dieser Tage bekam ich Post vom "Justizzentrum" wegen des fälligen Grundbucheintrags als Miterbe des elterlichen Hauses. Es liegt kein Testament vor, so haben wir eine "Erbengemeinschaft". Meine Schwester mag diese Erbteile uns beiden Brüdern "abkaufen". Das Problem dabei, denn von Gericht setzens für die Berichtigung des Grundbuchs auf die "Erbengemeinschaft" eine Zeit von 6 Monaten. Amtsdeutsch drückens sich so aus: "Als Miterbe sind Sie verpflichtet, das Grundbuch hinsichtlich der Eigentumsverhältnisse berichtigen zu lassen und die dazu notwenigen Unterlagen vorzulegen." Wir wollten die Immobilie von sachkundiger Hand schätzen lassen, beantragt ist die Schätzung, aber da scheint ein ziemlicher Andrang zu herrschen, denn man sprach von einer Wartezeit bis zur Schätzung von einigen Monaten...
Wenn man diese sechs Monate nun verstreichen lässt, welchen "Repressalien" sieht man sich vom "Gesetzgeber" ausgesetzt? Was ein Irrsinn, wenn wir nun das Grundbuch auf die Erbengemeinschaft umschreiben lassen, wenn wenige Zeit später wieder eine Umschreibung auf meine Schwester erfolgt. Völlig Gaga sowas.
Jetzt meine Frage an das allwissend-orakelnde Forum: Wie vorgehen? Zeit bis zur Schätzung der Immobilie vergehen lassen (anders macht es doch keinen Sinn, wie sollen wir sonst den Wert bestimmen?) und Grundbucheintrag als Erbengemeinschaft gesetzeswidrig verschieben bis Schwester uns ausgezahlt hat und wir unseren Anteil an sie abgetreten sind? Oder...???
Ich denke, wieder mal machst du die Pferde scheu bevor es nötig ist.
Ich hab das gerade letzte Woche hinter mich gebracht.
Der "Verkauf" an deine Schwester muß eh vom Notar erledigt werden. Gehe zum Notar und laß dir einen Vertrag aufsetzen. Der erledigt auch die Umschreiberei.
In NRW ist das so, das die Halbjahresfrist dazu da ist, die Erbangelegenheiten zu erledigen. Das heißt, wenn ihr in diesem Zeitraum das ganze an eure Schwester verkauft, fällt nur diese eine Umschreibung an. Habt ihr schon einen Erbschein beim Amtsgericht beantragt? Den braucht ihr auf jeden Fall.
Wer schätzt die Immobilie? Ein Amtlich vereidigter Sachverständiger? Die haben oft viel zu tun. Die Immobilienabteilung deiner Hausbank kann das auch. Ihr braucht den Wert doch sicher nur um den Wert für die Auszahlung der Erben zu ermitteln. Das kann die Bank auch und meist sogar deutlich günstiger.
Also, ab zum Notar, der berät euch und erledigt alle Formalitäten für euch.
Hallo, beim Amtsgericht Grundbuchamt machen das die Rechtspfleger. Bin auch Rechtspfleger (omG, jetzt hab ich mich geläutet). Ist aber etwa 29 Jahre her, dass ich Grundbuch gemacht habe. Deshalb meine Auskünfte ohne Gewähr. Grundsätzlich entstehen Rechte an Immobilien immer erst mit der Eintragung im Grundbuch. Bei der Erbgeschichte ist das anders. Durch den Erbfall sind die Erben Eigentümer geworden. Im Grundbuch steht was anderes. Damit ist das Grundbuch falsch und muss berichtigt werden. Man soll sich ja darauf verlassen können was da drin steht. Aber natürlich Blödsinn und mit Kosten verbunden, wenn dass Grundbuch jetzt berichtigt wird und kurz darauf die Schwester als Alleineigentümerin eingetragen wird. ich denke, die 6 Monate für die Berichtigung sind keine starre Frist. Sprecht mit dem zuständigen Rechtspfleger und schildert, was ihr vor habt. Der wird die Sache dann vielleicht etwas länger auf Frist legen (der hat genug zu tun). Außerdem kann er vielleicht raten wie es weiter geht. Einen Notar braucht ihr spätestens bei der Umschreibung auf die Schwester. Gruß Heinz
Steht mir nächste Woche auch bevor, ymonti, vorm Amtsgericht München. Vattern jnd ich ham uns aber gütlich geeinigt, der Eintrag immGrundbuchamt ist kostenfrei ( beim ersten Erbfall)
Zur Einschätzung von Immobilienwerten gibt es in Hamburg einen sog. Gutachterausschuss. Dahinter verbirgt siche eine Art Datenbank, mit deren Hilfe man Immobilienwerte schnell und einfach und ziemlich günstig ermitteln kann. Das ist hier so üblich, dass auch das Amtsgericht und auch in Erbschaftsanglegenheiten die so ermittelten Werte anerkannt werden.
Soweit ich weiß, hat der Gutachterausschuß die Aufgabe die Grundwertkarte und eine Übersicht über die Preisentwicklungen von Immobilien in ihrer Gesamtheit für die Politik und Verwaltung zu erstellen. Das der auch private Einzelgutachten erstellt ist mir neu.
Also, der Grundbucheintrag ist a) kostenlos! wenn b) der/die Erben sich einig sind. Notarielle Beglaubigung kann nachgebracht werden. c) der Grundbucheintrag kann bis max. 2 Jahre nach dem Todestag kostenlos erfolgen! Liegt kein Testament vor, so muss vorher über den Rechtspfleger vom zust. Gericht ein Erbschein bestellt werden ( kostenpflichtig) . Geht sehr schnell, ca. 2 Wochen nach Termin Rechtspfleger. Hoffe geholfen zu haben. VG
Zitat von 3-Rad im Beitrag #8Soweit ich weiß, hat der Gutachterausschuß die Aufgabe die Grundwertkarte und eine Übersicht über die Preisentwicklungen von Immobilien in ihrer Gesamtheit für die Politik und Verwaltung zu erstellen. Das der auch private Einzelgutachten erstellt ist mir neu.
Gruß Norbert
Der Gutachterausschuss hat bei uns auf Basis der Grundstücksgröße (und der Maße) und der Lage und der Beschreibung des Hauses (Geschossflächen, Baujahr, allgemeiner Zustand) einen von-bis-Wert ermittelt. Innerhalb dieser Spanne haben wir (untermauert durch Fotos als Belege) einen Wert gewählt und der wurde so ohne Murren und Knurren völlig selbstverständlich akzeptiert – bei der Ermittlung der Kosten für den Erbschein und bei der Erbschaftsteuer.
Die erstellen hier die Grundwertkarten und ihre statistischen Erhebungen bilden die Grundlagen z.B. für die örtlichen Mietspiegel. An den Grundwertkarten kann man sich ja auch orientieren. Hätten wir das aber beim Haus unserer Eltern getan, hätte der Wert wesentlich geringer gelegen, da er sich ja nur an wenigen, allgemeinen Parametern orientiert.
Das kann aber ja in bestimmten Fällen auch nützlich sein.
Die Aufgaben der Gutachterausschüsse sind bundesweit einheitlich geregelt (Bundesbaugesetz). Unterschiedlich nach Bundesland ist nur, welcher Verwaltung (Stadt, Bezirk etc.) sie zugeordnet sind. Aber überall geben sie Auskunft über Bodenrichtwerte, Kaufpreissammlungen und erstellen Gutachten.
Und in der Tat sind deren Werte häufig niedriger als die tatsächlich erzielbaren Marktpreise. Derzeit sowieso.
In einem Forum von Immobilieneigentümern sicher ein nützlicher Hinweis, da hat 3-Rad schon recht.
Wenn du selbst nutzt, ist der Freibetrag schon ganz schön hoch. Da haben die meisten mit einem Einfamilienhaus wohl keine Probleme. In den Toplagen der Großstädte kann das aber leicht passieren...