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Dieses Thema hat 18 Antworten
und wurde 6.780 mal aufgerufen
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Luja-sog-i Offline



Beiträge: 16.357

19.08.2016 18:55
#16 RE: Erbteil Grundbucheintrag Antworten

Schluck...


Gruß
Monti

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https://www.youtube.com/watch?v=wCVIs9Hro30
VOX POPULI, VOX DEI

pelegrino Offline




Beiträge: 51.621

19.08.2016 22:55
#17 RE: Erbteil Grundbucheintrag Antworten

Zitat
...wenn man in steuerfplichtige Bereiche kommt...

Mein Sohn und ich haben ja seinerzeit 'ne Pulle aufgemacht, als wir endlich die geerbte Eigentumswohnung der Erbtante verticken konnten .

Jetzt haben wir Post von der Stadt Heide bekommen - die hat 2014 die Zweitwohnungssteuer eingeführt, und ist der Meinung, daß wir die leerstehende Wohnung privat für uns genutzt hätten, und wollen jetzt nachträglich für zwei Jahre Zweitwohnungssteuer in Höhe von knapp 1000 € von uns haben ...


ich liebe das .

3-Rad Offline



Beiträge: 34.800

20.08.2016 08:23
#18 RE: Erbteil Grundbucheintrag Antworten

Anrufen. Das läßt sich sicher leicht klären.

Nisiboy Offline




Beiträge: 5.695

20.08.2016 14:45
#19 RE: Erbteil Grundbucheintrag Antworten

Vorher schlau(-er) machen. Denn soviel ich weiß, sind diese Paragraphen ziemlich einseitig und streng. Schon die Möglichkeit der Nutzung kann mit der Zweitwohnungssteuer belegt werden. Und wenn man selber soundsoviele Tage vorort ist, kann auch noch eine Fremdenverkehrsabgabe dazukommen.

Manchmal ist es so, dass die Gemeinden vom Land gezwungen werden, bestimmte steuerlichen Einnahmequellen auszuschöpfen, weil sie sonst Strafen zahlen müssen bzw. manche Zuwendungen nicht bekommen.

Grüße aus dem Norden

Nisiboy

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