Als erster Halter ist meine Frau eingetragen und als zweiter Halter meine Geringfügigkeit. Also ist die ZUBII voll. Wenn ich jetzt wieder auf meine Frau ummelden möchte, ist dann unabdingbar eine neue ZUBII fällig?
Vor ein paar Monaten hieß es: alte ZUB wird weiter verwendet, weil der Halter dort ja drin steht. Gestern hieß es nun (anderer Sachbearbeiter): Eine neue ZUB muss her. Ich verwies auf die Auskunft seiner Kollegin. Das sei falsch. Dann fragte ich, wo das stehen würde. Mit einem Grinsen sagte er mir, er würde es mir "bei Gelegenheit" gerne suchen. Das Grinsen verschwand, als ich meine Sachen packte und sein Angebot annahm. Er hatte wohl gedacht, ich müsste heute unbedingt mein Auto anmelden und die Sache wäre dann vom Tisch. Ich habe noch etwas über zwei Wochen Zeit und wollte mich einfach mal schlau machen. Und im www findet man immer mehr Sachen, die keiner wissen will, aber nichts zum Thema...
Wahrscheinlich bist du der Erste, der mit einem solchen Ansinnen vorspricht. ich vermute, es wird dem guten Manne schwer fallen, hierzu etwas zu finden. Er konnte sich auf einen ganz kleinen Knackpunkt berufen: In der ZulBeschII muss die Anzahl der Vorhalter eingetragen werden, und die erhöht sich bei der neuen Umschreibung. Zudem kann das letzte Datum nicht vor dem vorherigen liegen. Das wäre dann eine Begründung, warum du eine neue ZulBeschII brauchst. Wenn er unbürokratisch vorgehen würde, würde er einfach das rechte Feld durchstreichen und einen Amtsstempel drauf setzen. Aber ob er das tut? Oder tun kann? Es es wird nämlich vermutlich so sein, da alles über den Computer laufen muss, dass er selbst bei bestem Willen gar nicht so vorgehen kann. Nicht dass jetzt wegen deines Ansinnens beim KBA der Zentralcomputer abstürzt und wir tagelange keine Fahrzeuge mehr zulassen können
Zitat von Falcone im Beitrag #4 Nicht dass jetzt wegen deines Ansinnens beim KBA der Zentralcomputer abstürzt und wir tagelange keine Fahrzeuge mehr zulassen können
Ich sag' Bescheid, wenn ich nochmal hingeh'
Und: Es wird wahrscheinlich tatsächlich so sein. Aber das doofe überhebliche Grinsen...
Frag' doch einfach mal den Dienststellenleiter, warum zwei verschiedene Mitarbeiter zwei verschiedene Meinungen zu dem Thema haben, und welcher von den beiden denn nun inkompetent ist ...