Hallo Forum, In unserer sonst so friedlichen Nachbarschaft gibt es nun Ärger weil sich ein Nachbar eine Drohne gekauft hat und diese logischer Weise auch fliegen läßt.Mich persönlich stört das nicht,jedoch einen anderen Nachbarn,welcher sofort den kleinen Rundflug untersagt hat.
Wie ist bei sowas eigendlich die rechtl. Lage?,kann er das einfach so untersagen?
Da Drohnen ja regelmäßig mit Kameras bestückt sind oder bestückt werden können, ist die Reaktion des Nachbarn aus meiner Sicht verständlich. Wenn die erste Drohne über meinem Garten auftaucht, werde ich auch ungemütlich. Das ist eine klare Verletzung der Privatsphäre.
Eigentlich ist die Nutzung wie bei Modellflugzeugen nur außerhalb von Siedlungen, im Abstand von (da bin ich mir nicht mehr sicher) 800 Metern, erlaubt. Übrigens übernehmen nicht alle Haftpflichtversicherungen die Schadensregulierung.
Feldweg-Streuner *erfahr dir die Welt* Ich bin das Schaf im Wolfspelz und möchte niemalsnicht zurück zur Herde. ***********************************************
Abstand zu Siedlungen 1500 Meter, von daher... Verboten sind zudem Flüge über Menschenansammlungen. Verboten sind Fotos/Filmaufnahmen von Personen ohne deren Erlaubnis.
Besitze selbst einen Quadrocopter und fliege ihn auf unserem Modellflugplatz, Vereinszugehörigkeit beinhaltet vorgeschriebene Haftpflicht, da kann mir dann keiner!
Ja da bin ich wohl doch zu sehr mit Verbrennungsmotoren verbandelt gewesen Verdammich aber auch, muss halt auch in der Luft knattern.
"Nach § 16 Absatz 1 Nr. 1 Luftverkehrsordnung ergibt sich, dass luftverkehrsrechtlich erlaubnisfrei mit Segel- und Elektroflugmodellen mit einem Abfluggewicht bis 5 Kilogramm geflogen werden kann. Flugmodelle mit Verbrennungsmotoren bis 5 Kilogramm dürfen luftrechtlich erlaubnisfrei geflogen werden, wenn die nächste Ortschaft weiter als 1,5 Kilometer entfernt ist. Grundsätzlich reicht für diesen ansonsten erlaubnisfreien Flugbetrieb das Einverständnis des Grundstückseigentümers und die Beachtung allgemeiner Sicherheitsaspekte (§ 1 Absatz 1 Lu "
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Zitat von woolf im Beitrag #11Na, da könnte ja mal wieder einer Spaß an einer Sache haben. Das geht natürlich gar nicht.
Nunja - Dein Spaß sollte aber nicht soweit gehen, das andere dadurch belästigt oder gar geschädigt werden und ich sehe es mit grausen, dass inzwischen die verschiedensten Lieferanten allen ernstes mit Drohnen als Auslieferungstransporter experimentieren. Da wird der Luftraum aber eng.