folgendes hat sich zugetragen: In Trondheim in der Tiefgarage eines Hotels geparkt. De Regelung für das Parken war unklar (nur norwegisch, nicht englisch), also haben wir uns im Hotel schlau gemacht. Als wir mit den Parktickets dann zurück kamen, klebten bereits Tickets am Mopped.
Vor Ort haben wir erst mal nichts gemacht. Nach einigen Wochen kam nun aus England (!) Post mit einer gesalzenen Forderung.
Da Norwegen kein EU-Mitglied ist, hat es daher auch keinen Zugriff auf die gemeinsame Datenbank. Daher erwartete ich eigentlich keine weitere Verfolgung der Sache. Dass die Norweger jetzt den Fall über das EU-Land England regeln kann ich nicht juristisch beurteilen.
Was kann passieren? Vermutlich dürfte der Betroffene nichts zu befürchten haben, solange er nicht wieder mit dem gleichen Fahrzeug nach Norwegen einreist. (Evtl. sogar mit anderem Fahrzeug, da die Behörden seinen Namen haben?)
Hat jemand zu so einer Konstellation eigene Erfahrungen?
Tiefgarage im Hotel ist Zivilrecht. Der Staat Norwegen kann dir nix tun, weil es ihn nix angeht.
Das Hotel müsste dich bei dir daheim auf Besitzstörung und/oder Benützungsgebühr klagen und hoffen, dass das euer Recht her gibt. Da du eh bezahlt hast wird es damit eher finster ausschauen.
Die Briten gehen dich nix an, und du sie auch nicht.
Wenn du sehr nett bist, kannst du dem Hotel schreiben, sindS täppert? Ich habe eh bezahlt. Aber nett sein ist in keinem Gesetz vorgeschrieben.
Ich erinnere mich, über dieses Thema der beauftragten englischen Inkasso-Büros schon mal gelesen haben (ich gehe mal davon aus, dass es keine englische Behörde ist, die da schreibt). Da du sicher kein Einzelfall und möglicherweise im ADAC bist, würde ich dort mal per mail anfragen. Die wissen bei so was immer ganz gut Bescheid.
In dem Link gehts um Verkehrsstrafen, die gehören dem Staat. Hätte er so was gekriegt und möchte er vor dem Ablauf der Vollstreckungsverjährung noch einmal nach Norwegen, sollte er zahlen.
Er war aber in einer privaten Tiefgarage. Sag ma, ich tät bei dir auf dem Hof parken. Ich stiefel zu dir in die Werkstatt und brandel. Irgend wer gibt mir inzwischen ein Ticket. Ich hau es weg.
Jetzt musst du erst einmal heraus kriegen, wem gehört die Nummer W irgend was. Dazu musst du die zentrale Zulassungsevidenz fragen. Kostet so was 15 Euro, aber du hast dann nur den Zulassungsbesitzer. Ob der gefahren ist oder jemand anders kannst du gar nicht feststellen, weil eine Lenkererhebung gibts nur für Behörden. Endstation.
Angenommen, du riskierst die Kohle für die Zulassungsanfrage. Dann musst du den Zulassungsbesitzer klagen. Das geht, da ich im Geschäftsverhältnis Privatparkplatz-Kunde der Konsument bin, nur an meinem Wohnort. Also müsstest du dir einen Anwalt in Wien suchen. Der wird fragen: Erstens, könnenS beweisen, dass der gefahren ist? Falls nein, Lenkererhebung gibts nicht wegen einer Lappalie im Zivilrecht. Endstation.
Klagst du trotzdem, wird ich sagen, öha. Ich hab eh bezahlt. Und zwar so schnell wie möglich. Mehr war mir nicht zumutbar. Der Richter wird den Anwalt fragen, was stellt sich Ihre Mandantschaft vor? Der Beklagte kann ned Norwegisch. Der ist augenblix hin gegangen und hat bezahlt. Sorgfältiger kann er ned agieren. Was wollenS eigentlich? Endstation.
Schickst du mir einen Inkassodienst, werd ich sagen: Ich hab mit Ihnen keinen Vertrag. Wiederschaun. Selbst wenn ich nix bezahlt hätte würde dir der Richter nur die Kohle fürs Parken zusprechen, dazu die Auskunftskosten und die fürs Gericht. Dass du ein Inkassobüro einschaltest ist dein Privatvergnügen.
Was mir nachträglich einfällt: Das Hotel wusste offenbar, wer er ist, weil sie ihm die Motorräder zuordnen konnten. Sonst hätts keinen Inkassodienst schicken können. Daher ist davon auszugehen, dass sie auch wissen, dass er eh bezahlt hat. Also scheint sich die Seriosität der Bude in Grenzen zu halten. Hoffentlich hat er die Parkzettel aufgehoben.
Zitat von Falcone im Beitrag #3Ich erinnere mich, über dieses Thema der beauftragten englischen Inkasso-Büros schon mal gelesen haben (ich gehe mal davon aus, dass es keine englische Behörde ist, die da schreibt). Da du sicher kein Einzelfall und möglicherweise im ADAC bist, würde ich dort mal per mail anfragen. Die wissen bei so was immer ganz gut Bescheid.
Ist er nicht. Ich werde zur Zeit auch von so einem Inkassobüro betrieben (wegen einem simplen Parkvergehen in Hastings). Ich werde aber nicht zahlen und wenn sie mich pfänden. So was darf ein Staat nicht in private Hände geben. Das ist für mein Rechtsempfinden nicht möglich.
Zitat von Serpel im Beitrag #5[...]Ich werde aber nicht zahlen und wenn sie mich pfänden. So was darf ein Staat nicht in private Hände geben. Das ist für mein Rechtsempfinden nicht möglich.
Diese Aussage erinnert mich an den Mann der sich selber erschoß, um den Beweis zu erbringen, dass er weiß wie eine Pistole funktioniert.
Gruß, Claus
Zeugungsunfähigkeit ist vererblich; Wenn Deine Eltern keine Kinder haben, wirst Du wahrscheinlich auch keine Kinder haben.
Zitat von Serpel im Beitrag #5Das ist für mein Rechtsempfinden nicht möglich.
Dein Rechtsempfinden in Ehren, aber dieses ist völlig irrelevant. Für mein Rechtsempfinden ist es auch nicht möglich, staatliche Unternehmen zu privatisieren, die mit Steuergeldern aufgebaut wurden (Bahn, Straßen, Wasser, Post- und Fernmeldewesen). Leider hat mich niemand gefragt, ob diese massiven Veruntreuungen mein Rechtsempfinden verletzen.
Wenn Du meinen Rat hören willst (was ich bezweifele), dann zieh jemanden zu Rate, der was davon versteht. Rechtsanwälte sollen da geeignet sein.
Dieter
Alkoholfreies Bier... schmeckt richtig, ist aber falsch.
ZitatIst er nicht. Ich werde zur Zeit auch von so einem Inkassobüro betrieben (wegen einem simplen Parkvergehen in Hastings). Ich werde aber nicht zahlen und wenn sie mich pfänden. So was darf ein Staat nicht in private Hände geben. Das ist für mein Rechtsempfinden nicht möglich.
Das darf er sehr wohl, der Staat. Dein Rechtsempfinden ist da völlig irrelevant. Da es sich um ein Inkassobüro und nicht um eine staatliche Behörde handelt kannst Du versuchen das Thema auszusitzen. Dann würde ich dir allerdings raten nicht mehr nach England einzureisen. Sollte dies doch notwendig oder gewünscht sein war's dumm. Denn wenn man das Knöllchen innerhalb der ersten 14 Tage bezahlt muß man nur die Hälfte zahlen.
Nun, da es sich um ein Inkassobüro handelt gehe ich mal davon aus daß das Bußgeld unter der Bagatellgrenze von 70€ lag. In meinem Fall (auch Hastings) waren es 50£ für die Überschreitung der Parkzeit. Das nenne ich Wucher aber 25£ sind mit Sicherheit günstiger als eine evtl. notwendige Rechtsberatung oder -unterstützng wegen eines Inkassoverfahrens oder die Kosten einer Pfändung. Weiterhin stressloses Einreisen nach England spielte dabei auch eine Rolle. Umgerechnet ca. 28€ waren da das kleinere Übel.
Wenn sich die eines englischen Büros bedienen, dann is das ihre Sache. Der Hintergrund ist wohl, dass die jemanden aus der EU haben wollen.
Im Übrigen verweise ich noch einmal darauf, dass es sich um a privates Geschäft handelt. Das geht den Staat genau nix an. Weder den norwegischen noch den deutschen und schon gar ned den britischen.