Hallo Leute Nach meiner bescheiden Meinung ist die PKW-Anhängerversicherung für die Branche eine Goldgrube, denn es gibt praktisch keinen Schadensfall, bei dem die Anhängerversicherung greift.
Haftbar ist (nach meinem Wissensstand) immer das Zugfahrzeug, selbst wenn sich ein abgestellter Anhänger selbstständig macht und jemanden einen Schaden zufügt. In diesem Fall ist das Zugfahrzeug haftbar, welches den Anhänger zuletzt am Haken hatte. (Info stammt von meinem LVM Vertreter)
PS: Eventuell mal an einer Tankstelle, wo Trailer vermietet werde, nachfragen wie es dort gehändelt wird. Wenn die Aussage von meinem Versicherungs Mann stimmt, ist es einfach: Dann braucht man nur einen gut durchdachten Mietvertrag, denn die A-Karte im Schadensfall hat immer das Zugfahrzeug ...
Wenn kein Zugfahrzeug angekoppelt ist, greift die Anhängerhaftpflicht. Ansonsten greift tatsächlich die Versicherung des Zugfahrzeuges. Ist ja eigentlich logisch, sonst bräuchte man keine Versicherung. Frag noch mal bei deinem Agenten nach.
Es ist sogar noch vielschichtiger: Wenn eine Anhänger, auch angekoppelt, einen Unfall mitverursacht hat, können beide Versicherungen zur Kasse gebeten werden. und das ist das Problem bei Vermietungen: Unsachgemäße Nutzung mangels Erfahrung - Unfall - Haftung.
.. mal im Ernst: Wenn der Standort des Anhängers in der Schweiz wäre (da wird es doch sicher auch kuhle Wampen geben?), dann wärs Du doch legal ohne Versicherung unterwegs? (Nur falls Du keinen Versicherer in D findest.) Trotzdem bleibt natürlich ein wasserdichter Mietvertrag Pflicht.