Ärger wegen einer lumpigen Drohne. Antworten

Da Drohnen ja regelmäßig mit Kameras bestückt sind oder bestückt werden können, ist die Reaktion des Nachbarn aus meiner Sicht verständlich. Wenn die erste Drohne über meinem Garten auftaucht, werde ich auch ungemütlich. Das ist eine klare Verletzung der Privatsphäre.

Gruß
Joggi

Hans-Peter Online




Beiträge: 26.593

25.03.2017 20:27
#3 RE: Ärger wegen einer lumpigen Drohne. Antworten

Naja, so eine Drohne könnte einem ja auch in die Fresse fliegen...

Gruß
Hans-Peter

Feldweg-Streuner Offline




Beiträge: 2.232

25.03.2017 20:31
#4 RE: Ärger wegen einer lumpigen Drohne. Antworten

Eigentlich ist die Nutzung wie bei Modellflugzeugen nur außerhalb von Siedlungen, im Abstand von (da bin ich mir nicht mehr sicher) 800 Metern, erlaubt.
Übrigens übernehmen nicht alle Haftpflichtversicherungen die Schadensregulierung.

Feldweg-Streuner *erfahr dir die Welt*
Ich bin das Schaf im Wolfspelz
und möchte niemalsnicht zurück zur Herde.
***********************************************

Hobby Online




Beiträge: 41.745

25.03.2017 20:46
#5 RE: Ärger wegen einer lumpigen Drohne. Antworten

Zitat
Wenn die erste Drohne über meinem Garten auftaucht, werde ich auch ungemütlich.



😊
Ich hab ja noch die gute Steinschleuder vom Opa !!
und 12er Muttern sowieso... 😋

.
.
Gruß Hobby

Luja-sog-i Offline



Beiträge: 16.357

25.03.2017 20:54
#6 RE: Ärger wegen einer lumpigen Drohne. Antworten

https://www.dfs.de/dfs_homepage/de/Drohnenflug/Regeln/

Abstand zu Siedlungen 1500 Meter, von daher...
Verboten sind zudem Flüge über Menschenansammlungen.
Verboten sind Fotos/Filmaufnahmen von Personen ohne deren Erlaubnis.

Besitze selbst einen Quadrocopter und fliege ihn auf unserem Modellflugplatz, Vereinszugehörigkeit beinhaltet vorgeschriebene Haftpflicht, da kann mir dann keiner!

Gruß
Monti

Feldweg-Streuner Offline




Beiträge: 2.232

25.03.2017 21:01
#7 RE: Ärger wegen einer lumpigen Drohne. Antworten

Ja da bin ich wohl doch zu sehr mit Verbrennungsmotoren verbandelt gewesen
Verdammich aber auch,
muss halt auch in der Luft knattern.

"Nach § 16 Absatz 1 Nr. 1 Luftverkehrsordnung ergibt sich, dass luftverkehrsrechtlich erlaubnisfrei mit Segel- und Elektroflugmodellen mit einem Abfluggewicht bis 5 Kilogramm geflogen werden kann. Flugmodelle mit Verbrennungsmotoren bis 5 Kilogramm dürfen luftrechtlich erlaubnisfrei geflogen werden, wenn die nächste Ortschaft weiter als 1,5 Kilometer entfernt ist. Grundsätzlich reicht für diesen ansonsten erlaubnisfreien Flugbetrieb das Einverständnis des Grundstückseigentümers und die Beachtung allgemeiner Sicherheitsaspekte (§ 1 Absatz 1 Lu "

Feldweg-Streuner *erfahr dir die Welt*
Ich bin das Schaf im Wolfspelz
und möchte niemalsnicht zurück zur Herde.
***********************************************

Luja-sog-i Offline



Beiträge: 16.357

25.03.2017 21:08
#8 RE: Ärger wegen einer lumpigen Drohne. Antworten

Broschüre Bundesverkehrsministerium Drohnen betreffend:

https://www.dfs.de/dfs_homepage/de/Drohn...-verordnung.pdf



Gruß
Monti

Sonnenfürst Offline




Beiträge: 5.434

25.03.2017 21:13
#9 RE: Ärger wegen einer lumpigen Drohne. Antworten

So langsam verstehe ich das.

Mattes-do Offline




Beiträge: 6.842

25.03.2017 22:01
#10 RE: Ärger wegen einer lumpigen Drohne. Antworten

Na, werden mal wieder die Schweine durchs Dorf getrieben?

Neue voraussichtliche Drohnenverordnung:

https://www.bmvi.de/blaetterkatalog/inde...g=327618#page_2

Gruß,
Mattes

woolf Offline




Beiträge: 11.797

25.03.2017 22:46
#11 RE: Ärger wegen einer lumpigen Drohne. Antworten

Na, da könnte ja mal wieder einer Spaß an einer Sache haben. Das geht natürlich gar nicht.

Grüße,
W-olfgang

Pure Vernunft darf niemals siegen!

Caboose Online




Beiträge: 12.254

25.03.2017 23:05
#12 RE: Ärger wegen einer lumpigen Drohne. Antworten

Drohnen, die in meinen Luftraum eindringen,
werden ohne Vorwarnung abgeschossen!

Gruß, Caboose



Es ist immer wieder faszinierend, über Dinge zu
staunen, die anderen Menschen Freude bereiten.

woolf Offline




Beiträge: 11.797

25.03.2017 23:05
#13 RE: Ärger wegen einer lumpigen Drohne. Antworten

Du hast n Luftraum?

Grüße,
W-olfgang

Pure Vernunft darf niemals siegen!

Caboose Online




Beiträge: 12.254

25.03.2017 23:06
#14 RE: Ärger wegen einer lumpigen Drohne. Antworten

Und was für einen!

690 m² - und nach oben hin,
soweit das Luftgewehr reicht.

Bislang hat sich noch keine
Drohne getraut.

Gruß, Caboose



Es ist immer wieder faszinierend,
über Dinge zu staunen, die anderen
Menschen Freude bereiten.

gerry Offline




Beiträge: 3.943

26.03.2017 08:31
#15 RE: Ärger wegen einer lumpigen Drohne. Antworten

Zitat von woolf im Beitrag #11
Na, da könnte ja mal wieder einer Spaß an einer Sache haben. Das geht natürlich gar nicht.


Nunja - Dein Spaß sollte aber nicht soweit gehen, das andere dadurch belästigt oder gar geschädigt werden und ich sehe es mit grausen, dass inzwischen die verschiedensten Lieferanten allen ernstes mit Drohnen als Auslieferungstransporter experimentieren. Da wird der Luftraum aber eng.

Gruß Gerry



zzzz

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