Zitat...wenn man in steuerfplichtige Bereiche kommt...
Mein Sohn und ich haben ja seinerzeit 'ne Pulle aufgemacht, als wir endlich die geerbte Eigentumswohnung der Erbtante verticken konnten .
Jetzt haben wir Post von der Stadt Heide bekommen - die hat 2014 die Zweitwohnungssteuer eingeführt, und ist der Meinung, daß wir die leerstehende Wohnung privat für uns genutzt hätten, und wollen jetzt nachträglich für zwei Jahre Zweitwohnungssteuer in Höhe von knapp 1000 € von uns haben ...
Vorher schlau(-er) machen. Denn soviel ich weiß, sind diese Paragraphen ziemlich einseitig und streng. Schon die Möglichkeit der Nutzung kann mit der Zweitwohnungssteuer belegt werden. Und wenn man selber soundsoviele Tage vorort ist, kann auch noch eine Fremdenverkehrsabgabe dazukommen.
Manchmal ist es so, dass die Gemeinden vom Land gezwungen werden, bestimmte steuerlichen Einnahmequellen auszuschöpfen, weil sie sonst Strafen zahlen müssen bzw. manche Zuwendungen nicht bekommen.